Rems-Murr-Kreis-Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Installation von Multimediasysteme zum Abruf von Einzelaufträgen für die kreiseigenen Schulen des Rems-Murr-Kreises Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2294
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rems-murr-kreis.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Rems-Murr-Kreis-Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Installation von Multimediasysteme zum Abruf von Einzelaufträgen für die kreiseigenen Schulen des Rems-Murr-Kreises
Der Rems-Murr-Kreis beabsichtigt die Neubeschaffung über die Lieferung, die Montage und den Support von Multimediaausrüstung zur Modernisierung der kreiseigenen Schu-len.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Montage und Support von Multimediaausrüstung für Schulen.
Da der konkrete Beschaffungsbedarf derzeit nicht hinreichend konkret bestimmt werden kann, soll der abrufberechtigten Auftraggeber die Möglichkeit haben, sowohl hinsichtlich Beschaffungsmenge als auch Beschaffungszeitraum flexibel Einzelbestellungen tätigen zu können. Um diesem Beschaffungsbedarf gerecht zu werden, wird mit dem vorliegenden Verfahren eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben.
Der Rems-Murr-Kreis beabsichtigt die Neubeschaffung über die Lieferung, die Montage und den Support von Multimediaausrüstung zur Modernisierung der kreiseigenen Schu-len.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Montage und Support von Multimediaausrüstung für Schulen.
Da der konkrete Beschaffungsbedarf derzeit nicht hinreichend konkret bestimmt werden kann, soll der abrufberechtigten Auftraggeber die Möglichkeit haben, sowohl hinsichtlich Beschaffungsmenge als auch Beschaffungszeitraum flexibel Einzelbestellungen tätigen zu können. Um diesem Beschaffungsbedarf gerecht zu werden, wird mit dem vorliegen-den Verfahren eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre. Hierbei sind im Einzelabruf die jeweils maßgebliche Produkt-Generation oder neuer anzubieten (vgl. § 4 Abs. 6 des Rahmenvertrags).
Gegenstand sind: ein gesamtes Konzept und System für Multimedia, inklusive Support Unterstützung für eine Laufzeit von vier Jahren. Dieser beinhaltet Beamer in 4 Variationen (Decken montiert 1.920 x 1.200 und 1920 x 1080, Ultrakurzdistanzbeamer 1920 x 1080 und 4K): 57 bis Höchstabrufmenge 150 Stück, Leinwände (54 bis Höchstabruf-menge 250 Stück), Lehrer Pult (50 bis Höchstabrufmenge 150 Höchstabrufmenge) und Steuerungseinheit (42 bis Höchstabrufmenge 200 Stück). Einige Bestehende Teile (z.B. Beamers) sollen weiterhin mit den neuen Geräten, unter anderen die neue Steuerung funktionieren.
Wegen der Einzelheiten zum Leistungsgegenstand wird auf das jeweilige Preisblatt mit Leistungsbeschreibung Anlage 3 "Leistungsbeschreibung" verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ69AQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.