Brandschutzertüchtigung Stadtbahnhaltestelle Hauptbahnhof Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_HBF_001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Brandschutzertüchtigung Stadtbahnhaltestelle Hauptbahnhof
Bei einer brandschutztechnischen Untersuchung wurden Mängel bei der Entfluchtung und den brandschutztechnischen Begebenheiten der Stadtbahnhaltestelle Hauptbahnhof Stuttgart festgestellt.
Aus diesen Grund muss die Haltestelle, brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Die Ertüchtigung sieht eine mechanische Entrauchungsanlage vor. Zusätzlich werden vorhandene Deckenöffnungen an den Treppenangängen zur Bahnsteigebene geschlossen, um einen brandschutztechnischen Anschluss der Rauchschutzverglasungen herstellen zu können. Die Verglasungen wird an allen sechs Treppenabgängen in der Bahnsteigebene hergestellt.
Aus diesem Grund wird beabsichtigt Leistungen für die Generalplanung (Objektplanung Ingenieurbauwerk, Tragwerksplanung, Planung Technische Ausrüstung), im Zuge eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, zu vergeben.
Bei der Haltestelle „Hauptbahnhof / Arnulf-Klett-Platz handelt es sich um eine unterirdische Personenverkehrsanlage. Die Haltestelle befindet sich im Innenstadtbereich der Landeshauptstadt Stuttgart. Das Gesamtbauwerk der unterirdischen Haltestelle besteht aus zwei Bahnsteigebenen (Ebene -2 Stadtbahn, Ebene -3 S-Bahn) und einer Verteilerebene (Ebene -1) Klett-Passage. Die Bahnsteigebene der Stuttgarter Straßenbahnen AG verfügt über vier Gleise auf zwei Außenbahnsteigen und einem Mittelbahnsteig. Das Bauvorhaben betrifft einen der wichtigsten Verkehrsknoten des öffentlichen Personennahverkehrs der Landeshauptstadt Stuttgart. Mit einer sehr hohen Personenfrequenz im gesamten Baufeld muss zu jeder Tages- und Nachtzeit gerechnet werden. Das Baufeld ist entsprechend zu sichern. Die Baumaßnahme findet unter extrem beengten Verhältnissen und bei laufendem Bahnbetrieb statt (=erschwerte Bedingungen für die Bauausführung). Die Bauausführung kann daher nur abschnittsweise (ggf. sehr kleinteilig) und mit zeitlichen Unterbrechungen erfolgen. Der Baubeginn der Brandschutzertüchtigung wird für Ende 2026 angestrebt. Eine brandschutztechnische Voruntersuchung des AG liegt vor.
Bei der Decke über der Klett-Passage (Ebene -1) handelt es sich um eine PREFLEX® - Decke aus durch Überhöhung vorgespannten Verbundträgern. Die eingesetzten Stahlträger HEM 450 – 500 (IPBv) sind durch beigeschweißte Flanschverbreiterungen an die statischen Erfordernisse angepasst worden. Das variable Achsmaß der einbetonierten Verbundträger beträgt im Mittel ca. 2,475 m. Im Bereich der Aufzugsschächte müssen Träger durchtrennt und auf die Außenwand des Schachtes aufgelagert werden.
Die brandschutztechnische Voruntersuchung macht den Einsatz einer mechanischen Entrauchungsanlage für die Stadtbahnhaltestelle erforderlich.
Seitens des Stadtplanungsamtes der Landeshauptstadt Stuttgart wird für die Ebene -1 Klett-Passage und den darüber befindlichen Arnulf-Klett-Platz, sowie für die Schillerstraße zwischen Gebhard-Müller-Platz und dem Kurt-Georg-Kiesinger-Platz ein städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt (voraussichtlich Sommer 2022). Die planerischen Schnittstellen zwischen dem Projekt Brandschutzertüchtigung Stadtbahnhaltestelle Hauptbahnhof und der Neugestaltung der Klett-Passage sind zu berücksichtigen und zu koordinieren.
Innovative Konzepte sollen dazu beitragen, das Gebäude möglichst energieeffizient und nachhaltig betreiben zu können. Im Rahmen des städtischen Aktionsplans „Weltklima in Not“ müssen Themen zur Klimaneutralität, CO2-Neutralität und sonstige Nachhaltigkeitsbelange berücksichtigt werden.
Folgende Planungsleistungen sind insbesondere Bestandteil des Vertrages:
- Ingenieurbau nach Teil 3, Abschnitt 3, HOAI
- Tragwerksplanung nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI
- Planung der Technische Ausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2 HOAI
- Brandschutzplanung
Die Leistungen sind zu erbringen für folgende Anlagegruppen nach § 53 (2) HOAI
- Abwasser- Wasser- und Gasanlagen AWG
- Lufttechnische Anlagen LTA
- Starkstromanlagen STA
- Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen FIA
- Förderanlagen FA
- Gebäudeautomation GA
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst sämtliche Leistungen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Bauvorhabens erforderlich sind, um die Planungsziele gem. § 1 vollständig, uneingeschränkt funktionsfähig und betriebsbereit zu erreichen.
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt stufen- und ggf. abschnittsweise.
Zunächst wird folgende Leistungsstufe abgerufen:
- Stufe 1 HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4
Die Beauftragung weiterer Leistungen bleibt vorbehalten.
Ggf. werden die nachfolgenden Leistungsstufen rechtzeitig schriftlich abgerufen:
- Stufe 2 HOAI-Leistungsphasen 5 bis 6
- Stufe 3 HOAI-Leistungsphasen 7 bis 9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69126
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erläuterungen zu II 1.7 und V 2.4
Keine Angaben gemäß § 39 Abs. 6. 3. VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland