Realisierungswettbewerb „Kinderbetreuung Oberrotweil“, Stadt Vogtsburg i. K.
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vogtsburg im Kaiserstuhl
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79235
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerb.architekturbuero-thiele.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb „Kinderbetreuung Oberrotweil“, Stadt Vogtsburg i. K.
Da eine Sanierung der bisher genutzten Gebäude des Kindergartens und der Krippe am bestehenden Standort im Eisental sowohl aus technischer, wirtschaftlicher sowie energetischer Sicht als auch hinsichtlich des fehlen den Entwicklungspotenzials am derzeitigen Standort nicht mehr sinnvoll ist, soll eine neue Kinderbetreuungseinrichtung im Baugebiet Breite errichtet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Zulassung:
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den Zulassungskriterien ausnahmslos genügen:
- Fristgerechte Abgabe der Bewerbererklärung (online über Website der Verfahrensbetreuung)
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architektenkammer oder der Eintragungsurkunde als Architekt, etc. Dokument ist hochzuladen)
- Bestätigung der Führung eines eigenen Architekturbüros, alt. der Gründung eines eigenen Architekturbüros im Falle einer Beauftragung (Angaben online über Bewerbererklärung)
- Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen (Angaben online über Bewerbererklärung)
2. Auswahl:
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch den Nachweis von Referenzprojekten.
Anhand von Angaben im Online-Formular der Bewerbererklärung, ergänzt durch ein Projektfoto (optional auch eines Projektblatts), legen die Bewerber dar, inwieweit sie den Auswahlkriterien folgenden genügen. Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, gegebenenfalls eine Bewerber- oder Bieter-gemeinschaft zu bilden. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird ausdrücklich hingewiesen.
Qualifiziert sind die Teilnehmer, die mindestens 10 Punkte durch Referenzprojekte der Gebäudeplanung (Kategorien A und C) und mindestens 8 Punkte durch Referenzprojekte der Freianlagenplanung (Kategorien B und C) und somit in Summe 18 Punkte nachweisen können. Die jeweils geforderten Mindestpunktzahlen für Gebäude- bzw. Freianlagenplanung können auch nur durch Referenzprojekte der Kategorie A bzw. der Kategorie B erreicht werden, es sind nicht zwingend Referenzprojekte der Kategorie C nachzuweisen.
Qualifizieren sich mehr als 20 Teilnehmer, entscheidet das Los. Zusätzlich dazu werden zwei potenzielle Nachrücker ebenfalls durch das Los bestimmt.
3. Auswahlkriterien:
Kategorie A: Gebäudeplanung
zu erfüllende Kriterien der Referenzen A1 bis A3:
- Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 34 HOAI 1 bis 8, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen
- Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI
- Baukosten KG 300 und 400: mindestens 1,0 Mio. netto
- Angabe BGF: mind. 400 m²
- Übergabe Gebäude an den Nutzer (Abschluss LPH 8) nach 31.12.2012 bis 31.12.2022
- Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
A1: Referenzprojekt „Neubau oder Umbau/Sanierung Kindergarten“ → unmittelbar vergleichbares Projekt
(1 Projekt: 4 Punkte, 2 Projekte: 8 Punkte, max. 8 Punkte)
A2: Referenzprojekt „Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein" mit öffentlichem Auftraggeber
(1 Projekt: 3 Punkte, 2 Projekte: 6 Punkte, max. 6 Punkte)
A3: Referenzprojekt „Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein“
(1 Projekt: 2 Punkte, 2 Projekte: 4 Punkte, max. 4 Punkte)
Kategorie B: Freianlagenplanung
zu erfüllende Kriterien der Referenzen B1 bis B3:
- Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 39 HOAI 2 bis 8, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen (LPH 4, Genehmigungsplanung kann übersprungen werden)
- Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI
- Baukosten KG 500: mindestens 150 TEUR netto
- Übergabe Freianlage an den Nutzer (Abschluss LPH 8) nach 31.12.2012 bis 31.12.2022
- Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
