Beschaffung eines LF 20 nach DIN 14530-11 Referenznummer der Bekanntmachung: BA-LF20-2023
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 010-022245)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Backnang
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.backnang.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines LF 20 nach DIN 14530-11
Beschaffung eines LF 20 nach DIN 14530-11
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Zu dem im Angebot angegebenen Angebotspreis für das Fahrgestell und dem ebenfalls im Angebot anzugebenden Angebotspreis für den Auf-/Aus-/Umbau werden von dem Auftraggeber der jeweilige Preisindex der Erzeugerpreise gewerblicher
Produkte GP 579 29 10 41 (Lastkraftwagen mit Selbstzündung) und GP 582 29 2 (Karosserien, Aufbauten und Anhänger) des Statistischen Bundesamtes zum Zeitpunkt der Vergabe ermittelt und festgehalten.
Anhand der Preisindizes festzustellende Kostenänderungen führen zu einer Anpassung des zu zahlenden Preises zu dem unten beschriebenen Zeitpunkt, sofern die Preisänderung mehr als fünf Prozent (5 von Hundert) des Angebotspreises beträgt.
• Nach der Lieferung des Fahrgestells an den Aufbauhersteller und Abnahme durch den Auftraggeber wird anhand GP 579 29 10 41 (Lastkraftwagen mit Selbstzündung) der für das Fahrgestell zu zahlende Preis ermittelt und beglichen. Das heißt, weicht der Preisindex zum Zeitpunkt der Abnahme/Meldung/
Auslieferung um mehr als fünf Prozent von dem zum Zeitpunkt der Vergabe festgehaltenen Indexwert ab, wird der Angebotspreis um die Differenz in Prozent erhöht oder abgesenkt.
• Nach dem Gefahrenübergang wird anhand GP 582 29 2 (Karosserien, Aufbauten und Anhänger) analog der Regelung für das Fahrgestell der für den Aufbau zu zahlende Preis ermittelt.
Vertragsstrafen wegen Überschreitung des Lieferzeitpunktes sind nicht vereinbart.