Neubau Feuerwehrhaus Kusterdingen - Elektroinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kusterdingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrhaus Kusterdingen - Elektroinstallation
Neubau Feuerwehrhaus Kusterdingen - Elektroinstallation
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau eines Feuerwehrhauses in Kusterdingen inkl. Übungsturm.
Grobangaben zum Umfang der ausgeschriebenen Arbeiten:
Starkstromanlage nach DIN 18382
1 Stück Gebäude- und Niederspannungshauptverteilungen
6 Stück Unterverteilungen Feuerwehr
ca. 16.000 m Kabel und Leitungen
ca. 500 Stück Installationsgeräte
ca. 380 Stück Beleuchtungskörper
2 Stück dezentrale Sicherheitsbeleuchtungsanlagen mit ca. 35 Leuchten
1 Stück KNX System (Beleuchtung, Sonnenschutz, Heizung
ca. 35 Stück Taster und Tastsensoren
ca. 30 Präsenzmelder
ca. 100 Aktorkanälen
Schwachstromanlage nach DIN 18382
1 Stück Ausrufanlage mit ca. 25 Lautsprecher
1 Stück Videoüberwachung mit 2 Kameras
1 Stück Brandmeldeanlage ca. 60 Melder
1 Stück Türsprechanlage Feuerwehr
1 Stück Strukturierte Verkabelung
3 Stück 19“Datenschrank 42 HE
ca. 500 m Verkabelung LWL OM4
ca. 3.000 m Verkabelung Cat6A
mit ca. 170 Ports
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungsunterlagen (KEV179)
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.