Rahmenvereinbarung über Buchbindearbeiten für das Bundesarchiv an den Dienstorten Koblenz, Berlin und Freiburg Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.29 - 0393/22/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]432
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Buchbindearbeiten für das Bundesarchiv an den Dienstorten Koblenz, Berlin und Freiburg
Rahmenvereinbarung über Buchbindearbeiten für das Bundesarchiv an den Dienstorten Koblenz, Berlin und Freiburg
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über Buchbindearbeiten für die Dienst-bibliotheken und den sonstigen Dienstgebrauch an den Standorten Koblenz, Berlin und Freiburg geschlossen. Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum von 2023 bis 2024 geschlossen. Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis maximal 2027 zu verlängern. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption seitens der Auftraggeberin. Der Höchstwert des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung beträgt 200.000,00 Euro (netto).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Buchbindearbeiten für das Bundesarchiv an den Dienstorten Koblenz, Berlin und Freiburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35037
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.