Neubau Rettungswache in Lüdinghausen - Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coesfeld
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-coesfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Rettungswache in Lüdinghausen - Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume
Der Kreis Coesfeld wird eine Neuerrichtung einer Rettungswache an der Selmer Straße in Lüdinghausen vornehmen. Der Wachstandort wird ergänzt um einen Nutzungsbereich für den Katastrophenschutz (ABC-Zug) und die Feuerwehr der Stadt Lüdinghausen.
Insgesamt umfasst das Raumprogramm der Rettungswache eine Netto-Raumfläche von max. 950 m². Die Netto-Raumfläche für den abgesetzten Standort der Feuerwehr sowie den Bereich für den ABC-Zug beläuft sich auf ca. 420 m² (zzgl. Verkehrsflächen).
Gegenstand des Auftrags sind die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Architektenleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI i. V. m. Anlage 10 zur HOAI zzgl. besonderer Leistungen.
Die Beauftragung der Leistungsphasen soll stufenweise erfolgen.
Weitere Planungsleistungen, insbesondere die Fachplanung zu den Leistungsbildern Freianlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung werden separat vergeben.
Der Auftraggeber hat für das Vorhaben einen Kostenrahmen von 5 Mio. EUR (brutto inkl. MwSt., Stand April 2022) vorgesehen, der die Kostengruppen 200 bis 600 gemäß DIN 276 umfasst und in dem zu erwartende Kostensteigerung bis 2024 bereits berücksichtigt sind.
Mit der Erbringung der Planungsleistungen ist direkt nach Auftragserteilung zu beginnen. Als Planungs- und Überwachungsziel soll eine bezugsfertige und betriebsbereite Fertigstellung des Bauvorhabens bis zum 31.10.2026 vereinbart werden.
Kreis Coesfeld Friedrich-Ebert-Str. 7 48653 Coesfeld
Der Kreis Coesfeld wird eine Neuerrichtung einer Rettungswache an der Selmer Straße in Lüdinghausen vornehmen. Der Wachstandort wird ergänzt um einen Nutzungsbereich für den Katastrophenschutz (ABC-Zug) und die Feuerwehr der Stadt Lüdinghausen.
Insgesamt umfasst das Raumprogramm der Rettungswache eine Netto-Raumfläche von max. 950 m². Die Netto-Raumfläche für den abgesetzten Standort der Feuerwehr sowie den Bereich für den ABC-Zug beläuft sich auf ca. 420 m² (zzgl. Verkehrsflächen).
Gegenstand des Auftrags sind die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Architektenleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI i. V. m. Anlage 10 zur HOAI zzgl. besonderer Leistungen.
Die Beauftragung der Leistungsphasen soll stufenweise erfolgen.
Weitere Planungsleistungen, insbesondere die Fachplanung zu den Leistungsbildern Freianlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung werden separat vergeben.
Der Auftraggeber hat für das Vorhaben einen Kostenrahmen von 5 Mio. EUR (brutto inkl. MwSt., Stand April 2022) vorgesehen, der die Kostengruppen 200 bis 600 gemäß DIN 276 umfasst und in dem zu erwartende Kostensteigerung bis 2024 bereits berücksichtigt sind.
Mit der Erbringung der Planungsleistungen ist direkt nach Auftragserteilung zu beginnen. Als Planungs- und Überwachungsziel soll eine bezugsfertige und betriebsbereite Fertigstellung des Bauvorhabens bis zum 31.10.2026 vereinbart werden.
Referenzen über vergleichbare Leistungen: gesamt 25 % je Referenz:
- Planungsgegenstand war ein Bauvorhaben eines öffentlichen Auftraggebers (§ 99 Nr. 1 bis 3 GWB) 28 %
- Planungsgegenstand war eine Rettungswache und/oder Feuerwache 40 %
- Die Leistungsphasen 1 bis 4 wurden vollständig bearbeitet 16 %
- Die Leistungsphasen 5 bis 8 wurden vollständig bearbeitet 16 %
Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022: 10 %
- Bis 200.000 EUR netto: 0 Punkte
- Ab 600.000 EUR netto: 10 Punkte
(Beträge zwischen 200.000 und 600.000 EUR werden linear interpoliert)
Durchschnittliche Anzahl aller qualifizierten Mitarbeiter in den Kalenderjahren 2020 bis 2022: 15%
- Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen in den Kalenderjahren 2020 bis 2022: 10 %
Bis 2 MA: 0 Punkte
Ab 6 MA: 10 Punkte
Bei MA-Zahlen zwischen 2 und 6 wird der Punktwert linear interpoliert.
- Durchschnittliche Anzahl aller qualifizierten Mitarbeiter in den Kalenderjahren 2020 bis 2022: 5 %
Bis 3 MA: 0 Punkte
Ab 8 MA: 10 Punkte
Bei MA-Zahlen zwischen 3 und 8 wird der Punktwert linear interpoliert.
