Umbau und energetische Sanierung Haus der Begegnung Referenznummer der Bekanntmachung: 5454/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hiddenhausen
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hiddenhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und energetische Sanierung Haus der Begegnung
Die Gemeinde Hiddenhausen plant den Umbau des Hauses des Bürgers sowie des Hauses der Jugend (zwei derzeit baulich durch eine Brandwand getrennte Gebäudeteile). Diese liegen zentral in der Ortsmitte Lippinghausens und fungieren als Orte der Begegnung und beheimaten das Jugendzentrum, die Gemeindebücherei und weitere öffentliche Einrichtungen. Künftig sollen die beiden Gebäudeteile miteinander verbunden werden und durch den Umbau unter dem Namen "Haus der Begegnung" im Hiddenhauser Ortsteil Lippinghausen den zentralen Treffpunkt für Jung und Alt übernehmen. Gegenstand der zu erbringenden Planungsleistungen sind die Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude.
32120 Hiddenhausen
Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrags sind die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI i. V. m. Anlage 10 zur HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Beauftragungsstufe 1: Lph 1-3, Beauftragungsstufe 2: Lph 4-9).
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen für die Leistungsphase 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die späteste Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/in, siehe auch Abschnitt III.2.1.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt.
1. Referenzen (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 01.02.2018) für die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude (mindestens Honorarzone III), deren Gegenstand der Umbau und/oder die Sanierung/Modernisierung eines Bestandsgebäudes war und bei denen sich die Summe der Baukosten in den Kostengruppen 300 und 400 für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude auf mind. 2.000.000,00 EUR (ohne MwSt.) belief sowie mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 abschließend bearbeitet wurden;
2. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen (jeweils durchschnittlich für die Jahre 2020 bis 2022 sowie aktuell) mit folgender Berufsqualifikation: Architekt/innen sowie Ingenieure /innen der Fachrichtung Bauingenieurwesen mit der Befugnis, in Deutschland entsprechend tätig zu werden, aufzuschlüsseln in die Gruppen Architekten/innen, Bauingenieure/innen und sonstige Mitarbeiter.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Referenz- bzw. Angebotsformularen.
Zu 1: In Summe müsssen die Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, die (abgeschlossen bearbeiteten) Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 des Leistungsbilds Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI abdecken.
Zu 2: Mindestanforderungen an die Eignung sind Mitarbeiterzahlen (Vollzeitstellenäquivalente) von nicht unter 2,00 Architekten/innen sowohl im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unternehmen haben den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen über eine Eigenerklärung entsprechend dem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formular zu erbringen.
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR60ZJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland