VgV Fachplanung TGA (Elektro) - Neubau Jugend- und Kulturzentrum Ellwangen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ellwangen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ellwangen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Fachplanung TGA (Elektro) - Neubau Jugend- und Kulturzentrum Ellwangen
Die Große Kreisstadt Ellwangen beabsichtigt den Neubau eines Jugend- und Kulturzentrums mit erstmaliger Nutzung als Treffpunkt BW während der Landesgartenschau 2026. Der dafür vorgesehene Standort ist eingerahmt zwischen der historischen Innenstadt, der Bahnlinie und der Bundesstraße B290 sowie der Jagst. Außerdem wird der Neubau des Jugend- und Kulturzentrums Teil des zukünftigen Brückenparks, dessen Planung aus einem städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb hervorgegangen ist und anlässlich der Landesgartenschau 2026 realisiert wird. Der Brückenpark soll als Freiraum mit hohen Aufenthaltsqualitäten für alle Generationen, mit dem Schwerpunkt Jugend und Sport entwickelt werden, in sehr enger Korrespondenz zur historischen Innenstadt. Daher wird der Einbindung des Jugend- und Kulturzentrums in den neu geplanten Freiraum eine besondere Bedeutung beigemessen. Der Neubau soll als Vorzeigeprojekt für Nachhaltigkeit stehen und mindestens dem derzeit förderfähigen Standard „Effizienzhaus-/ Effizienzgebäude-Stufe 40 Nachhaltigkeit (NH)“ oder besser, entsprechen.
Hierzu hat die Gemeinde Ellwangen einen Wettbewerb mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Für die Objektplanung wird der 1. Preisträger, pussert kosch architekten, Dresden, beauftragt.
Für den Neubau des Jugend- und Kulturzentrums werden nun Fachplaner für Tragwerksplanung, TGA HLS sowie TGA Elektro mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 11.05.2023 statt.
Ellwangen (Jagst)
Beschreibung der Beschaffung:
Das Wettbewerbsgrundstück liegt am südwestlichen Stadtrand von Ellwangen. Das Grundstück ist derzeit größtenteils unbebaut und ist Teil des neu geplanten Brückenparks, der anlässlich der Landesgartenschau 2026 gebaut wird. Das jetzige Bestandsgebäude des Jugend- und Kulturzentrums ist bereits zurück gebaut worden.
Ein Bebauungsplan für diesen Bereich ist aktuell in Aufstellung und wird 2023 in Satzung gebracht. Bei der künftigen Überplanung des Gebiets werden die aufgrund Wettbewerbsergebnisses erzielten Festsetzungen im Verfahren berücksichtigt und dann als Teil der Planung für den noch zu erstellenden Bebauungsplan zugrunde gelegt.
Das Entwurfskonzept des 1. Preisträgers sieht für die Neubebauung ein kompaktes, zweigeschossiges Gebäude vor. Dieses platziert sich als markante Figur in schiefwinkliger Trapezform im Gelände zwischen neuer Brücke, den Hochstraßen und dem Bahngelände. Während sich das Gebäude nach Osten Richtung Bahnlinie geschlossen darstellt, öffnet es sich Richtung Westseite zum Park hin. Dabei ist der „Rücken“ in Massivbauweise als zentrales, aussteifendes Element und Speichermasse geplant, d.h. Aussenwände, tragende Innenwände sowie Rundstützen als Stahlbetonkonstruktion. Geschossdecken und Dächer bestehen aus Holzhybrid-Fertigteilen mit Zug- Zone aus Brettschichtholz und Druckzone aus Stahlbeton. Techniktrassen, Beleuchtung und Akustiklamellen aus Holz werden zwischen den sichtbaren Holzbindern integriert. Im EG und im OG zur Terrasse kommt eine Pfosten-Riegel Fassade in Holz-Alu zum Einsatz (Passivhausstandard). Es ist ein aussenliegender textiler Sonnenschutz vorgesehen. Die geschlossenen Fassadenbereiche sind mit einer horizontalen Holzverschalung verkleidet, für die Nord- und Südfassade ist eine leichte Kippung vorgesehen.
Die Flachdächer werden zur Rückhaltung von Regenwasser extensiv begrünt und können mit Photovoltaik-Elementen bestückt werden.
Kosten geschätzt KG 300+400 2,3 Mio € netto
NUF ca. 585m², BGF ca. 840m²
Für die Maßnahme wurde ein Förderantrag gestellt und im Rahmen eines Städtebauförderprogramms eine Finanzhilfe vom RP bewilligt.
Geplanter zeitlicher Ablauf: Fertigstellung der Gesamtmaßnahme bis zum Beginn der Landesgartenschau 04/2026.
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Zusatz TGA:
Energiebedarf
Der Neubau soll als Vorzeigeprojekt für Nachhaltigkeit stehen. Ziel für das neue Gebäude ist, wenig Energie zu verbrauchen bzw. möglichst keine Treibhausgase bzw. kein CO2 auszustoßen und langfristig den erforderlichen Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen zu decken.
Auf die Inhalte des Klimaschutzgesetzes-Bund aus 2021 wird verwiesen, wonach die Reduktion der Treibhausgase bezogen auf das Niveau von 1990 bis zum Jahr 2030 um 65%, bis 2040 um 88 % und bis 2045 um 100% sicherzustellen ist. Darüber hinaus arbeitet die Stadt Ellwangen derzeit an der Erstellung des Kommunalen Wärmeplans und hat sich dem Klimaschutzpakt 2020-2021 angeschlossen, wonach eine klimaneutrale Verwaltung bereits bis 2040 zu erreichen ist.
Der anzustrebende Standard des neuen Gebäudes soll eine CO2-neutrale Energieversorgung aufweisen und mindestens dem derzeit förderfähigen Standard „Effizienzhaus-/ Effizienzgebäude-Stufe 40 Nachhaltigkeit (NH)“ oder besser, entsprechen (bzw. den zum relevanten Zeitpunkt der Planung vergleichbaren Standard).
Für den Neubau soll eine innovative Haustechnik konzipiert werden, welches das Jugend- und Kulturzentrum als Vorzeigeprojekt der Technik deklariert. Entwürfe für die Abdeckung der Hauptwärmeerzeugung mit nachhaltigen Heizsystemen sind willkommen. Auf fossile Energieträger muss komplett verzichtet werden.
Im Hinblick auf die Energieversorgung des Neubaus wurde bereits eine geothermische Testsondenbohrung (90m) einschl. Gutachten erstellt; mit sehr gutem Ergebnis, d.h. aufgrund hohen Wasserandrangs wurde eine hohe thermische Leitfähigkeit ermittelt.
Aktuell beruht das angedachte Energiekonzept daher auf Geothermie und Photovoltaik.
Leitungen
Das Wettbewerbsgrundstück wird von einigen RW- und Abwasser-Leitungen durchquert. Nach Abklärungen mit dem Tiefbauamt dürfen diese entsprechend konstruktiv / lastfrei überbaut werden, da die Größe von 1500 mm für eine Sanierung von innen ausreichend dimensioniert ist. Die Leitungspläne werden als Anlage in der zweiten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt.
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Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4+5, optional 6 (Elektro), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe, ebenso hält sich der Aufraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungsstufe selbst oder durch Dritte erbringen zu lassen.
Die Fachplanung TGA (HLS) ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte)
Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
2. technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte)
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können 2 Referenzen gewertet werden.
Referenz A ist zwingend erforderlich, B ist optional.
Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind möglich.
Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: insgesamt max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40%).
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Referenz A - zwingend:
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts, Thema Jugendzentrum, Bildungseinrichtung, soziale Einrichtung oder vgl.
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau Jugendzentrum, Bildungseinrichtung oder vgl., ca. 800m² BGF, öffentlicher Auftraggeber)
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Referenz B - optional:
Nachweis eines vergleichbaren realisierten Projekts Thema Holz- oder Holzhybridbauweise
(Kriterien der Vergleichbarkeit: ca. 800m² BGF, Photovoltaik)
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Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 11.05.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
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Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
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Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
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Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
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Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt. Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.
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Eigenerklärung "Verbot Beteiligung russischer Unternehmen" nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
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Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.
Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen.
Es können 2 Referenzen gewertet werden.
Referenz A ist zwingend erforderlich, B ist optional.
Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind möglich.
Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
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Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts, Thema Jugendzentrum, Bildungseinrichtung, soziale Einrichtung oder vgl.
- Gesamtprojektkosten (KG 300+400) mind. 1,5 Mio € netto
- Leistungszeitraum 2012 – 2022, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) und ALG (4+5) im Unternehmen des Bewerbers.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines realisierten Projekts Thema Holz- oder Holzhybridbauweise
- Gesamtprojektkosten (KG 300+400) mind. 1,5 Mio € netto
- Leistungszeitraum 2012 – 2022, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) und ALG (4+5) im Unternehmen des Bewerbers.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (Elektro) berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur der Fachrichtung TGA (Elektro), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw. bei Beratenden Ingenieuren der Fachrichtung TGA (Elektro), wenn die Anerkennung einer deutschen Ingenieurkammer nachgewiesen werden kann.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen,Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).