Lieferung eines Unimog Geräteträgers Referenznummer der Bekanntmachung: 30.31-23032
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Unimog Geräteträgers
Der Unimog des Herstellers Mercedes kommt als einiger Geräteträger für den Einsatz der Straßenunterhaltung beim Kreis Paderborn in Betracht und kann daher auch nicht Fabrikats neutral ausgeschrieben werden.
Aufgrund seiner variablen Anbaumöglichkeiten, seines Allradantriebes und der kompakten Bauweise ist der Unimog für Winterdienst, Grünpflege und Reinigungsarbeiten äußerst flexibel einzusetzen.
Sämtliche Anbaugeräte wie Schneepflug, Aufsatzstreuer, Schneefräse, Bankett- und Böschungsmäher, sowie Leitpfostenwaschgerät, Astholzknacker, Rinnenbürste für Wildkrautbeseitigung, Erdschieber sind speziell für den Unimog angepasst. Diese Geräte sind auf dem Bauhof bereits vorhanden, da auch das Vorgängerfahrzeug ein Unimog war.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Auslieferung: fabrikneu sein und dem aktuellen technischen Entwicklungsstand entsprechen
- der StVZO und der STVO entsprechen
- den TLF (Technische Lieferbedingungen und Richtlinien für Fahrzeuge des Straßenunterhaltungs- und -Betriebsdienstes) Teil A entsprechen
- die Auflagen der gültigen Unfallverhütungsvorschriften erfüllen
- die Auflagen der gültigen Umweltrichtlinien erfüllen
- vor Übergabe an den Baubetriebshof mängelfrei sein
-der Motor muss die zurzeit gültige Abgasnorm für Neufahrzeuge erfüllen
- so ausgestattet sein, dass folgende Maschinen und Geräte problemlos angebaut und betrieben werden können. Eine evtl. Anpassung der vorhandenen Geräteaufnahme bleibt hierbei berücksichtigt. Der Umbau der Kabeltrennung erfolgt in Eigenregie.
a) Frontanbau-Schneeschild mit einer Breite von ca. 2,70 m
b) Aufsatzstreugerät Gmeiner
c) Böschungsmäher Mulag
- Die Gerätefreigabe der oben genannten Anbaugeräte durch den Hersteller muss erfolgen
Bei der Übergabe erfolgt die Abnahme des Fahrzeuges anhand der als Vertragsgrundlage
geltenden Leistungsbeschreibung. Hierbei hat eine kostenneutrale Einweisung durch den Hersteller zu erfolgen.
(Näheres siehe Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen: c_Unterlagen)
Durch die Festlegung auf ein bestimmtes Fabrikat wird auf eine Lebenszykluskostenberechnung verzichtet.
Eine Unterauftragsvergabe ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung: Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes,einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrag
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
- Vorlage drei geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen. Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.