KPB Paderborn Neuanmietung Polizeiwache Delbrück Referenznummer der Bekanntmachung: V47/22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://paderborn.polizei.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
KPB Paderborn Neuanmietung Polizeiwache Delbrück
Die Kreispolizeibehörde Paderborn (im Folgenden: Auftraggeber) beabsichtigt die Anmietung einer neuen Liegenschaft für das Dienstgebäude der Polizeiwache Delbrück.
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Zu diesem Zweck sollen Flächen von einem Investor nach Vorgaben und Anforderungen des Auftraggebers geplant und errichtet und auf Grundlage eines langfristigen Mietvertrages dem Auftraggeber zum frühestmöglichen Zeitpunkt zur Nutzung überlassen werden. Der Mietervertrag soll eine Laufzeit von 15 Jahren und eine optionale Verlängerung von 5 Jahren durch den Auftraggeber vorsehen.
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Die neue Immobilie muss dem Raum- und Flächenbedarf sowie den funktionalen, qualitativen und wirtschaftlichen Anforderungen des Auftraggebers genügen. Das Projekt kann entweder durch Umbau, Sanierung und Modernisierung einer Bestandsimmobilie, die Anpassung eines bereits im Bau befindlichen Objekts oder durch Planung und Neubau einer Immobilie realisiert werden, die jeweils speziell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten werden müssen.
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Das Dienstgebäude soll, wenn möglich, allein vom Auftraggeber für die Polizeiwache Delbrück genutzt werden.
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Delbrück
Der Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines langfristigen Mietvertrages über ein nach den Anforderungen des Auftraggebers zu errichtendes Gebäude einschließlich vermietertypischer Leistungen des Gebäudebetriebes. Der Auftragnehmer wird voraussichtlich die üblichen Mieterobliegenheiten des Gebäudebetriebes übernehmen.
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Für die anstehende Bauaufgabe wird kein Grundstück vom Auftraggeber bereitgestellt. Die Bewerber werden daher im Teilnahmewettbewerb aufgefordert, mit den Bewerbungsunterlagen zum Teilnahmewettbewerb mindestens ein, höchstens jedoch drei Grundstücke anzubieten. Die Anforderungen an die Lage des Grundstücks ergeben sich aus den unter Ziffer III.1.3 dargestellten Mindestanforderungen an das Grundstück sowie aus der Anlage 1 - Auswahlgebiet, die den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
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Da für den Auftraggeber der neue Standort von besonderer Bedeutung ist, wird der Auftraggeber nur solche Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebotes auffordern, die bereits mit ihrem Teilnahmeantrag durch Abgabe des Vordrucks 2 - Grundstückserklärung nachweisen können, dass sie über ein passendes Grundstück verfügen können, auf dem die Polizeiwache Delbrück künftig adäquat untergebracht werden kann. Bewerber, die nicht durch Abgabe des Vordrucks 2 - Grundstückserklärung nachweisen können, dass sie über ein geeignetes Grundstück verfügen können, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Damit die Bewerber nicht frühzeitig Ressourcen binden müssen, wird ihnen allerdings gestattet, das im Teilnahmewettbewerb benannte Grundstück im Laufe des Verfahrens durch ein anderes, geeignetes Grundstück zu ersetzen.
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An das zu errichtende Gebäude werden über die allgemeinen bauordnungsrechtlichen Anforderungen hinaus polizeispezifische technische Anforderungen gestellt.
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Die Bedarfsplanung sieht 760 m² BGF vor. Insgesamt werden in dem Gebäude ca. 26 Mitarbeiter beschäftigt, die teilweise im Schichtdienst arbeiten. Es sind Räume vorzusehen, die auf Grundlage des Baurechts, der Arbeitsschutzbestimmungen oder der Gebäudetechnik erforderlich werden (z.B. Verkehrsflächen, Sanitärflächen, Serviceflächen, Technikflächen etc.).
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Ferner sollen folgende Ziele durch den Baukörper erfüllt werden:
- Flächeneffizienz und Funktionalität,
- wirtschaftliche Mietkosten sowie Betriebs-/Nebenkosten,
- Gebäude mit mittlerem Ausbaustandard,
- Einhaltung der Lagekriterien,
- Städtebaulich und architektonisch ansprechendes Gebäude,
- Einhaltung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik.
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Ein Raumprogramm sowie die Funktionale Leistungsbeschreibung werden den Unterlagen beigefügt, welche die Bieter erhalten, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Hierfür müssen die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag eine unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung einreichen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
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Nach Wahl des Auftraggebers ist einmalig eine Verlängerung der Mietzeit um 5 Jahre möglich.
Im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs sollen drei bis maximal fünf geeignete Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines ersten indikativen Angebots aufgefordert werden. Voraussetzung ist, dass deren Teilnahmeanträge die formalen Kriterien (vgl. Ziffer 5 der Teilnahmebedingungen) und die Mindestkriterien (vgl. Ziffer III.1 dieser Bekanntmachung) erfüllen sowie nach der Bewertung der Referenzen des Objektplaners/Architekten die meisten Punkte erzielen.
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Der Objektplaner muss mindestens eine und kann maximal drei Referenzen über vergleichbare Leistungen nachweisen. Wann eine Referenz vergleichbar ist, ist unter Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung definiert.
Es können maximal 4 Wertungspunkte je vergleichbarer und somit wertungsfähiger Referenz erzielt werden. Es werden maximal drei Referenzen gewertet, so dass insgesamt maximal 12 Wertungspunkte erzielt werden können.
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Wertungspunkte erhalten Referenzen für folgende Unterkriterien:
- die Bearbeitung der Referenz umfasste die Leistungsphase 5 nach Leistungsbild Gebäude und Innenräume (HOAI)
- die Bearbeitung der Referenz umfasste die Leistungsphase 8 nach Leistungsbild Gebäude und Innenräume (HOAI)
- die Referenz betraf ein Gebäude für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS, das heißt, ein Gebäude für Behörden oder Organisationen, die jeweils Aufgaben der Gefahrenabwehr übernehmen, wie z.B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Zivilschutz, Justizwache, Zollwache.)
- die Referenz betraf eine Polizeiwache.
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Nach Wahl des Auftraggebers ist einmalig eine Verlängerung der Mietzeit um 5 Jahre möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, der Auftraggeber fordert fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nach. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
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Die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind erforderlich:
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1) Aktueller (= im Zeitpunkt der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate) Handelsregisterausdruck bzw. ein vergleichbares Dokument für Personengesellschaften (bspw. Partnerschaftsgesellschaft). In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (auch von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern).
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2) Angaben zum Grundstück und Erklärungen des Eigentümers ("Grundstückserklärung") gemäß Vordruck 2 (siehe hierzu auch die Mindestanforderungen unter III.1.3):
Der Bewerber hat für jedes von ihm angebotene Grundstück unter Verwendung des Vordrucks 2 eine Grundstückserklärung einzureichen. Sofern er zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht Eigentümer des Grundstücks/der Grundstücke ist, hat er eine Grundstückserklärung des Fremdeigentümers unter Verwendung des Vordrucks 2 sowie einen Grundbuchauszug, der im Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags/des Angebots nicht älter als sechs Monate ist, einzureichen.
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3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
zur Einhaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, Antikorruption und Antiterror sowie zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 gemäß Vordruck 3 (auch von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und von eignungsverleihenden Nachunternehmern)
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4) Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Vordruck 5: Sofern eine Teilnahme als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt ist, hat die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der für die Durchführung des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter benannt werden. Darüber hinaus ist zu erklären, dass im Falle der Auftragserteilung alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
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5) Nachunternehmererklärung gemäß Vordruck 6: Wenn ein Bewerber für Leistungen Nachunternehmer einsetzen und sich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will (Eignungsleihe), ist der Vordruck 6 zu verwenden, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Zusätzlich sind die konkret nach Maßgabe dieser Bekanntmachung erforderlichen Eignungsnachweise für den Nachunternehmer vorzulegen.
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Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, der Auftraggeber fordert fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nach. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
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Die unter "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft als solcher vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
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1) Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz netto aus Leistungen der Objektplanung, §§ 33 ff. HOAI in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
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2) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat anzugeben, dass er entweder bereits über eine betriebsübliche Haftpflichtversicherung verfügt oder aber bereit ist, eine solche Haftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung binnen 6 Wochen nach Vertragsschluss abzuschließen und über die gesamte Laufzeit des Vertrages zu unterhalten.
