Rahmenvertrag über Kurierdienstleistung Referenznummer der Bekanntmachung: Z011-2022-0190
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Kurierdienstleistung
Abschluss eines Rahmenvertrages über Kurierdienstleistung für die LVR-Kliniken in Düsseldorf, Langenfeld, Köln und Viersen
LVR-Klinikum Düsseldorf
Blutuntersuchungsstoffe LVR-Klinikum Düsseldorf
Der Vertrag hat eine 2-jährige Laufzeit vom 01.09.2023 bis 31.08.2025 und verlängert sich automatisch längstens bis zum 31.08.2027 soweit der Vertrag durch den Auftraggeber nicht sechs Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
LVR-Klinik Langenfeld
Materialtransportfahrten LVR-Klinik Langenfeld
Der Vertrag hat eine 2-jährige Laufzeit vom 01.09.2023 bis 31.08.2025 und verlängert sich automatisch längstens bis zum 31.08.2027 soweit der Vertrag durch den Auftraggeber nicht sechs Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
LVR-Klinik Köln
Medikamenten- und Posttransport LVR-Klinik Köln
Der Vertrag hat eine 2-jährige Laufzeit vom 01.09.2023 bis 31.08.2025 und verlängert sich automatisch längstens bis zum 31.08.2027 soweit der Vertrag durch den Auftraggeber nicht sechs Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
LVR-Klinik Viersen
Versorgungsfahrten LVR-Klinik Viersen
Der Vertrag hat eine 2-jährige Laufzeit vom 01.09.2023 bis 31.08.2025 und verlängert sich automatisch längstens bis zum 31.08.2027 soweit der Vertrag durch den Auftraggeber nicht sechs Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
- Eigenerklärung Artikel 5k der VO (EU)
- Eigenerklärung Anlage Bietereignung (den Vergabeunterlagen beigefügt) mit Angaben zu:
1. Firmenprofil
2. Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021 (Angabe p.a.)
3. Gesamtumsatz im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021 (Angabe p.a.)
4. Betriebshaftpflichtversicherung mit nachfolgenden Mindestdeckungssumme:
Personen-, Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000,00 Euro
Der Bieter hat in der Anlage Bietereignung zu erklären, dass er nach Zuschlagserteilung einen Nachweis über das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung mit nebenstehenden Versicherungssummen vorlegt. Sofern eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. a. Versicherungssummen nicht besteht, ist in der Anlage Bietereignung zu erklären, dass eine entsprechende Versicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit unverzüglich nach Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
- Eigenerklärung Anlage Bietereignung (den Vergabeunterlagen beigefügt) mit Angaben zu:
1. Anzahl der Fahrerinnen und Fahrer im Bereich der zu vergebenen Leistungen.
2. Anzahl der Fahrzeuge im Bereich der zu vergebenen Leistung.
3. Anzahl der Ersatzfahrzeuge und -fahrer*innen, die während der Leistung zur Verfügung stehen (Eigene und/oder Subunternehmen).
4. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
5. Angabe von mindestens 3 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre), die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers vergleichbar sind.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.