Rahmenvertrag über Abschleppmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 81 1-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Abschleppmaßnahmen
Rahmenvertrag über Abschleppmaßnahmen im Stadtgebiet Heidelberg mit einer Laufzeit von 4 Jahren
Heidelberg
Rahmenvertrag über Abschleppmaßnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des Gemarkungsgebietes der Stadt Heidelberg für 4 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) besitzen.
Diesbezüglich gibt der Bieter mit Unterzeichnung des Angebotsvordrucks Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ab.
Darüber hinaus ist von den Bietern eine Eigenerklärung in Hinblick auf die EU-Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben (Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022).
Dazu ist mit dem beigefügten Formular eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Es muss ein ausreichender Versicherungsschutz bestehen:
— Umfang: Kfz-Haftpflichtversicherung, Hakenlastversicherung und eine Versicherung für alle während der Verwahrung auftretenden Schäden;
— Deckungssummen: mindestens [Betrag gelöscht] EUR im Pkw-Bereich und [Betrag gelöscht] EUR im Lkw-Bereich für Sachschäden, mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden.
Ein aktueller Nachweis der geforderten Deckungssummen bzw. die Absichtserklärung des Versicherers,dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz seines Versicherungsnehmers entsprechend den genannten Deckungssummen angepasst wird, ist dem Angebot als Anlage beizufügen.
Siehe oben.
1. Anforderungen an die Fahrzeuge
Der Auftragnehmer muss über einen Fuhrpark verfügen, der jederzeit die Einhaltung der in § 4 Absatz 2 des Vertragsentwurfs geforderten Anfahrtszeit gewährleistet. Dazu
muss der Auftragnehmer in seinem Fuhrpark mindestens folgende Abschleppfahrzeuge zum Einsatz für die Abschleppvorgänge der Stadt Heidelberg vorhalten, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen müssen:
- 4 Bergungs- /Abschleppfahrzeuge mit Winde und/oder Verladekran und einer
Gesamtfahrzeugnutzlast von mindestens 3,5 t und einer Hakenlast von mehr als 1,5 t zum Aufladen und Befördern von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen. Im Kfz-Brief muss die Eintragung "LKW zur Fahrzeugbeförderung" mit Schlüsselnummer 082800/06100/162800/162900 oder "Fahrzeug zur Güterbeförderung" bis min. 3,5 t
Fahrzeugtransporter bzw. Bergungs- /Abschleppfahrzeug mit Schlüsselnummer N1/N2/N3 vorhanden sein.
- Radroller bzw. Abschlepp-Dolly die es ermöglichen, auch Fahrzeuge mit aktivierter
Lenkradsperre, festgestellter Handbremse, Allrad-Antrieb oder Automatikgetriebe problemlos abzuschleppen.
2. Anforderungen an das Personal:
Der Auftragnehmer verfügt über genügend Personal, um jederzeit die Einhaltung der in § 4 Absatz 2 geforderten Anfahrtszeit zu gewährleisten, und zwar über mindestens:
- 4 geeignete und zuverlässige Fahrer und
- 1 Mitarbeiter zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Erreichbarkeit (Telefondienst).
Das bei der Abschleppmaßnahme eingesetzte Personal muss über qualifizierte Kenntnisse über das Abschleppen insbesondere auch von elektro- und gasbetriebenen Fahrzeugen, sowie Hybridfahrzeugen verfügen.
3. Anforderungen an das Verwahrungsgelände:
Der Auftragnehmer hat für die Verwahrung der abgeschleppten Fahrzeuge eine Fläche bereitzustellen, über die er als Nutzungsberechtigter während der Vertragsdauer entsprechend verfügen kann. Das Verwahrungsgelände wird nicht von der Stadt Heidelberg bereitgestellt. Der Bieter muss im Zeitpunkt der Angebotsabgabe bis einschließlich 30.06.2027 über das Verwahrungsgelände verfügen können (z. B. als Eigentümer oder Mieter). Das Verwahrungsgelände muss zu diesem Zweck nutzbar sein, insbesondere müssen die geltenden öffentlich rechtlichen Vorschriften eingehalten und alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
Auf dem Verwahrungsgelände ist die Unterbringung von mindestens 30 abgeschleppten Fahrzeugen möglich.
Das Verwahrungsgelände ist allseits umzäunt, gegen den Zutritt Unbefugter gesichert und mit Übersteigschutz versehen.
Um dem Halter/Führer des verwahrten Fahrzeugs keine unverhältnismäßig weiten Wege zuzumuten, muss der Eingang zum Verwahrungsgelände in einer Entfernung von maximal 400m Fußweg zu einer ÖPNV-Haltestelle liegen.
Das Verwahrungsgelände selbst und diese ÖPNV-Haltestelle müssen sich entweder innerhalb der Gemarkungsgrenzen der Stadt Heidelberg befinden oder aber sie liegen außerhalb, müssen jedoch von den Gemarkungsgrenzen der Stadt Heidelberg aus in maximal 5 Minuten mit dem Auto oder dem ÖPNV erreichbar sein.
Das konkrete Verwahrungsgelände ist im Angebot anzugeben.
Außerdem ist dem Angebot eine Karte beizufügen, aus der sich Standort, Grenzen und Eingang des Verwahrungsgeländes ergeben (zum Beispiel: Auszug aus Google Maps mit Markierung der Grenzen und des Eingangs des Verwahrungsgeländes). Darauf ist insbesondere kenntlich zu machen, falls dem Bieter nur ein Teil eines Flurstücks für die Vertragserfüllung zur Verfügung steht.
Siehe oben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de