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3) Nur auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers sind nach Abgabe des Teilnahmeantrags ggf. vorzulegen:
a) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft mit dem Nachweis, dass der Bewerber die fälligen Beiträge entrichtet hat. Ausländische Bewerber haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
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b) Bescheinigung der Krankenkasse(n) betreffend die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Ausländische Bewerber haben auf Verlangen eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, dass der Bewerber seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Landes- und Gemeindesteuern sowie zur Ausführung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
Es muss ein durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz netto erzielt werden, der mindestens 500.000,00 EUR beträgt. Wird dieses Mindestkriterium nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, der Auftraggeber fordert fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nach. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
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Die unter "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft als solcher vorzulegen, soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise dafür sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
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Folgende Nachweise sind einzureichen:
1) Referenzen des vorgesehenen Objektplaners: Es muss mindestens eine und können maximal drei Referenzen über vergleichbare Leistungen vorgelegt werden. Wann eine Referenz vergleichbare Leistungen umfasst, ist nachfolgend unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards" definiert.
Wertungspunkte erhalten Referenzen für folgende Unterkriterien:
- Referenz umfasste Bearbeitung der Leistungsphase 5
- Referenz umfasste Bearbeitung der Leistungsphase 8
- Gebäude für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
- Polizeiwache
Die Einzelheiten der Wertung sind Ziffer II.2.9 dieser Bekanntmachung sowie der "Anlage 3 Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb" zu entnehmen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
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Zu den Referenzen sind jeweils Angaben erforderlich zu Auftraggeber (=Nutzer des Gebäudes), Ansprechpartner, Kurzbeschreibung des Gebäudes mit Nutzung und Besonderheiten, zur detaillierten Beschreibung der selbst ausgeführten Leistungen inkl. bearbeiteten Leistungsphasen, zum Ausführungszeitraum sowie zur Fertigstellung des Gebäudes.
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Alle vorgenannten Erklärungen zu den Referenzen sind anhand der Tabellen des "Vordrucks 4 Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Referenzen" einzureichen, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
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2) Grundstückserklärung mit Grundbuchauszug (Kopie ausreichend, im Teilnahmewettbewerb nicht notwendig notariell beurkundet) oder anderen schriftlichen Nachweis, dass der Bewerber im Rahmen dieser Ausschreibung über das Grundstück verfügen kann sowie Darstellung der Erfüllung der Anforderungen an das angebotene Grundstück und der Erfüllung der Mindestanforderungen in einem Konzept (siehe dazu die zugehörigen Angaben unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards")
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Für die Grundstückserklärung ist der Vordruck 2 zu verwenden, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
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3) Darstellung des Grundstücks inklusive angedachter Kubatur des Gebäudes innerhalb des Grundstücks.
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Zu III.1.3)1): Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Mindestkriterien erfüllen:
- Planung Hochbau, Neubau oder Umbau mit Sanierung eines Büro- oder Verwaltungsgebäudes oder vergleichbar
- Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 500 m² (ohne Tiefgarage)
- Es wurden mindestens die Leistungsphasen 2-4 gem. § 34 HOAI erbracht
- Bearbeitung der Leistungsphasen 2-4 gem. § 34 HOAI nach dem 1. Januar 2016. Das bedeutet, dass entweder der Auftragsbeginn vor diesem Stichtag liegt und der Ausführungszeitraum sich mit dem Referenzzeitraum überschneidet. Alternativ kann der Auftragsbeginn in den Zeitraum ab diesem Stichtag fallen. In jedem Fall muss der Abschluss der Planungsleistungen der Leistungsphase 4 nach dem 01.01.2016 erfolgt sein. Maßgeblich hierfür ist das Datum der Einreichung des Bauantrags.
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Die Vorlage einer Referenz, die die vorgenannten Kriterien erfüllt, ist ein Mindestkriterium. Kann der Bewerber für den Objektplaner keine solche Referenz vorlegen, wird der Teilnahmeantrag vom Verfahren ausgeschlossen.
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Zu III.1.3)2) Mindestanforderungen an das Grundstück und die Darstellung im Konzept:
a) Lagenachweis:
Das Grundstück muss innerhalb der Gebietsgrenzen zur Standortwahl (gemäß den Vorgaben in der Anlage 1 - Auswahlgebiet) liegen ("Lagenachweis"). Ein Lageplan im Maßstab 1:500 mit eindeutiger Darstellung der Grundstücksgrenzen sowie Kennzeichnung der fußläufigen/verkehrlichen Erschließung ist vorzulegen.
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b) Machbarkeitsnachweis:
Durch den Bewerber muss plausibel dargestellt werden, dass eine Bebauung des Grundstücks im planungsrechtlichen Rahmen grundsätzlich möglich erscheint und der Nutzerbedarf unter Beachtung raumprogrammatischer und funktionaler Anforderungen des Auftraggebers grundsätzlich auf dem angebotenen Grundstück realisiert werden kann. Ein überschlägiger geometrisch-räumlicher Nachweis der grundsätzlichen Machbarkeit ist zu führen ("Machbarkeitsnachweis"), eine planerische Darstellung ist hierfür ausreichend.
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c) Der Bewerber muss durch Unterzeichnung des Vordruckes 2 - Grundstückserklärung erklären, dass er im Falle der Projektrealisierung über das Grundstück verfügen kann und hat hierfür einen entsprechenden Grundbuchauszug vorzulegen. Aus dem vorgelegten Grundbuchauszug muss sich ergeben, dass
- der Bewerber Eigentümer des Grundstückes ist oder
- ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft Eigentümer ist.
Der Nachweis, dass der Bewerber über das Grundstück verfügt, kann auch dadurch geführt werden, dass der aktuelle Eigentümer des Grundstückes sich durch Abgabe des Vordruckes 2 - Grundstückserklärung unter Angabe des Namens des Erklärenden (Textform) bereit erklärt, dass der Bewerber im Fall der Zuschlagserteilung dazu berechtigt sein wird, auf dem benannten Grundstück ein den Vergabeunterlagen entsprechendes Gebäude zu errichten, damit dieses als Polizeidienstgebäude der Polizei genutzt werden kann.
Der Grundbuchauszug und die Grundstückserklärung gemäß Vordruck 2 müssen im Teilnahmewettbewerb nicht notariell beglaubigt sein.
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d) Der Bewerber hat im Rahmen des Vordruckes 2 - Grundstückserklärung zu erklären, dass keines der folgenden Ausschlusskriterien erfüllt ist:
da) das Grundstück verfügt nicht über eine zweispurige Grundstücksein-/-ausfahrt in mindestens zwei Richtungen
db) Lage ausschließlich innerhalb einer verkehrsberuhigten Zone oder Fußgängerzone, so dass die geforderte Grundstücksein-/-ausfahrt von dem angebotenen Grundstück in eine verkehrsberuhigte Zone und/oder Fußgängerzone führt
dc) Lage ausschließlich in einer Sackgasse, so dass die geforderte Grundstücksein-/-ausfahrt von dem angebotenen Grundstück in eine Sackgasse führt
dd) Lage, bei der die geforderte Grundstücksein-/-ausfahrt ausschließlich über ein Gelände führt, das Zugangsbeschränkungen aufweist oder zukünftig aufweisen kann (z. B. Privatgelände)
de) Lage, bei der die geforderte Grundstücksein-/-ausfahrt durch Gegebenheiten im Verkehrsraum die Erreichbarkeit der nächsten Haupterschließungsstraße nachhaltig behindern könnte (Schienenquerverkehr, Zugbrücke o. ä.).
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Einhaltung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (BVB TVgG NRW)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auftraggeber führt ein EU-weites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch.
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYDXDN53/documents zur Verfügung gestellt.
3) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgen ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für sie eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren ("Holschuld des Bewerbers").
4) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Vordrucke erstellt. Diese sind zu verwenden. Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb sowie die wesentlichen Unterlagen für das Angebotsverfahren können über das Vergabeportal abgerufen werden. Aus Gründen der Geheimhaltung werden im Teilnahmewettbewerb die funktionale Leistungsbeschreibung sowie der Mietvertrag lediglich in Form einer Auflistung der Inhalte zur Verfügung gestellt.
5) Ein detailliertes Einzelraumprogramm sowie die Funktionale Leistungsbeschreibung werden den Unterlagen beigefügt, welche die Bieter erhalten, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Hierfür müssen die Bewerber bereits mit ihrem Teilnahmeantrag eine unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung einreichen.
6) Alle Vordrucke, deren Dateiname mit "AV" beginnt, sind solche des Angebotsverfahrens, daher noch mit dem Wasserzeichen "Entwurf" gekennzeichnet und im zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb noch nicht zu bearbeiten.
7) Die Aufforderung der ausgewählten Bieter zur Abgabe der indikativen Erstangebote soll voraussichtlich zum 19.06.2023 erfolgen.
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Bekanntmachungs-ID: CXPNYDXDN53
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung bzw. der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- bzw. der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.