Rahmenvertrag über Abschleppmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 81 1-2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-185f2380d5b-7b35eec73deb2aa1
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.auftragsboerse.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag über Abschleppmaßnahmen

Referenznummer der Bekanntmachung: 81 1-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50118400 Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag über Abschleppmaßnahmen im Stadtgebiet Heidelberg mit einer Laufzeit von 4 Jahren

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Heidelberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenvertrag über Abschleppmaßnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des Gemarkungsgebietes der Stadt Heidelberg für 4 Jahre

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bieter müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) besitzen.

Diesbezüglich gibt der Bieter mit Unterzeichnung des Angebotsvordrucks Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ab.

Darüber hinaus ist von den Bietern eine Eigenerklärung in Hinblick auf die EU-Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben (Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022).

Dazu ist mit dem beigefügten Formular eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es muss ein ausreichender Versicherungsschutz bestehen:

— Umfang: Kfz-Haftpflichtversicherung, Hakenlastversicherung und eine Versicherung für alle während der Verwahrung auftretenden Schäden;

— Deckungssummen: mindestens [Betrag gelöscht] EUR im Pkw-Bereich und [Betrag gelöscht] EUR im Lkw-Bereich für Sachschäden, mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden.

Ein aktueller Nachweis der geforderten Deckungssummen bzw. die Absichtserklärung des Versicherers,dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz seines Versicherungsnehmers entsprechend den genannten Deckungssummen angepasst wird, ist dem Angebot als Anlage beizufügen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Siehe oben.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Anforderungen an die Fahrzeuge

Der Auftragnehmer muss über einen Fuhrpark verfügen, der jederzeit die Einhaltung der in § 4 Absatz 2 des Vertragsentwurfs geforderten Anfahrtszeit gewährleistet. Dazu

muss der Auftragnehmer in seinem Fuhrpark mindestens folgende Abschleppfahrzeuge zum Einsatz für die Abschleppvorgänge der Stadt Heidelberg vorhalten, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen müssen:

- 4 Bergungs- /Abschleppfahrzeuge mit Winde und/oder Verladekran und einer

Gesamtfahrzeugnutzlast von mindestens 3,5 t und einer Hakenlast von mehr als 1,5 t zum Aufladen und Befördern von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen. Im Kfz-Brief muss die Eintragung "LKW zur Fahrzeugbeförderung" mit Schlüsselnummer 082800/06100/162800/162900 oder "Fahrzeug zur Güterbeförderung" bis min. 3,5 t

Fahrzeugtransporter bzw. Bergungs- /Abschleppfahrzeug mit Schlüsselnummer N1/N2/N3 vorhanden sein.

- Radroller bzw. Abschlepp-Dolly die es ermöglichen, auch Fahrzeuge mit aktivierter

Lenkradsperre, festgestellter Handbremse, Allrad-Antrieb oder Automatikgetriebe problemlos abzuschleppen.

2. Anforderungen an das Personal:

Der Auftragnehmer verfügt über genügend Personal, um jederzeit die Einhaltung der in § 4 Absatz 2 geforderten Anfahrtszeit zu gewährleisten, und zwar über mindestens:

- 4 geeignete und zuverlässige Fahrer und

- 1 Mitarbeiter zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Erreichbarkeit (Telefondienst).

Das bei der Abschleppmaßnahme eingesetzte Personal muss über qualifizierte Kenntnisse über das Abschleppen insbesondere auch von elektro- und gasbetriebenen Fahrzeugen, sowie Hybridfahrzeugen verfügen.

3. Anforderungen an das Verwahrungsgelände:

Der Auftragnehmer hat für die Verwahrung der abgeschleppten Fahrzeuge eine Fläche bereitzustellen, über die er als Nutzungsberechtigter während der Vertragsdauer entsprechend verfügen kann. Das Verwahrungsgelände wird nicht von der Stadt Heidelberg bereitgestellt. Der Bieter muss im Zeitpunkt der Angebotsabgabe bis einschließlich 30.06.2027 über das Verwahrungsgelände verfügen können (z. B. als Eigentümer oder Mieter). Das Verwahrungsgelände muss zu diesem Zweck nutzbar sein, insbesondere müssen die geltenden öffentlich rechtlichen Vorschriften eingehalten und alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

Auf dem Verwahrungsgelände ist die Unterbringung von mindestens 30 abgeschleppten Fahrzeugen möglich.

Das Verwahrungsgelände ist allseits umzäunt, gegen den Zutritt Unbefugter gesichert und mit Übersteigschutz versehen.

Um dem Halter/Führer des verwahrten Fahrzeugs keine unverhältnismäßig weiten Wege zuzumuten, muss der Eingang zum Verwahrungsgelände in einer Entfernung von maximal 400m Fußweg zu einer ÖPNV-Haltestelle liegen.

Das Verwahrungsgelände selbst und diese ÖPNV-Haltestelle müssen sich entweder innerhalb der Gemarkungsgrenzen der Stadt Heidelberg befinden oder aber sie liegen außerhalb, müssen jedoch von den Gemarkungsgrenzen der Stadt Heidelberg aus in maximal 5 Minuten mit dem Auto oder dem ÖPNV erreichbar sein.

Das konkrete Verwahrungsgelände ist im Angebot anzugeben.

Außerdem ist dem Angebot eine Karte beizufügen, aus der sich Standort, Grenzen und Eingang des Verwahrungsgeländes ergeben (zum Beispiel: Auszug aus Google Maps mit Markierung der Grenzen und des Eingangs des Verwahrungsgeländes). Darauf ist insbesondere kenntlich zu machen, falls dem Bieter nur ein Teil eines Flurstücks für die Vertragserfüllung zur Verfügung steht.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Siehe oben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/03/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/03/2023
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Absatz 3 GWB

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach

§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/01/2023

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Notzingen
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Nürtingen
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Owen
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Rheinhausen
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Ringsheim
Römerstein
Rosenberg
Rosenberg (Baden)
Rosenfeld
Rosengarten
Rot am See
Rot an der Rot
Rottenburg am Neckar
Rottweil
Rust
Rutesheim
Sachsenheim
Salach
Salem
Sandhausen
Sankt Blasien
Sankt Georgen im Schwarzwald
Sankt Johann
Sankt Leon-Rot
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Sasbachwalden
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Schelklingen
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Schliengen
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Schramberg
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Schrozberg
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Schutterwald
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Schwendi
Schwenningen
Schwetzingen
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Seebach
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Simmozheim
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