Freianlagenplanung für den Sport- und Bewegungspark Hürth Referenznummer der Bekanntmachung: 13 ZVS 2019-029
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.huerth.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.beschafferprofil.huerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung für den Sport- und Bewegungspark Hürth
Die Stadt Hürth plant die Errichtung eines Sport- und Bewegungspark an der Dunantstraße in 50354 Hürth.
Für dieses Projekt wird ein leistungsstarker Freianlagenplaner gesucht, der das Projekt im vorgegebenen Zeitrahmen und mit großer Kostensicherheit umsetzt. Eckdaten zum Projekt:
Nutzungs- und Verkehrsfläche: Bestand ca. 13 ha;
Gesamtinvestitionskosten: 9.800.000,00 EUR brutto (Kostenobergrenze);
Fertigstellung Bauabschnitt 1 (nach jetzigem Planungsstand): Juni 2025;
Fertigstellung Bauabschnitt 2 (nach jetzigem Planungsstand): November 2026
Vertragslaufzeit (Inklusive des Gewährleistungszeitraums): November 2029.
Es ist beabsichtigt, die Bauleistung in zwei Bauabschnitten einschließlich. Die Festlegung erfolgt in Abhängigkeit zu der künftigen Umsetzungsplanung.
Stadt Hürth Friedrich-Ebert-Straße 40 50354 Hürth
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Freianlagenplanungsleistungen auf Grundlage der HOAI. Diese umfassen sowohl Grundleistungen als auch besondere Leistungen aus den folgenden Leistungsbildern:
- Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9);
Das exakte Leistungsbild wird den erfolgreichen Bewerbern mit der Anfrage zur Abgabe eines Angebotes mitgeteilt.
Die Beauftragung der o.g. Leistungen wird entsprechend der Ausführungen zu Ziffer II.2.11 dieser Bekanntmachung stufenweise erfolgen.
Die im Teilnahmewettbewerb erfolgreichen Bewerber sollen bereits im Rahmen der Angebotsabgabe entsprechend §§ 76, 77 der Vergabeverordnung (VgV) bezogen auf die Freianlagenplanung Lösungsvorschläge für die anstehende Planungsaufgabe in Form von Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen und ergänzenden Unterlagen vorlegen. Hiervon umfasst sind die folgenden Leistungen der Leistungsphase 1 und 2:
- Ortsbesichtigung;
- Analysieren der Grundlagen;
- Erarbeiten einer Planung in Anlehnung an eine Vorentwurfsplanung gem. LPH 2 HOAI auf Grundlage der Aufgabenbeschreibung, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts;
- Aufstellung eines Kostenrahmens nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen;
- Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Bauablaufs. Ausführung ist in zwei Bauabschnitten zu planen.
Bei der Erarbeitung der Lösungsvorschläge sind insbesondere folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:
- Der Lösungsvorschlag muss die bereits vorliegende Vorentwurfsplanung berücksichtigen.
-Es ist darauf zu achten, dass städtebaulich eine angemessene Gestaltung berücksichtigt wird. Der Entwurf darf von der bestehenden Vorentwurfsplanung abweichen, die Vorgaben im Bereich der Radrennbahn sind in die Planung einzuarbeiten.
- Die Bauausführung soll in zwei nachgeschalteten Bauabschnitten erfolgen.
Eine detaillierte Erläuterung der Planungsaufgabe sowie ergänzende Unterlagen dazu werden den für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bietern gemeinsam mit der Anfrage zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt. Die Vergütung für die Erarbeitung der Lösungsvorschläge wird einheitlich für alle Bewerber auf jeweils 15.000,00 EUR netto festgesetzt und im Falle einer Beauftragung mit den weiteren Planungsleistungen mit dem Honorar für die Freianlagenplanung nach HOAI verrechnet. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
Der Auftraggeber beabsichtigt, maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollten mehr als 5 Bewerber geeignet sein, erfolgt die Auswahl unter ihnen auf Basis der Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen.
Hierbei hat jeder Bieter die Möglichkeit, in der Eigenerklärung zur Eignung vergleichbare Referenzen zu benennen. Hinsichtlich der Kriterien für die Vergleichbarkeit wird auf Ziffer III.1.3 dieser Auftragsbekanntmachung (Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit) verwiesen.
Der Auftraggeber wird jede Referenz hinsichtlich der Vergleichbarkeit überprüfen und für jede vergleichbare Referenz einen Punkt vergeben. Die für die Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich dann aus der Gesamtanzahl der von den Bewerbern eingereichten vergleichbaren Referenzen, wobei auf diese Weise maximal 5 Punkte erreicht werden können. Ergibt sich nach dieser Wertung eine Punktgleichheit zwischen mehreren Bewerbern, entscheidet über die Bewerberfolge die in den vergleichbaren Referenzen genannt Größe der Planungsfläche (alt.: die Höhe der Projektkosten KG 500 netto nach DIN 276).
Sollte auch aufgrund dieses Entscheidungskriterium eine abschließende Bieterreihenfolge nicht festgelegt werden können, entscheidet, erfolgt die abschließende Auswahl nach § 75 Absatz 6 VgV im Losverfahren.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Die 1. Stufe wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. Hinsichtlich der weiteren Stufen hat die Stadt Hürth als Auftraggeber ein einseitiges Optionsrecht zur Beauftragung. Es besteht demnach kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Stufen.
Stufe 1 der Beauftragung umfasst die weiteren Leistungen der Vorplanung und Entwurfsplanung analog der Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI.
Stufe 2 der Beauftragung (Bauabschnitt 1) umfasst die Leistungen der o. g. Leistungsbilder zur Genehmigungsplanung (falls erforderlich), zur Ausführungsplanung, zur Erstellung der Ausschreibungen für die Beauftragung eines Unternehmens sowie zur Prüfung und Wertung der Angebote.
