Abschluss einer Rahmenvereinbarung über IT-Hardware und IT-Dienstleistungen zur IuK-Ermittlung und -Ermittlungsunterstützung für die Polizei Nordrhein-Westfalen Referenznummer der Bekanntmachung: LZPD; IuK-Ermittlung und -Ermittlungsunterstützung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über IT-Hardware und IT-Dienstleistungen zur IuK-Ermittlung und -Ermittlungsunterstützung für die Polizei Nordrhein-Westfalen
Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über IT-Hardware und IT-Dienstleistungen zur IuK-Ermittlung und -Ermittlungsunterstützung für die Polizei Nordrhein-Westfalen (Los 1: Intel PC, Workstations und Dienstleistungen; Los 2: Apple-Produkte und Dienstleistungen).
Klarstellung: Lose 1 und 2 werden zusammen vergeben, wenn ein Bieter in jedem der beiden Lose das jeweils wirtschaftlichste Angebot unterbreitet.
Intel PC, Workstations und Dienstleistungen
Duisburg
Auftraggeber ist das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen. In Nordrhein-Westfalen nimmt die Polizei ihre Aufgaben in 47 Kreispolizeibehörden und drei Landesoberbehörden (LOB) mit circa 50.000 Beschäftigten wahr.
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Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW ("LZPD NRW") unterstützt innerhalb der Polizei NRW die Polizeiarbeit vor Ort durch die Entwicklung und Beschaffung modernster Technik und Ausstattung. Das LZPD NRW ist insbesondere der zentrale Servicepartner für alle betrieblichen Belange der IT-Infrastruktur der Polizei NRW. Die Fachanwendungen stehen landesweit allen Polizeibeschäftigten in einer der weltweit größten Domänenstruktur zur Verfügung. Das LZPD NRW bietet mehr als 100 zentrale polizeispezifische IT-Lösungen für alle Polizeibehörden an. Die Weiterentwicklung dieser komplexen Anwendungslandschaft findet regelmäßig über sogenannte Landesprojekte mit Budgetgrößen in mehrstelliger Millionenhöhe statt.
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Durch das Ministerium des Inneren des Landes NRW wurde das LZPD NRW mit der Festlegung von Standards für Hardware der "IuK-E" (Informations- und Kommunikationstechnik- Ermittlung) und "IuK-EU" (Informations- und Kommunikationstechnik-Ermittlungs-Unterstützung) für die Dienststellen beauftragt.
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Zur Beschreibung dieser Standards werden durch das LZPD NRW in enger Zusammenarbeit mit dem LKA NRW jährlich die tatsächlichen Bedarfe verbindlich ermittelt bzw. aktualisiert.
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Bei dem zu diesem Zweck in der Regel im Dezember jährlich stattfindenden Workshop werden die Erfahrungen der IuK-E/EU-Dienststellen mit der bisher eingesetzten Hardware (Hersteller, Modelle, Typen, Kompatibilitäten) abgefragt und als zukünftige Grundlagen bei der landeseinheitlichen Festsetzung der IuK-E/EU-Ausstattung verwendet. Wenn neue Entwicklungen und technische Möglichkeiten relevant sind, wird die Wirtschaftlichkeit der Aufnahme in die Standards der IuK-E/EU-Ausstattung geprüft. Die Ergebnisse des Workshops werden rechtsverbindlich in einer Aufstellung festgeschrieben.
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Wegen technischer Neuerungen benötigt das LZPD daher IT-Hardware (Clients und Laptops) und verschiedene dazugehörige IT-Dienstleistungen (u.a. "Sofort"-Reparatur in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, Hotline für Störungsmeldungen, Abholung und Entsorgung von Elektro-Schrott und Verpackungen, WebShop / E-Portal / elektronischer Warenkorb zur Abwicklung von Bestellungen der einzelnen Dienststellen) zur IuK-Ermittlung und -Ermittlungsunterstützung.
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Es soll daher eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von leistungsstarken PCs sowie die hierzu gehörenden Service-, Garantie- und Gewährleistungen geschlossen werden. Es handelt sich insb. um die folgenden Produkte: IuK-/EU-PC INTEL, Workstation IT-EU (Komplett- PC), Mobile Workstation IT-EU und Notebook Ausbildungsrechner Cyberkriminalität, sowie verschiedene optionale Komponenten (z.B. SSD 2 TB SATAIII 6 - 6 Gb/s 2,5 Zoll, EXSYS IDE 2HDD PCIe Controller, Sharkoon HDD Station SATA Quickport DUO USB 3.0 und Tableau Forensic Universal Bridge T356789iu).
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Der Gesamthöchstwert des Auftrages, der als Rahmenvereinbarung mit Einzelabrufen ausgebildet ist, beläuft sich auf 10.080.000,00 EUR (netto). Diese Festlegung eines Höchstwerts erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert in Abweichung vom Schätzwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung des Auftragswerts basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend, auch unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die vergabegegenständlichen Leistungen betreffend im Rahmen der Laufzeit abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der nach Erfahrung des Auftraggebers marktgängigen Preisbildung.
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Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Unterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Auftraggeberseitig können zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate in Anspruch genommen werden.
Apple-Produkte und Dienstleistungen
Duisburg
Für Los 2 gilt das unter Ziffer II.2.4) angemerkte entsprechend.
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Wegen technischer Neuerungen benötigt das LZPD daher IT-Hardware (Clients und Laptops) und verschiedene dazugehörige IT-Dienstleistungen (u.a. "Sofort"-Reparatur in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, Hotline für Störungsmeldungen, Abholung und Entsorgung von Elektro-Schrott und Verpackungen, WebShop / E-Portal / elektronischer Warenkorb zur Abwicklung von Bestellungen der einzelnen Dienststellen) zur IuK-Ermittlung und -Ermittlungsunterstützung.
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Es soll eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von leistungsstarken PCs für die Polizei Nordrhein-Westfalen sowie die hierzu gehörenden Service-, Garantie- und Gewährleistungen geschlossen werden. Hierzu wird der Auftragnehmer neben dem Verkauf von Hardware und der entsprechenden Serviceerbringung das LZPD hinsichtlich der technischen Ausgestaltung und Umsetzung der Anforderungen der Polizei Nordrhein-Westfalen umfassend beraten und unterstützen.
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Es handelt sich insb. um die folgenden Produkte: Apple Mac mini, 16" MacBook Pro, Studio Display (27" 5k Retina Display (68,29 cm Bildschirmdiagonale)) sowie zusätzliche optionale Komponenten (insb. Apple Magic Keyboard, Apple Magic Mouse, Apple Magic Trackpad, Apple Keyboard mit num. Tastatur Deutsch USB, Apple USB SuperDrive Laufwerk).
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Der Gesamthöchstwert des Auftrages, der als Rahmenvertrag mit Einzelabrufen ausgebildet ist, beläuft sich auf 870.000,00 EUR (netto). Diese Festlegung eines Höchstwerts erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert in Abweichung vom Schätzwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung des Auftragswerts basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend, auch unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die vergabegegenständlichen Leistungen betreffend im Rahmen der Laufzeit abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der nach Erfahrung des Auftraggebers marktgängigen Preisbildung.
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Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Unterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Auftraggeberseitig können zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate in Anspruch genommen werden. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von vier Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister. Es wird auf § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) verwiesen.
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Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1) im Einzelnen erforderlich:
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Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bietergemeinschaft" zu verwenden;
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Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" erbracht werden;
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Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
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Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formblatt III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden.
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Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das beigefügte Formular IV Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zu verwenden.
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 1,5 Mio. EUR für Sachschäden (2-fach maximiert), 1,5 Mio. EUR für Personenschäden (2-fach maximiert) und 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden (2-fach maximiert) oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular V "Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden.
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Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und über den Umsatz im Bereich "Lieferung IT-Hardware incl. Dienstleistungen (Reparaturservice, Störungshotline, Entsorgung von Altgeräten)".
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Hierfür ist das Formular VI "Erklärung zu den Umsätzen" zu verwenden und vollständig auszufüllen.
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(i) Bezogen auf Los 1: Ein Mindestgesamtumsatz von 12 Mio. EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
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(ii) Bezogen auf Los 2: Ein Mindestgesamtumsatz von 1,5 Mio. EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
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(iii) Bei Bewerbung auf beide Lose: Ein Mindestgesamtumsatz von 13,5 Mio. EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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Eigenerklärung zum Unternehmen, unter Berücksichtigung folgender Punkte: Firma, Hauptsitz und Gründungsjahr des Bieters, Geschäftsfelder, Erreichbarkeit im Notfall, Regelarbeitszeit im Unternehmen, Darstellung der Mitarbeiterstruktur einschließlich Nennung der Gesamtzahl aller Mitarbeiter sowie der Mitarbeiterzahl einzelner Berufsgruppen. Für die Darstellung des Unternehmens ist das Formular VII "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden. Soweit erforderlich sind die darin genannten Erklärungen in separaten Nachweisen selbst zu erstellen.
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Für Los 1: Es sind mindestens 3 unterschiedliche Unternehmens-Referenzen über (a.) Lieferung von Hardware (Clients und Notebooks), (b.) mit einem Auftragsvolumen von mind. 600 Geräten, (c.) inklusive mind. 3 der folgenden 4 Dienstleistungen: Reparaturservice, Störungshotline, Abholung und Entsorgung von Altgeräten (d.) innerhalb der letzten 3 Jahre ab Datum dieser EU-Bekanntmachung inklusive jeweils einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie die Angabe des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Hierfür sind die Formulare VIII.1 "Unternehmens-Referenz PC Intel und Dienstleistungen" zu verwenden.
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Für Los 2: Es sind mindestens 3 unterschiedliche Unternehmens-Referenzen über (a.) Lieferung von Hardware (Clients und Notebooks) des Herstellers Apple Inc., (b.) mit einem Auftragsvolumen von 80 Geräten, (c.) inklusive mind. 3 der folgenden 4 Dienstleistungen: Reparaturservice, Störungshotline, Abholung und Entsorgung von Altgeräten (d.) innerhalb der letzten 3 Jahre ab Datum dieser EU-Bekanntmachung inklusive jeweils einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie die Angabe des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Hierfür sind die Formulare VIII.2 "Unternehmens-Referenz Apple-Produkte und Dienstleistungen" zu verwenden.
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Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 in der jeweils gültigen Fassung oder ein gleichwertiger Nachweis von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten (§ 49 VgV) über ein vergleichbares firmeninternes Qualitätsmanagementsystem, welches den Vorgaben der genannten Norm entspricht. Das Zertifikat muss in Kopie vorgelegt werden.
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Alle genannten Anforderungen sind Mindeststandards.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
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2. Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.1) können über den unter I.3 angegebenen Link heruntergeladen werden.
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3. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
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4. Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular IX zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:
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Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen mit Ausnahme der Formulare I und IV, also Formular II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit", Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister und Formblatt III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG".
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Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen (Formular VII, Formular VIII.1 und/oder Formular VIII.2. sowie Nachweis Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015) für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt, mit Ausnahme der Formulare I und IV, auch von diesem benannten Dritten, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X.
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Hinweis zu Fall 2: Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.
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Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) Formular VI gemäß Abschnitt III.1.2) der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt, mit Ausnahme der Formulare I und IV, von dem Eignungsverleiher, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI.
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Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
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Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DKLB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/