Beratung bei der Entwicklung eines Schlitzdüsen-Konzepts incl. Herstellung der Schlitzdüsen Referenznummer der Bekanntmachung: PowerZell_02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung bei der Entwicklung eines Schlitzdüsen-Konzepts incl. Herstellung der Schlitzdüsen
Entwicklung eines neuartigen Schlitzdüsenkonzepts zur Optimierung eines Metallfolien-Beschichters für die Akkumulatoren-Entwicklung
Los 1: Beratung und Entwicklung von Schlitzdüsen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Durch Anpassung des Schlitzdüsenauftrags sollen Aktivpartikel für Lithium-Ionen-Batterie-Folien in einer gewissen Orientierung in der Aktivschicht aufgetragen werden.
Die geforderte Schlitzdüse soll für diese Anwendung geeignete anisotrope Aktivpartikel, die ein gewisses Seiten-Längen-Verhältnis aufweisen, über die Nass-Auftragung in einer gewissen Art und Weise so auftragen, dass sie danach in der getrockneten Aktivschicht eine geforderte Orientierung aufweisen.
Die Aktivpartikel sollen am Ende hinsichtlich Qualität und Quantität in dem Maße zur Ableiterfolie hin orientiert sein, dass die Diffusionswege des Batterie-Elektrolytes sich signifikant verkürzen und somit die elektrochemischen Eigenschaften der Elektrodenfolien verbessert werden.
Die gewünschte Orientierung soll nur über die Auftragung erfolgen ohne eine vorgeschaltete Behandlung der Aktivpartikel und ohne Zuhilfenahme eines weiteren aufwendigen Prozessschrittes nach dem Auftragungsvorgang.
Sollte es sich während des Projektverlaufs zeigen, dass man auch die gesamte Aufhängung der Düse oder sogar das klassische Schlitzdüsen-Auftragskonzept ändern muss, so dass an der gesamten Auftragung zusätzliche konstruktive Änderungen durchzuführen sind, dann ist das zulässig.
Des Weiteren sind zusätzliche einfache, für eine gewünschte Partikel-Orientierung hilfreiche, Gerätschaften und Maßnahmen, die nur die Düse oder die Auftragung an sich bis hin zum Trockner betreffen, auch zulässig.
Die Schlitzdüse muss für lösemittelhaltige und wässrige Pastensysteme mit abrassiven Metalloxid-Partikel geeignet sein und diese beschichten können.
Das heißt zusammengefasst auch, dass diese Schlitzdüse neben ihrem Haupt-Attribut, gewisse Partikel auf eine bestimmte Art orientieren zu können, auch hinsichtlich Material, Lösemittel, Auftragsqualität und Querhomogenität einen gewissen geforderten Applikations-, Rheologie- und Pastenflussbereich gut abdecken muss.
Die Abmaße der Düse müssen in den Dimensionen sein, so dass sie in den vorhandenen Beschichter noch gut eingebaut und benutzt werden können. Die übliche Gesamt-Düsenbreite ist mit 350-400mm, die Gesamt-Tiefe mit 150-200mm und die Gesamt-Höhe von 150-200mm grob vorgegeben.
Das Düsenoberteil und -Unterteil soll mit Wasser temperierbar sein bis 80°C um sich weitere Einflussmöglichkeiten und -Parameter auf eine Partikelorientierung offen zu halten, da die Pasten bei höheren Temperaturen niedrigviskoser werden. Es müssen dafür an der in Auftragungsrichtung gesehenen rechten Düsenseite Anschlüsse vorgesehen werden, die das ZSW dann mit passenden Schlauch-Kupplungen bestückt, so dass eine vorhandene Temperierung angeschlossen werden kann.
Da auch Kunststoff auflösende Lösemittel verwendet werden, z.B. NMP (N-Methyl-2-Pyrrolidon), müssen alle Dichtungen und weichen Teile, die mit der Paste in Kontakt kommen, lösemittelbeständig und am besten perfluoriert sein (PFTE oder FFKM).
Auch das Schlitzdüsenmaterial und deren Oberflächen muss den Anforderungen der verwendeten Lösemittel und sehr abrassiven Partikeln standhalten können.
Die Düse sollte einfach zu zerlegen und zu reinigen sein und ohne großen Aufwand wieder reproduzierbar zusammengebaut werden können. Es müssen in der Düse sogenannte Shim-Schablonen eingelegt werden können, die die Auftragsbreite und die Schlitzweite variieren.
Weitere dokumentierte und nicht erwähnte Funktionen sind gemäß Lastenheft und Entwicklungsfortschritt umzusetzen.
Eine Verschwiegenheitserklärung ist im Zuschlagsfall zu unterzeichnen.
