EU-weite Ausschreibung von OGS-Betreuungsleistungen für die Stadt Übach-Palenberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/01-OGS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Übach-Palenberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52531
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uebach-palenberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von OGS-Betreuungsleistungen für die Stadt Übach-Palenberg
Die Stadt Übach-Palenberg beabsichtigt die Vergabe der Trägerschaft von OGS-Betreuungsleistungen (z. T. inkl. Vormittagsbetreuung und Ferienbetreuung) an fünf Grundschulen zum 01.08.2023.
Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform "Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen" unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer I.3)) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.
Stadt Übach-Palenberg
Die Stadt Übach-Palenberg beabsichtigt die Vergabe der Trägerschaft von OGS-Betreuungsleistungen zum 01.08.2023 an folgenden Standorten:
- Grundschule Palenberg (derzeit 92 Schüler, davon 12 mit SP-Förderbedarf);
- Grundschule Frelenberg (derzeit 63 Schüler, davon 16 mit SP-Förderbedarf);
- Grundschule Lindenschule (derzeit 105 Schüler, davon 52 mit SP-Förderbedarf);
- Grundschule Scherpenseel (derzeit 57 Schüler, davon 9 mit SP-Förderbedarf);
- Grundschule Übach (derzeit 87 Schüler, davon 1 mit SP-Förderbedarf).
Die Leistungen der OGS umfassen an einzelnen Standorten auch die Vormittagsbetreuung und die Ferienbetreuung.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, falls er nicht von einem der Vertragspartner spätestens zwölf Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden;
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers (Mindestumsatz 1,0 Mio. EUR).
- Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. Hierbei darf der Mindestumsatz 1,0 Mio. EUR (in jedem Jahr) nicht unterschreiten.
- Eigenerklärung zum Fachpersonal;
- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz über die Trägerschaft von OGS-Betreuungsleistungen an einer Grundschule oder über die Trägerschaft einer Kindertagesstätte.
- Eigenerklärung, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) jeweils mindestens eine sozialpädagogische Fachkraft mit Fachhochschul- oder Universitätsabschluss beim Bewerber beschäftigt war.
- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz über die Trägerschaft von OGS-Betreuungsleistungen an einer Grundschule mit mindestens 50 Schülern in jedem der Jahre 2020 bis 2022 oder über die Trägerschaft einer Kindertagesstätte mit mindestens 50 Kindern in jedem der Jahre 2020 bis 2022. Die Leistung muss auch die Ausgabe der Mittagsverpflegung umfasst haben. Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Name und Ort der Schule/der Kindertagesstätte, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang, Anzahl Schüler/Kinder).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
2. Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die in der Kurzinformation
auf der Vergabeplattform "Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen" unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen (vgl. Ziffer I.3). Diese Kurzinformation enthält weitere Informationen.
3. Rückfragen sind ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 06.02.2023 bei der oben genannten Stelle eingehen.
Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist.
4. Der vollständige den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag (sowie ggf. gesonderte Erklärungen des Bewerbers) ist vom Bewerber als PDF-Dokument einzuscannen und ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projektzugang der genutzten Vergabeplattform einzureichen (vgl. Ziffer I.3).
5. Bewerber, welche die geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegen (vgl. Ziffer III.1)), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt.
6. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.
7. Zu Ziffer IV.1.4): Der Auftraggeber behält sich bereits ein sukzessives Abschichten gemäß § 17 Abs. 12 VgV basierend auf den schriftlichen (unverbindlichen) Erstangeboten vor.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYWY3JB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.