Einrichtung und Betrieb eines öffentlichen Mietradsystems in den Netzwerkkommunen des Mobilitätsnetzwerks Ortenau Referenznummer der Bekanntmachung: XCIII/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lahr.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mobilitaetsnetzwerk-ortenau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und Betrieb eines öffentlichen Mietradsystems in den Netzwerkkommunen des Mobilitätsnetzwerks Ortenau
Das Mobilitätsnetzwerk Ortenau bestehend aus derzeit 14 Kommunen des Ortenaukreises beabsichtigt die Ausschreibung einen Dienstleister zu erhalten, der ein qualitativ hochwertiges, flächig verfügbares Mietradsystem mit ortsfesten Stationen zur automatischen Ausleihe/Miete und Rückgabe von Mietfahrrädern bereitstellt und betreibt, welches ganztägig und ganzjährig mit einer hohen Qualität der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit aller Systemkomponenten zur Verfügung steht.
Wesentliche Leistungsbestandteile des zu vergebenden Auftrags sind
• die Einrichtung von automatisierten Stationen inkl. der
hierzu gehörenden Infrastrukturelemente,
• die Bereitstellung von Mieträdern in Form von
Stadträdern und Pedelecs sowie
• der Betrieb und die Wartung der Mieträder und
Stationen (einschließlich Vertrieb, nachfragegerechte
Disposition/Umverteilung der Mieträder (dabei ebenso
kurzfristiges Entfernen ordnungswidrig abgestellter
Mieträder), Reparaturen, Reinigung).
Damit einher gehen auch
• die (technische) Kundenbetreuung,
• die Bereitstellung technischer Lösungen für die
Mietvorgänge (Registrierung, Miet- und
Rückgabevorgänge der Mieträder, Fahrpause,
Reservierung),
• Marketing und Kommunikation sowie
• Datenerfassung und Reporting für den Auftraggeber.
Während der Vertragslaufzeit ist eine räumliche und mengenmäßige Erweiterung bzw. Verdichtung des Mietradsystems möglich und sogar absehbar. Dabei kann es auch zu einer Ausweitung des Bediengebietes auf weitere Städte und Gemeinden, die zukünftig dem Mobilitätsnetzwerk Ortenau beitreten, kommen. Im Rahmen von Kooperationen mit Dritten können ebenfalls weitere Stationen oder zusätzliche Mieträder an bestehenden Stationen bereitgestellt werden.
77933 Lahr/Schwarzwald
Das Mobilitätsnetzwerk Ortenau bestehend aus derzeit 14 Kommunen des Ortenaukreises beabsichtigt die Ausschreibung einen Dienstleister zu erhalten, der ein qualitativ hochwertiges, flächig verfügbares Mietradsystem mit ortsfesten Stationen zur automatischen Ausleihe/Miete und Rückgabe von Mietfahrrädern bereitstellt und betreibt, welches ganztägig und ganzjährig mit einer hohen Qualität der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit aller Systemkomponenten zur Verfügung steht. Die Stadt Lahr, als Mitgliedskommune, schreibt die nachfolgenden Leistungen im Namen und Auftrag des Mobilitätsnetzwerk Ortenau (AöR) aus.
Wesentliche Leistungsbestandteile des zu vergebenden Auftrags sind
• die Einrichtung von automatisierten Stationen inkl. der hierzu gehörenden Infrastrukturelemente,
• die Bereitstellung von Mieträdern in Form von Stadträdern und Pedelecs sowie
• der Betrieb und die Wartung der Mieträder und Stationen (einschließlich Vertrieb, nachfragegerechte Disposition/Umverteilung der Mieträder (dabei ebenso kurzfristiges
Entfernen ordnungswidrig abgestellter Mieträder), Reparaturen, Reinigung).
Damit einher gehen auch
• die (technische) Kundenbetreuung,
• die Bereitstellung technischer Lösungen für die Mietvorgänge (Registrierung, Miet- und Rückgabevorgänge der Mieträder, Fahrpause, Reservierung),
• Marketing und Kommunikation sowie
• Datenerfassung und Reporting für den Auftraggeber.
Während der Vertragslaufzeit ist eine räumliche und mengenmäßige Erweiterung bzw. Verdichtung des Mietradsystems möglich und sogar absehbar. Dabei kann es auch zu einer Ausweitung des Bediengebietes auf weitere Städte und Gemeinden, die zukünftig dem Mobilitätsnetzwerk Ortenau beitreten, kommen. Im Rahmen von Kooperationen mit Dritten können ebenfalls weitere Stationen oder zusätzliche Mieträder an bestehenden Stationen bereitgestellt werden.
1. Option: Erweiterung realisierter Stationen
2. Option: Erweiterung des Stationsnetzes innerhalb des Bediengebietes
3. Option: Ausdehnung des Bediengebietes im Ortenaukreis
4. Option: Erweiterung um (E-)Lastenräder
5. Option: Erweiterung durch Dritte
Nähere Informationen zu den Optionen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung und Betrieb eines öffentlichen Mietradsystems in den Netzwerkkommunen des Mobilitätsnetzwerks Ortenau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04229
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote können ausschließlich elektronisch über das Portal "Deutsche eVergabe" eingereicht werden. Es bedarf hierbei keiner speziellen Signatur, die Textform ist zugelassen. Sie können die Vergabeunterlagen (inkl. GAEB−Dateien) kostenlos unter https://ortenaukreis.deutsche-evergabe.de auch ohne Registrierung (§ 43 Abs.1 VgV) einsehen bzw. herunterladen. Die zur Bearbeitung und Einreichung des Angebots erforderliche Registrierung ist kostenfrei.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahrens, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe.
Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx