Gleismaterial Referenznummer der Bekanntmachung: 292-22-E17
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gleismaterial
Gegenstand der Anfrage
• Erstellen von Schienenteilungsplänen
• Schienen 49E1 gerade und gebogen
• Holzschwellen für Spurweite 1000mm inkl. Sämtlicher Befestigungsmittel
• Gekröpfte Spurstangen für Spurweite 1000mm
• Diverse Kleineisen
Los 1: Ludwigshafen: Rathaus-Center - Hst. Gartenstraße
Erstellen von Schienenteilungs. und Biegeplänen.
Vignolschienen 49E1 gerade.
Vignolschienen 49E1 gebogen.
Hartholzschwellen für Vignolschienen 49E1.
Los 2: Gleismaterial Mannheim
Gekröpfte Spurstangen für Rillengleis 60R2
Schwellenschrauben Ss8-150
Federringe Fe 6
Gleismaterial RHB
Vignolschienen 49E1, gerade
Hartholzschwellen für Vignolschienen 49E1
Schwellenschrauben Ss35
Spannklemmen Skl 14
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Ludwigshafen: Rathaus-Center - Hst. Gartenstraße
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Gleismaterial Mannheim
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gleismaterial RHB
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für das Los 1 ist die Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 160