Rems-Murr-Kreis-Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Ergänzung der bestehenden Infrastruktur an Interaktive Touch Dispalys (ADVANTouch Tafels) Lieferung und Installation zum Abruf von Einzelabruf Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2644
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rems-murr-kreis.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Rems-Murr-Kreis-Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Ergänzung der bestehenden Infrastruktur an Interaktive Touch Dispalys (ADVANTouch Tafels) Lieferung und Installation zum Abruf von Einzelabruf
Der Rems-Murr-Kreis beabsichtigt die Neubeschaffung über die Lieferung, die Montage und den Support von interaktiven Touch-Displays zur Modernisierung der kreiseigenen Schulen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der bestehenden ADVANT Touch Tafeln. Diese wurden im Jahr 2021 im Rahmen der Ausschreibung LRAWN_17-2021 von 2021 beschafft und installiert. Aus Gründen der Einheitlichkeit der Bedienung und Systemadministration wird vom Gebot der Produktneutralität zulässigerweise abgewichen und Produkte der Firma ADVAN-Touch vorgegeben.
Da der konkrete Beschaffungsbedarf derzeit nicht hinreichend konkret bestimmt werden kann, soll der abrufberechtigten Auftraggeber die Möglichkeit haben, sowohl hinsichtlich Beschaffungsmenge als auch Beschaffungszeitraum flexibel Einzelbestellungen tätigen zu können. Um diesem Beschaffungsbedarf gerecht zu werden, wird mit dem vorliegen-den Verfahren eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre. Hierbei sind im Einzelabruf die jeweils maßgebliche Produkt-Generation oder neuer anzubieten (vgl. § 4 Abs. 6 des Rahmenvertrags).
Der Rems-Murr-Kreis beabsichtigt die Neubeschaffung über die Lieferung, die Montage und den Support von interaktiven Touch-Displays zur Modernisierung der kreiseigenen Schulen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der bestehenden ADVANT Touch Tafeln. Diese wurden im Jahr 2021 im Rahmen der Ausschreibung LRAWN_17-2021 von 2021 beschafft und installiert. Aus Gründen der Einheitlichkeit der Bedienung und Systemadministration wird vom Gebot der Produktneutralität zulässigerweise abgewichen und Produkte der Firma ADVAN-Touch vorgegeben.
Da der konkrete Beschaffungsbedarf derzeit nicht hinreichend konkret bestimmt werden kann, soll der abrufberechtigten Auftraggeber die Möglichkeit haben, sowohl hinsichtlich Beschaffungsmenge als auch Beschaffungszeitraum flexibel Einzelbestellungen tätigen zu können. Um diesem Beschaffungsbedarf gerecht zu werden, wird mit dem vorliegen-den Verfahren eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre. Hierbei sind im Einzelabruf die jeweils maßgebliche Produkt-Generation oder neuer anzubieten (vgl. § 4 Abs. 6 des Rahmenvertrags).
Gegenstand sind: ADVANTouch Digitale Tafeln auf fahrbare Pylonengestell (Es wird für die Grundlaufzeit eine Mindestabnahme von 1 Gerät und für die Verlängerungsoption eine Mindestabnahme von 1 Gerät zugesichert. Die Höchstabrufmenge beträgt für die Laufzeit des Rahmenvertrags inklusive der Verlängerungsoption 20 Stück)
Gegenstand sind: ADVANTouch Digitale Tafeln, kapazitiv, 85 Zoll, festmontiert in Klassenräume mit 0, 1 oder 2 Seitenflügel (Es wird für die Grundlaufzeit eine Mindestabnahme von 5 Gerät und für die Verlängerungsoption eine Mindestabnahme von 45 Geräten zugesichert. Die Höchstabrufmenge beträgt für die Laufzeit des Rahmenvertrags inklusive der Verlängerungsoption 40 Stück)
Gegenstand sind: ADVANTouch Digitale Tafel infrarot, 85 Zoll, Wandmontiert (Es wird für die Grundlaufzeit eine Mindestabnahme von 1 Gerät und für die Verlängerungsoption eine Mindestabnahme von 1 Gerät zugesichert. Die Höchstabrufmenge beträgt für die Laufzeit des Rahmenvertrags inklusive der Verlängerungsoption 20 Stück)
Wegen der Einzelheiten zum Leistungsgegenstand wird auf das jeweilige Preisblatt mit Leistungsbeschreibung Anlage 3 "Leistungsbeschreibung" verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ69AW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.