B1:Referenzprojekt „Neugestaltung oder Sanierung Freianlagen Kindergarten“ → unmittelbar vergleichbares Projekt
(1 Projekt: 4 Punkte, 2 Projekte: 8 Punkte, max. 8 Punkte)
B2: Referenzprojekt „Neugestaltung oder Sanierung Freianlagen allgemein“ mit öffentlichem Auftraggeber
(1 Projekt: 3 Punkte, 2 Projekte: 6 Punkte, max. 6 Punkte)
B3: Referenzprojekt „Neugestaltung oder Sanierung Freianlagen allgemein“
(1 Projekt: 2 Punkte, 2 Projekte: 4 Punkte, max. 4 Punkte)
[...] Weitere Angaben und Hinweise zu den Referenzprojekten s. Pkt. VI.3.1
Architektin / Architekt“, „Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt“Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, [...] Weitere Angaben und Hinweise zu den Referenzprojekten s. Pkt. VI.3.2
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Beiträge des Einladungs- und Realisierungswett-bewerbs die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar):
- Städtebauliches und architektonisches Konzept (Qualität des städtebaulichen und freiräumlichen Konzepts, Qualität des architektonischen und gestalterischen Konzepts)
- Nutzungskonzept und Funktionalität
- Freianlagenkonzept: Qualität und Funktionalität
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
- Baukonstruktion und Materialität
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 45.000 € (netto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung des Betrags ist vorgesehen:
1. Preis 15.000,- €
2. Preis 12.000,- €
3. Preis 10.000,- €
Anerkennung 8.000,- €
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Aufteilung der Preise und Anerkennungen sowie die Aufteilung des Gesamtbetrags ändern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Fortführung von III.1.10)
Kategorie C: sonstige
C1: Referenzprojekt „Wettbewerbserfolg“ - entweder Gebäudeplanung oder Freianlagenplanung
- allgemeines Projekt
- möglich ist eine Mehrfachnennung der Referenzprojekte der Kategorie A und B
- Zeitraum Wettbewerbserfolg: vom 1.1.2013 bis 31.12.2022
(1 Projekt: 1 Punkt, 2 Projekte: 2 Punkte, max. 2 Punkte)
C2: Referenzprojekt „ausgezeichnetes, realisiertes Projekt“ - entweder Gebäudeplanung oder Freianlagenplanung
- allgemeines Projekt
- möglich ist eine Mehrfachnennung der Referenzprojekte der Kategorie A und B
- Zeitraum Auszeichnung: vom 1.1.2013 bis 31.12.2022
(1 Projekt: 1 Punkt, 2 Projekte: 2 Punkte, max. 2 Punkte)
Hinweise:
Eine Mehrfachnennung von Referenzprojekten ist innerhalb der Kategorie A (Referenzprojekte A1 – A3) und innerhalb der Kategorie B (Referenzprojekte B1 – B3) nicht möglich.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt jeweils alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht.
Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter für ein anderes Büro bearbeitet wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose Bestätigung des Büroinhabers über die verantwortliche Projektleitung einzureichen.
Die Darstellung des Referenzprojekts mit den vollständigen Angaben zu allen o. g. Kriterien erfolgt über das Online-Formular der Bewerbererklärung. Hier sind als Eigenerklärung alle geforderten Einzelkriterien des jeweiligen Referenzprojekts anzugeben und ein Projektfoto hochzuladen. Alternativ zum Projektfoto kann auch ein Projektblatt eingereicht werden, Vorgaben zu Format oder Inhalt des Projektblatts bestehen nicht.
Mit Einreichung der Referenzprojekte durch Absenden des Online-Formulars der Bewerbererklärung wird die Einhaltung der o. g. Voraussetzungen bestätigt.
VI.3.2) Fortführung von III.2.1)
[...] wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die vorgenannte Berufsbezeichnung zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtli-nie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen An-forderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Für Architekten wird die Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten empfohlen.
Für Landschaftsarchitekten ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft mit einem Architekten zwingend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.