Klärwerk Karlsruhe, Lieferung von 190 t frischer Pulveraktivkohle
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärwerk Karlsruhe, Lieferung von 190 t frischer Pulveraktivkohle
Lieferung von 190 t frischer Pulveraktivkohle zur Spurenstoffadsorption auf der Kläranlage Karlsruhe.
Klärwerk Karlsruhe, An der Wässerung 2, 76187 Karlsruhe
Lieferung von 190 t frischer Pulveraktivkohle zur Spurenstoffadsorption auf der Kläranlage Karlsruhe.
1. Stufe Angebote:
Kann ein Bewerber die folgenden Kriterien nicht aufgrund nachweislicher schriftlicher Unterlagen bestätigen, ist
dies ein Ausschlusskriterium.
- Die Einhaltung der sicherheitstechnischen Kennzahlen der PAK laut unserem Explosionsschutzdokument ist
durch Analyse nach VDI 2263 eines akkreditierten Prüflabors nachzuweisen, d.h.
Staubexplosionsklasse ≤ 1
Glimmtemperatur ≥ 335 °C
Zündtemperatur ≥ 400 °C
UEG ≥ 50 g/m3
- Nachweis/Bericht über die Eignung der Pulveraktivkohle zur DOC- und SAK254nm -Reduzierung und
Spurenstoffentnahme in kommunalem Abwasser.
- Bestätigung der Liefermöglichkeit von 190 t frischer Pulveraktivkohle ab ca. Mai/Juni 2023 bis mindestens
einschließlich November 2023.
- Das Analysenzertifikat der jeweils abgerufenen Charge ist vorab per E-Mail als PDF mitzuteilen.
Mindestangaben sind Wassergehalt, d50, Anteil >150 µm, Jodzahl, Schüttdichte.
Die Anbieter werden mit der Abgabe ihrer Angebote dazu aufgefordert eine repräsentative Probe (2 x 100 g,
eine Teilprobe für die Analytik, eine Teilprobe als Referenz-Rückstellmuster) ihres angebotenen Produkts zur
Qualitätsprüfung abzugeben.
2. Untersuchung der Testkohle:
- Diese Proben werden im Auftrag des TBA Karlsruhe von einem unabhängigen Institut oder dem eigenen
akkreditierten Zentrallabor mit dem Abwasser der Kläranlage Karlsruhe hinsichtlich DOC -Reduktion (und
zur Plausibilisierung zusätzlich die des SAK 254 nm -Wertes) untersucht. Diese Untersuchungen werden im
Rahmen eines 24h- Rühr-/Schüttelversuches gemäß der Handlungsempfehlungen des Kompetenzzentrums
Spurenstoffe Baden-Württemberg (KomS) durchgeführt.
3. Stufe Wertung:
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot. Die Kriterien sind der Preis in EUR pro kg
Trockensubstanz (TS) Pulveraktivkohle dividiert durch den Mittelwert der prozentualen Verringerung des
DOC-Wertes. Der Preis pro t TS wird über den spezifizierten Wassergehalt berechnet. Die prozentuale
Verringerung des DOC*-Wertes wird anhand von 3 Rührversuchen bei einer Konzentration von 10, 20 und 30
mg Pulveraktivkohle je Liter Abwasser des Klärwerks Karlsruhe ermittelt.
Es erfolgt eine Gewichtung der DOC-Entnahmeleistung. Die Entnahmeleistung bei 10 mg geht zu 50%, die
bei 20 mg zu 33,33% und die bei 30 mg zu 16,66% in die Berechnung ein. Die SAK254nm-Änderung wird als
Kontrollmessung parallel bestimmt
Eine Verlängerung um wenige Wochen ist möglich im Falle von Verzögerungen bei der nachfolgenden
Ausschreibung.
Im Falle von Verzögerungen bei der nachfolgenden Ausschreibung kann der Auftrag um wenige Wochen
verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung für die zu vergebene Leistung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
gesondert schriftlich nachzuweisen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder einer Eigenerklärung (siehe Formular
"Eigenerklärung") mit dem Angebot nachzuweisen.
Dabei sind folgende Eignungen nachzuweisen:
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
- keine Person, die mit dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-,
Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde,
- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen,
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlichen unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung
abgegeben hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELVIS)
der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über
www.subreport.de/E16623269. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen
Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat
die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu
informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen. Anfragen von Bietern im Rahmen des
Vergabeverfahrens sind bis 17. Februar 2023 ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem
der Auftragsplattform subreport schriftlich an die auszuschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind
zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf
der Angebotsfrist beantwortet werden. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil
der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/
Bieterinformationen. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht mehr zulässig. Die Angebotsabgabe
ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELVIS möglich. Das Angebot muss verschlüsselt über die
Ausschreibungsplattform subreport/ELVIS hochgeladen werden. Für weitere Fragen stehen Ihnen die
Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer unter [gelöscht] zur Verfügung.
Bieteranfragen werden nur bis 10 Kalendertagen vor Angebotsöffnung beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers (§160 Abs. 3 Nr. 4 Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße nach § 160 Abs. 3 Nummern 1-3 GWB innerhalb der dort genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland