Lieferung von Schleifkörben Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.10 - 8157/17/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]630
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Schleifkörben
Rahmenvertrag über die Lieferung von Schleifkörben für Rettungs- und Bergeeinsätze für Diensstellen des THW
Rahmenvertrag über 4 Jahre Laufzeit mit folgenden geschätzten Gesamtmengen:
- 668 Stück Schleifkorb, davon 208 Stück Festbestellmenge,
- 735 Stück Transportgehänge, davon 271 Stück Festbestellmenge,
- 733 Stück Liegematten, davon 263 Stück Festbestellmenge.
Die geschätzten Gesamtmengen wurden anhand einer bundesweiten Abfrage des THW ermittelt. Die jeweiligen Höchstmengen entsprechen den geschätzten Gesamtmengen. Aus der Vereinbarung kann bis zum Erreichen der Höchstmenge abgerufen werden.
Die Abrufe der Schleifkörbe und des Zubehörs erfolgen über elektronische Einzelabrufe aus dem KdB. Die Lieferorte sind bundesweit verteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
REFERENZEN
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Der Gegenstand der jeweiligen Referenz muss eine Lieferleistung eines technischen Gegenstandes sein, der entsprechend einer vorgegebenen funktionalen oder auch konstruktiven Leistungsbeschreibung konstruiert und hergestellt wurde..
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
MAßNAHMEN ZUR QUALITÄTSSICHERUNG
Die Auftragnehmerin muss ein produktbezogenes Qualitätssicherungs-System unterhalten, z.B. nach ISO 9002 oder gleichwertig. Beschreiben Sie bei einem nichtzertifizierten System die Eigenschaften und Merkmale dieses Systems. Das System muss sicherstellen, dass die Qualitätsforderungen an das Material sowie für alle Phasen der Herstellung festgelegt sind und während all dieser Phasen eingehalten werden. Es muss die frühzeitige Feststellung von Mängeln sowie rechtzeitige und wirksame Korrekturmaßnahmen gewährleisten.
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot aussagekräftige Unterlagen hierzu bei , d.h. entweder Nachweise über eine Zertifizierung oder eine inhaltliche Beschreibung des gelebten QS-Systems.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Besichtigung Bestandssystem
Während der Angebotsphase besteht die Möglichkeit einer Besichtigung eines Bestandssystems in einer Liegenschaft des THW. Bei Interesse an einer Angebotseinreichung Bitte setzen Sie sich hierzu bitte bis zum 17.02.2023 mit dem Ansprechpartner dieses Verfahrens per Nachrichtenfunktion der e-Vergabe oder ggf. alternativ per E-Mail in Verbindung.
Die Anzahl der teilnehmenden Personen pro Teilnehmer/Bieter ist dabei auf maximal drei beschränkt. Der Anmeldung ist eine Liste mit folgenden Informationen pro Bieter beizufügen :
• Vorname,
• Name,
• Funktion (z.B. Vertrieb, Consultant, Monteur usw.),
• Mobilfunknummer.
Eine Besichtigung eines Systems kann individuell abgestimmt voraussichtlich in Kalenderwoche 08 oder 09 erfolgen. Besichtigungsort ist eine Liegenschaft des Ortsverbands Bonn des THW. Im Rahmen der Besichtigung kann das Bestandssystem detailliert in Augenschein genommen werden, vermessen und auch fotografiert werden.
Bei einer Einreichung eines Angebots ist der Nachweis einer Besichtigung eines Bestandssystems zwingend vorzulegen. Angebote ohne entsprechenden Nachweis einer Besichtigung eines Bestandssystems werden ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.