Stufe 3 der Beauftragung (Bauabschnitt 2) umfasst die Leistungen der o. g. Leistungsbilder zur Genehmigungsplanung (falls erforderlich), zur Ausführungsplanung, zur Erstellung der Ausschreibungen für die Beauftragung eines Unternehmens sowie zur Prüfung und Wertung der Angebote.
Stufe 4 der Beauftragung (Bauabschnitt 1), die nach Beauftragung eines Unternehmers zu erbringen sein wird, umfasst Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 der HOAI.
Stufe 5 der Beauftragung (Bauabschnitt 2), die nach Beauftragung eines Unternehmers zu erbringen sein wird, umfasst Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 der HOAI.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind von jedem Bewerber/jedem Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen
2. Eigenerklärung zur Eignung I (EU) mit folgenden Angaben:
- ggf. Angaben zur Präqualifizierung
- Eintragungen in das Berufs- oder Handelsregister (§ 44 VgV)
- wirtschaftliche Verknüpfungen und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (§§ 6 Abs. 2 und 73 Abs. 3 VgV)
Die Eigenerklärungen sind zwingend unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblätter abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind von jedem Bewerber/jedem Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung zur Eignung II (EU) mit folgenden Angaben:
- Angaben zum Jahresumsatz sowie dem Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages bezogen auf die Geschäftsjahre 2019 bis 2021 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
- Angaben zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter, geeigneter Höhe (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
1. Die Berufshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme je Schadensfall in Höhe von mindestens 2.500.000,00 Euro für Personenschäden und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden ausweisen. Die Zusage des Versicherers, die Deckungssummen im Falle der Auftragserteilung auf den gewünschten Betrag anzupassen, ist zulässig.
Mit dem Teilnahmeantrag sind von jedem Bewerber/jeder Bewerbergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung zur Eignung III (EU) mit folgenden Angaben:
- Benennung von mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Angaben müssen zwingend folgende Informationen beinhalten: Auftraggeber, Abschluss der Leistungsphase 8, Honorarzone, anrechenbare Kosten (KG 500 netto), Umfang der Planungsleistungen, Vergleichbarkeit der Planungsaufgabe und Kurzdarstellung des Projekts auf maximal 2 Seiten.
Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Die Anforderungen müssen im Falle einer Eigenerklärung von der Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen erbringt. Abweichen dazu sind die Angaben zur Beschäftigtenzahl von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu machen.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
1. Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz zu benennen und zu beschreiben. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die nachfolgend aufgeführten Kriterien erfüllt:
a. Die Referenz wurde im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2022 (= Abschluss der Leistungsphase 8) erbracht.
b. Im Rahmen der Referenz wurden Grundleistungen der Freianlagenplanung Leistungen aus den Leistungsphasen 2 bis 8 (vgl. § 39 HOAI) erbracht.
c. Die Referenz war mindestens der Honorarzone IV zugeordnet.
d. Die anrechenbaren Kosten der Referenz (Kostengruppe 500) nach DIN 276 betragen mindestens 1.000.000,00 Euro (netto).
e. Die der Referenz zu Grunde liegende Planungsaufgabe beinhaltet eine Verknüpfung von Raumfunktionen und unterschiedlichen Funktionsbereichen (insb. Aufenthalts- und Bewegungsflächen, Veranstaltungsflächen, Angebote für Alt- und Jung). Neben der Planung einer Sport- und Freizeitanlage, einer Parkanlage oder ähnlichem können hier auch andere Objekte (z.B. Fußgängerbereiche und Stadtplätze) benannt werden. Die Planungsaufgabe ist zwingend in der Kurzdarstellung zur Referenz zu erläutern.
Für die Durchführung der Leistungen wird gemäß § 75 Absatz 1 und 2 VgV folgende Berufsqualifikation gefordert:
- Berufsqualifikation für die Leistungen nach § 39 HOAI: Garten- und Landschaftsarchitekt/-in
Juristische Personen sind nach § 75 Absatz 3 zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche
Berufsangehörige gemäß den vorangegangenen Ausführungen benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Beim Teilnahmewettbewerb werden die Teilnahmeunterlagen den Bewerbern über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz Rheinland) unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung
des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/ finden Sie weitere Informationen.
2. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel einzureichen. Als elektronisches Mittel für die Abgabe des Teilnahmeantrages im Sinne des § 10 VgV ist ausschließlich das Bietertool des Vergabemarktplatzes Rheinland zu nutzen. Die Nutzung einer (fortgeschritten oder qualifizierten) elektronischen Signatur ist nicht notwendig.
3. Im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs werden mit dem Dienstleistungsvertrag, der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionale Leistungsbeschreibung) sowie der Übersicht der Wertungs- und Zuschlagskriterien (Bewertungsverfahren) bereits Unterlagen veröffentlicht, die erst im Rahmen der Angebotsphase zu beachten sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen Unterlagen um die jeweils aktuelle Fassung handelt. Geringfügige Anpassungen bzw. Änderungen bis zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes sind möglich.
4. Zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind spätestens bis zum dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Rheinlands anzufordern. Anfragen, die nicht über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes gestellt werden, bleiben unberücksichtigt.
5. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.
6. Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist ebenfalls zulässig. Der Bewerber kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.
7. Mehrfachbeteiligungen einzelner Bewerber bzw. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft am Vergabeverfahren sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss des Bewerbers sowie aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
8. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYDYYVM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Die Vergabekammer leitet nach § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Zur Zulässigkeit ist folgendes zu beachten:
1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.