ERFORDERLICHE LEISTUNGEN:
• Besprechung von bisherigen und neuen Versuchsergebnissen zwischen ZSW und AN
• Erstellung von Fertigungszeichnungen/3-D-Modellen oder sonstige Darstellungen für eine weiter entwickelte Schlitzdüse, oder Schritte die zur Weiterentwicklung führen, wie die Anpassung und Wiederholung von Beschichtungsversuchen und deren Bedingungen
• Abstimmung von Entwürfen/Konzepten für eine weiter entwickelte Schlitzdüse mit den Untersuchungsleitern am ZSW vor der Ausarbeitung und Herstellung
• Ggf. Fortschreibung der Fertigungszeichnungen/Darstellungen nach Besprechungen
• Herstellung und Lieferung der Schlitzdüsen (Los 2) nach ggf. mehrfachen Optimierungen und Freigabe durch das ZSW zur weiteren Durchführung von Beschichtungsversuchen
• Alle Schritte werden partnerschaftlich durchgeführt und sollen eine Verbesserung der Batterieeigenschaften durch Optimierung der Schlitzdüse dokumentieren
• Es sind auch mehrere unterschiedliche Entwicklungsansätze denkbar, die parallel verfolgt werden, um mit Versuchen die Optimierung zu belegen
• Die Entwicklungsarbeiten werden für die einzelnen Entwicklungsabschnitte auf Grundlage einer bis 31.08.2024 geltenden Rahmenvereinbarung angeboten und vergütet
• Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung der Rahmenvereinbarung
Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung der Rahmenvereinbarung
1. Wertungsschritt: Die Bewerber werden auf Nichtvorliegen von Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und § 124 GWB, sowie der Verordnung (EU) überprüft.
Im 2. Wertungsschritt wird die Eignung gemäß III.1) überprüft. Insbesondere der Nachweis bzgl. der Erfahrung in der Entwicklung von Schlitzdüsen zur Optimierung eines Metallfolien-Beschichters für die Akkumulatoren-Entwicklung im Bereich Forschung und Entwicklung, sowie Industrie.
Los 2: Herstellung der Düsen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die in Los 1 beschriebene Entwicklung eines neuartigen Schlitzdüsenkonzepts zur Optimierung eines Metallfolien-Beschichters für die Akkumulatoren-Entwicklung soll durch einen geeigneten Hersteller in Los 2 umgesetzt werden. Erwartet werden Bewerbungen von Herstellern, die in enger Zusammenarbeit mit den Entwicklern kooperieren.
1. Wertungsschritt: Die Bewerber werden auf Nichtvorliegen von Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und § 124 GWB, sowie der Verordnung (EU) überprüft.
Im 2. Wertungsschritt wird die Eignung gemäß III.1) überprüft. Insbesondere der Nachweis bzgl. der Erfahrung in der Herstellung von Schlitzdüsen zur Optimierung eines Metallfolien-Beschichters für die Akkumulatoren-Entwicklung im Bereich Forschung und Entwicklung, sowie Industrie.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmensdarstellung ist der Bewerbung beizulegen.
- Berufs- oder Handelsregisterauszug. Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB, sowie die Erklärung nach Verordnung (EU) 2022/576. (Kann über Muster F105 erfolgen). Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wird die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch die Angebotsabgabe auch für den Unterauftragnehmer abgegeben.
(1) Nachweis der geforderten Haftpflichtversicherungsdeckung
(2) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen der letzten drei Jahre des Unternehmens gemäß § 45 VgV, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
(3) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre gemäß § 45 VgV.
Haftpflichtversicherungsdeckung mit mindestens 3 Mio. EUR bei Personenschäden und 1 Mio. EUR bei Sach- und Vermögensschäden.
(1) Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes wenn möglich, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber inkl. der Bescheinigungen gemäß § 122 GWB. (2) Nachweis bzgl. der Erfahrung in der erfolgreichen Etablierung von Laser Schneide- und Laschen-Formungsmaschine - laser tab former and slitter mit vergleichbarem Funktionsumfang und entsprechendem Auftragswert im Bereich Forschung und Entwicklung, bzw. Industrie.
gemäß II.2.4)
Die entsprechenden Unterlagen werden in Stufe 2 des Verfahrens an die teilnehmenden Unternehmen versendet.
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen an ZSW-Unternehmen (Auftragsbedingungen)
(2) Bewerbungsbedingungen (632 EU) für die Vergabe von Leistungen nach VgV
(3) Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (635)
(4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt gemäß Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
- jeweils in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Bewerbungsformblatt Muster F105 ist zwingend mit den entsprechenden Angaben mit der Bewerbung abzugeben. Fehlende Angaben können zum Ausschluss für Stufe 2 des Verfahrens führen. Die Bewerbung sowohl für Los 1 (Beratung und Entwicklung) als auch für das Los 2 (Herstellung der Düsen) ist einzeln für 1 Los oder gemeinsam für beide Lose möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.