Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Ausstattung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]50
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kh-st-waf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Ausstattung
Lieferung und Montage von Büromöbeln und Ausstattung für Büros, Flure und
Umkleideräume;
Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Ausstattung
Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
Laugestraße 51
48431 Rheine
Umfang der Leistung (Achtung! Es handelt sich hierbei um einen Auszug aus der Leistungsbeschreibung, alle geforderten Kriterien sind nur in der Leistungsbeschreibung benannt):
Lieferung und Montage von Büromöbeln und Ausstattung für Büros, Flure und Umkleideräume.
EFRE 2014-2020 NRW EFRE-0600199 Projektaufruf: Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
("Fachkräfte.NRW")
Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Ausstattung
Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
Laugestraße 51
48431 Rheine
Umfang der Leistung (Achtung! Es handelt sich hierbei um einen Auszug aus der Leistungsbeschreibung, alle geforderten Kriterien sind nur in der Leistungsbeschreibung benannt):
Lieferung und Montage von Spinden
EFRE 2014-2020 NRW EFRE-0600199 Projektaufruf: Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
("Fachkräfte.NRW")
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, ob der Bieter im Handelsregister eingetragen ist bzw. er nicht zur Eintragung in das Handelsregister
verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter zur Bestätigung vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer.
Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft abzugeben.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der
Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche/finanzielle/technische/berufliche
Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/
Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und
diese Unternehmen geeignet sind.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es
Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen mindestens
betragen: für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden: 1,5 Mio. EUR. Die
genanntenDeckungssummen müssen nach dem Versicherungsvertrag je Schadensfall zur Verfügung stehen.
Die Gesamtleistung für alle Verstöße eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der vorstehend
genannten Deckungssummen. Die Haftpflichtversicherung ist im Fall des Zuschlags auf das Angebot des
Bieters über die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für alle Mitglieder
derBietergemeinschaft abzugeben.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich
bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche/finanzielle/technische/
beruflicheLeistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/
Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und
diese Unternehmen geeignet sind.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen:
für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden: 1,5 Mio. EUR. Die genannten
Deckungssummen müssen nach dem Versicherungsvertrag je Schadensfall zur Verfügung stehen. Die
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Gesamtleistung für alle Verstöße eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der vorstehend genannten
Deckungssummen. Die Haftpflichtversicherung ist im Fall des Zuschlags auf das Angebot des Bieters über die
gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistung ausgeführt hat. Falls das Angebot in
die engere Wahl kommt, hat der Bieter 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, mit eigenem
Personal ausgeführter Leistungsumfang, Zahl der eingesetzten Arbeitnehmer, Beschreibung der besonderen
Anforderungen bzw. Kurzbeschreibung der Baumaßnahme, Art der Baumaßnahme, Art der vertraglichen
Bindung, Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, