Gestaltung von Aufklärungs- und Informationsmedien Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0148-22-I-B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bzga.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
Gestaltung von Aufklärungs- und Informationsmedien
Gestaltung von Aufklärungs- und Informationsmedien
Vor Ort beim Auftragnehmer.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Gestaltung von Aufklärungs- und Informationsmedien für ein Fachreferat des Auftraggebers in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Entspannung, Mediennutzung, frühe Kindheit, Schule, Kita und Laienreanimation. Dies umfasst zum einen die Entwicklung neuer Gestaltungsideen für Publikationen und Produkte sowie zum anderen die Aktualisierung der Gestaltung von bestehenden Publikationen und Produkten.
Die Angaben unter II.2.7) erfolgen aus rein technischen Gründen, die einzelnen Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gestaltung von Aufklärungs- und Informationsmedien
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) erfolgen rein aus technischen Gründen und geben nicht die tatsächlicheAuftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.