Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkelenz
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41812
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://landfolge.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler
Los 1: Externe Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Los 2: Veranstaltungsmanagement
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer über Agenturleistungen zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit und des Marketings zur Umsetzung des Kommunikationskonzepts. Dies umfasst insbesondere die Betreuung von Internetseiten, gestalterische Aufgaben sowie die Produktion von Foto-/Video-Inhalten. Das maximale Auftragsvolumen liegt bei EUR 625.000 brutto.
Mit Zuschlag wird der Auftrag für zwei Jahre erteilt, es besteht die einseitige Option der Vergabestelle, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
A = Ausschluss, B = Bewertungskriterium
- Keine Ausschlussgründe (A)
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (durchschnittlicher Umsatz von EUR 300.000 brutto; Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio.) (A)
- 10 Mitarbeiter (A)
- Projektleiter/Projektstellvertreter namentlich benannt (A)
- Mitarbeiter in den Bereichen Projektmanagement, Kommunikationsberatung, Marketing, Grafik und Corporate Design, Webdesign /Onlineredaktion, Webprogrammierung, Social Media Kommunikation, Redaktion Printproduktion, Foto/Film/Videoproduktion (A)
- Projektleiter festangestellt mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der Kommunikationsbranche (Agentur, Öffentlichkeitsarbeit/PR) (A); > 3 Jahre Berufserfahrung (B)
- Projektstellvertreter festangestellt mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der Kommunikationsbranche (Agentur, Öffentlichkeitsarbeit/PR) (A); > 3 Jahre Berufserfahrung (B)
- 3 Referenzen mit einem Auftragsvolumen von je EUR 25.000 netto aus den letzten drei Jahren (A)
- Referenzmerkmale: Corporate Design und Grafik, Online-Kommunikatiion, Film- und Fotoproduktion, Marketingkommunikation, Printproduktion, 4 Referenzmerkmale in einer Referenz (B)
- Schwerpunkt Referenz: Kommunalpolitische Kommunikation, Bezug/Umgang mit Förderprojekten (B)
- Referenzgeber: Zuwendungsempfänger/Kommune (B)
- Zielgruppe: politische Entscheidungsträger/Gremien, Unternehmen B2B, Bürgerinnen und Bürger (B)
Der Umfang der Leistung steht derzeit noch nicht fest.
Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages
Veranstaltungsmanagement
Rahmenvertrag mit maximal drei Auftragnehmern zur Organisation und Abwicklung von Veranstaltungen. Das maximale Auftragsvolumen liegt bei EUR 800.000 brutto.
Mit Zuschlag wird der Auftrag für zwei Jahre erteilt, es besteht die einseitige Option der Vergabestelle, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
A = Ausschluss, B = Bewertungskriterium
- Keine Ausschlussgründe (A)
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (durchschnittlicher Umsatz von EUR 400.000 brutto pro Jahr (A); Haftpflichtversicherung für Personen-/Sachschäden in Höhe von 3 Mio. und Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio.pro Jahr (A))
- 5 Mitarbeiter (A)
- 3 Referenzen zum Eventmanagement/Organisation von Veranstaltungen aus den letzten drei Jahren (A)
- Referenzmerkmale (B): Koordination und Organisation Veranstaltungsort (Auswahl, Buchung Tagungsort), Koordination und Organisation Veranstaltungsort (Mobiliar, Technik, Bühne, etc.), Catering incl. Servicekräfte (Auswahl/Buchung), Grafische Gestaltung und Produktion, Veranstaltungsdesign incl. Bühnengestaltung, Erstellung Veranstaltungsmedien, Begleitmedien, Präsentationen, Pressemappen, Erstellung/Druck Teilnehmerliste, Namensschilder, etc., Einladungsmanagement (Definition/Abstimmung Multiplikatoren, Ermittlung Kontaktdaten), Vorauswahl und Kontaktaufnahme Referenten, Konzeption, Druck und Versand, Save the Date-Karte oder -Mail, Konzeption, Druck und Versand Veranstaltungsflyer, Anmelde- und Rückmeldemanagement, Planung und Durchführung des Auf- und Abbaus sowie Lieferung von Werbe- und Messematerialien/-ständen, Sicherstellung des reibungslosen Veranstaltungsablaufs in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, Referenten- und Teilnehmerbetreuung incl. Hotelbuchung, Einholung der Präsentationen, Dokumentation (Einzel-/Gruppen- und Veranstaltungsfotos, professionelle Bildbearbeitung, Aufbereitung für die Homepage), Nachbereitung (Pressearbeit, -spiegel, crossmediale PR), Produktion Web-Video
- Größe bzw. Art der Veranstaltung (B): Workshop vor Ort, Symposium/Konferenz Hybrid (bis 50 TN), Festakt (bis 150 TN), Symposium/Konferenz ganztägig (bis 150 TN), Mehrtägige Konferenz (bis zu 300 TN) (B)
Der Umfang der Veranstaltungen steht noch nicht fest.
Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Keine der nachfolgenden Ausschlussgründe (A):
- Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat;
- Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation;
- Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
- Unser Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nach.
- Unser Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine geltenden umwelt- , sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen.
- Unser Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen, durch die unsere Integrität infrage gestellt wird. Insbesondere wurden keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
A = Ausschluss
Los 1:
- durchschnittlicher Umsatz von EUR 300.000 brutto pro Jahr (A)
- Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. pro Jahr (A)
Los 2:
- durchschnittlicher Umsatz von EUR 400.000 brutto pro Jahr (A)
- Haftpflichtversicherung für Personen-/Sachschäden in Höhe von 3 Mio. und Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. pro Jahr (A)
A = Ausschluss, B = Bewertungskriterium
Los 1:
- 10 Mitarbeiter (Vollzeit bzw. Vollzeitäquivalent) (A)
- Projektleiter/Projektstellvertreter namentlich benannt (A)
- Mitarbeiter in den Bereichen Projektmanagement, Kommunikationsberatung, Marketing, Grafik und Corporate Design, Webdesign /Onlineredaktion, Webprogrammierung, Social Media Kommunikation, Redaktion Printproduktion, Foto/Film/Videoproduktion (A)
- Projektleiter festangestellt mit mindestens 3 Jahren spezifischer Berufserfahrung in der Kommunikationsbranche (Agentur, Öffentlichkeitsarbeit/PR) (A);
- mehr als 3 Jahre Berufserfahrung des Projektleiters (B)
- Projektstellvertreter festangestellt mit mindestens 3 Jahren spezifischer Berufserfahrung in der Kommunikationsbranche (Agentur, Öffentlichkeitsarbeit/PR) (A);
- mehr als 3 Jahre Berufserfahrung des Projektstellvertreters (B)
- 3 Referenzen mit einem Auftragsvolumen von je EUR 25.000 netto aus den letzten drei Jahren (A)
- Referenzmerkmale: Corporate Design und Grafik, Online-Kommunikatiion, Film- und Fotoproduktion, Marketingkommunikation, Printproduktion, 4 Referenzmerkmale in einer Referenz (B)
- Schwerpunkt Referenz: Kommunalpolitische Kommunikation, Bezug/Umgang mit Förderprojekten (B)
- Referenzgeber: Zuwendungsempfänger/Kommune (B)
- Zielgruppe: politische Entscheidungsträger/Gremien, Unternehmen B2B, Bürgerinnen und Bürger (B)
Los 2:
- 5 Mitarbeiter (A)
- 3 Referenzen zum Eventmanagement/Organisation von Veranstaltungen aus den letzten drei Jahren (A)
- Referenzmerkmale (B): Koordination und Organisation Veranstaltungsort (Auswahl, Buchung Tagungsort), Koordination und Organisation Veranstaltungsort (Mobiliar, Technik, Bühne, etc.), Catering incl. Servicekräfte (Auswahl/Buchung), Grafische Gestaltung und Produktion, Veranstaltungsdesign incl. Bühnengestaltung, Erstellung Veranstaltungsmedien, Begleitmedien, Präsentationen, Pressemappen, Erstellung/Druck Teilnehmerliste, Namensschilder, etc., Einladungsmanagement (Definition/Abstimmung Multiplikatoren, Ermittlung Kontaktdaten), Vorauswahl und Kontaktaufnahme Referenten, Konzeption, Druck und Versand, Save the Date-Karte oder -Mail, Konzeption, Druck und Versand Veranstaltungsflyer, Anmelde- und Rückmeldemanagement, Planung und Durchführung des Auf- und Abbaus sowie Lieferung von Werbe- und Messematerialien/-ständen, Sicherstellung des reibungslosen Veranstaltungsablaufs in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, Referenten- und Teilnehmerbetreuung incl. Hotelbuchung, Einholung der Präsentationen, Dokumentation (Einzel-/Gruppen- und Veranstaltungsfotos, professionelle Bildbearbeitung, Aufbereitung für die Homepage), Nachbereitung (Pressearbeit, -spiegel, crossmediale PR), Produktion Web-Video
- Größe bzw. Art der Veranstaltung (B): Workshop vor Ort, Symposium/Konferenz Hybrid (bis 50 TN), Festakt (bis 150 TN), Symposium/Konferenz ganztägig (bis 150 TN), Mehrtägige Konferenz (bis zu 300 TN) (B)
Abschnitt IV: Verfahren
Los 1: Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer Los 2: Rahmenvertrag mit drei Wirtschaftsteilnehmern
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YW66E13
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.