GUW Fernmeldeturm, Fernwirk-Steuerschrank für FW-Anbindung Referenznummer der Bekanntmachung: 014-23-EK7
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
GUW Fernmeldeturm, Fernwirk-Steuerschrank für FW-Anbindung
Fertigung und Lieferung eines Fernwirksteuerschranks für die Fernwirkanbindung des Gleichrichterunterwerks Fernmeldeturm in Mannheim
Herstellung und Lieferung eines Fernwirksteuerschrankes für die Fernwirkanbindung des
Gleichrichterunterwerks Fernmeldeturm in Mannheim.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern
einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise
der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu
übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine
Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
1. Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate),
2. Erklärungen zur persönlichen Lage,
3. Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen,
4. Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
5. Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten,
6. Erklärungen zu seiner Berufsausübung,
7. Erklärungen zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit abgeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern
einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise
der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu
übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine
Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Nachweis einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen
Versicherungsunternehmen mit einer Deckungssumme i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden, sofern vorhanden; ansonsten Eigenerklärung, dass die genannten Versicherungen für den
Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen werden, sowie Erklärung eines Versicherers über Bereitschaft zum
Abschluss,
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz vergleichbarer Leistungen in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren,
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz)
nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von
wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Mindestumsatz: [Betrag gelöscht] Euro/Jahr
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern
einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise
der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu
übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine
Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Angabe von Referenzprojekten (Formblatt) der zu beauftragenden Leistungen gemäß den Angaben in den
Formblättern der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch
Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 17.02.2023, 10 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurückgewiesen werden.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.