2022-151 Objektplanung Umbau/Brandschutzertüchtigung/Nutzungsänderung Eissporthalle Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-151-2 DuisburgSport
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duisburgsport.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-151 Objektplanung Umbau/Brandschutzertüchtigung/Nutzungsänderung Eissporthalle
Der Auftrag umfasst die Objektplanung Leistungsbild Gebäude und Innenräume sowie Leistungsbild Freianlagen nach der HOAI, für den Umbau, die Brandschutzertüchtigung und die Nutzungsänderung der Eissporthalle Duisburg.
Eissporthalle Duisburg Margaretenstraße 17-19 47055 Duisburg
Objekt- und Freianlagenplanung
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Es wurde eine Verhandlungsvergabe durchgeführt, da der ursprüngliche Auftragnehmer kurzfristig abgesprungen ist. Daraufhin wurden alle Bieter erneut im Rahmen der Verhandlungsvergabe zur Abgabe eines neuen Angebotes aufgefordert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objekt- und Freianlagenplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44793
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.kemper-steiner-partner.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bieter werden aufgefordert ihre Teilnahme am Verhandlungsverfahren durch Abgabe ihres Angebotes gem. Ausschreibungsunterlagen durchzuführen. Die zu berücksichtigenden und zu nutzenden Dokumente sind auf dieser Vergabeplattform kostenlos verfügbar.
2) Die Angebotsabgabe ist digital über die Projektplattform beim Vergabemarktplatz Metropole Ruhr einzureichen. Die Abgabe des Angebotes ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen.
3) Die Vergabeunterlagen stehen den Bietern zum Download auf der Vergabeplattform zur Verfügung.
4) Das Kriterium für die Vergabeentscheidung ist die Wirtschaftlichkeit der Angebote, entsprechend der festgelegten Bewertungsmatrix in den vorliegenden Vergabedokumenten.
Die Wirtschaftlichkeit der eingehenden Angebote bewertet DuisburgSport anhand der festgelegten Kriterien und Gewichtung wie folgt:
a. Projektorganisation mit 20% unter der Berücksichtigung der folgenden Unterkriterien und deren Gewichtung:
1.1 Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit 15%,
1.1.1 Projektleitung mit 10%,
1.1.2 Stellv. Projektleitung mit 5%,
1.2 Ressourcen- und Kapazitätsplanung mit 5%
b. Projektumsetzung mit 50% unter Berücksichtigung der folgenden Unterkriterien und deren Gewichtung:
2.1 Kosten-, Termin- und Qualitätsmanagement mit 10%,
2.2 Herangehensweise an die Aufgabenstellung mit 20%,
2.3 Qualität des architektonischen Konzepts mit 20%,
c. Gesamthonorar (netto) mit 30%
Das Kriterium "Gesamthonorar (netto)" wird, wie in der Wertungsmatrix der Vergabeunterlagen (Anlage 3) dargestellt, angewendet.
Für die Kriterien unter Punkt a und b erfolgt eine Bewertung auf folgender Punkteskala:
- Anforderungen in vollem Umfang erfüllt: 3 Punkte
- Anforderungen erfüllt: 2 Punkte
- Anforderungen nur teilweise erfüllt: 1 Punkt
- Anforderungen nicht erfüllt / keine Aussagen: 0 Punkte
Zum Vorgehen bei der Wertung wird auf die Wertungsmatrix in den Vergabeunterlagen verwiesen (Anlage 3).
Im Hinblick auf die vorgenannte Bewertung macht DuisburgSport deutlich, dass bei der Punktevergabe die vergaberechtlichen Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung stets eingehalten werden. Insbesondere für die Punktevergabe in den Hauptkriterien nach Punkte a. und b. bedeutet dies, dass der Auftraggeber die Ausführungen der Bieter eingehend nach den in der Wertungsmatrix der Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben werten wird
(Anlage 3).
Grundlage für die Bewertung sind die eingereichten Unterlagen und die Erläuterung der eingereichten Unterlagen im Verhandlungstermin sowie das letztverbindliche Angebot.
Die Bewertung in den einzelnen Kriterien wird sodann mit dem Gewichtungsprozentsatz des jeweiligen Kriteriums multipliziert und ergibt die gewichtete Punktzahl.
Der Bieter mit der höchsten Punktzahl insgesamt (Addition aller Kriterien) erhält den Zuschlag.
Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
5) Das Angebot ist von den Bietern zu unterzeichnen. 6) Für die Vergabeentscheidung werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
6) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
7) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail oder über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Erstangebote über die Projektplattform (in Ziffer I.3) ist die URL genannt) gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprech
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDCV1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.