Zeitliche Vorgaben:
Mit der Erbringung der Planungsleistungen ist unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen. Als Planungs- und Überwachungsziel wird eine bezugsfertige und betriebsbereite Fertigstellung des Bauvorhabens bis zum 31.10.2026 vereinbart. Dies beinhaltet insbesondere auch einen erfolgreich abgeschlossenen Probebetrieb der technischen Anlagen bis zum genannten Fertigstellungstermin.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss erklären dass:
a) der Auftrag gem. § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird,
b) in Bezug auf unser Unternehmen / Büro keine zwingenden Ausschlussgründe i.S.d. § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB vorliegen,
c) in Bezug auf unser Unternehmen / Büro keine fakultativen Ausschlussgründe i.S.d. § 124 Abs. 1 GWB vorliegen,
d) wir bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet sind oder wir nicht zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft verpflichtet sind.
Soweit eine der vorstehenden Eigenerklärungen nicht uneingeschränkt abgegeben werden kann, hat der Bewerber dies nachfolgend konkret aufzuzeigen und nachvollziehbar darzulegen, warum er nach seiner Auffassung trotzdem am Vergabeverfahren beteiligt werden kann. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein separates Bewerberformular auszufüllen.
Der Bewerber muss einen Nachweis über das Bestehen einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1, Nr. 3 VgV erbringen.
Der Bewerber muss die Eigenerklärung zum Russland Sanktionspaket der EU einreichen.
Der Bewerber muss folgende Angaben über die Jahresgesamtumsätze machen (netto - exkl. MwSt.)
entsprechend § 45 Abs. 4, Nr. 4 VgV in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren:
- Sofern für das Geschäftsjahr 2022 bereits der Gesamtumsatz festgestellt wurde, sind die Jahre 2020, 2021 und 2022 anzugeben und in den durchschnittlichen Umsatz einzurechnen, andernfalls die Jahre 2019, 2020 und 2021.
Weicht das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr ab, sind auch Beginn und Ende des Geschäftsjahres anzugeben.
- Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerbergemeinschaft gemeinsam bewerben, werden die Zahlen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vom Bewerber aufaddiert, die im Kapitel "Teilnahmeerklärung der Projektbeteiligten" benannt wurden. Soweit ein Nachunternehmer zur Eignungsleihe herangezogen wird, sind auch die Zahlen dieses Nachunternehmers mitanzugeben.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahres-Gesamtumsatz von 200.000 EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren.
Der Bewerber muss die Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter mit Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. / Bachelor of Arts / of Engineering / Master (FH, Uni) der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen) und der sonstigen qualifizierten Mitarbeiter (Bautechniker und -zeichner) in den Kalenderjahren 2020, 2021 und 2022 angeben.
Der Bewerber muss folgende Angaben zur Qualifikation der Projektbeteiligten machen:
Vor- / Zuname
Art des Ausbildungsabschlusses*
Datum des Abschlusses
Kammermitglied**
*Hinweis: Abschluss als Dipl.-Ing. / Master (FH/Uni) / Bachelor oder vergleichbar
**Hinweis: Bei Kammermitgliedschaft bitte Kopie der Kammerbescheinigung als Anlage beifügen und in der Anlagenliste erfassen.
Der Bewerber muss Referenzen des Unternehmens einreichen. Wir bitten darum, max. 3 Referenzen einzureichen. Es steht dem Bewerber aber frei, auch eine größere Anzahl an Referenzen einzureichen. Bei der Punktbewertung im Teilnahmewettbewerb (gemäß Bewertungsmatrix) werden nur die 3 Referenzen berücksichtigt, die als Referenzen 1-3 eingereicht wurden. Bei der Prüfung, ob die Mindestanforderungen an die Eignung (Abdeckung der Lph. 1 bis 9 durch die Summe aller Referenzen) erfüllt ist, werden auch alle übrigen Referenzen mitberücksichtigt. Bitte verzichten Sie auf separate Projekt- oder Referenzbescheinigungen.
Bezogen auf die Mitarbeiterzahlen:
Jeweils bezogen auf die Mitarbeiterzahlen im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022:
- mindestens 2,00 Mitarbeiter mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen
- mindestens 3,00 Mitarbeiter, die entweder über einen Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einen Berufsabschluss als Bautechniker oder -zeichner verfügen.
Die erbrachten Referenzen müssen folgende Mindestkriterien erfüllen:
- Vergleichbares Referenzvolumina: Die Referenz muss Baukosten in Höhe von mind. 2.500.000,- Euro netto (KG 300/400) aufweisen.
- Vergleichbare Referenzgröße: Die Referenz muss eine Gesamtgröße von 1.200 m² BGF aufweisen.
- Zeitraum der Leistungserbringung: Die Referenz muss in den letzten 5 Jahren und bis zum Tag des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist fertiggestellt worden sein. Zeitpunkt der Fertigstellung ist das Datum der Übergabe an den Bauherrn. Als Stichtag gilt der 01.01.2018.
Die eingereichten Referenzen, die die angegebenen Mindestanforderungen erfüllen, müssen in der Summe (über alle Referenzen) nachweisen, dass die HOAI-Leistungsphasen 1-9 (Objektplanung Gebäude und Innenräume) erbracht worden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.5) genannten Zuschlagskriterien sind nebst allen Unterkriterien vollständig in den Vergabeunterlagen (Anlage A02-1 Bewertungsmatrix_OP_Gebäude) dargestellt. Siehe im Bereich "Vergabeunterlagen" unter "Sonstiges.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY59TPV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.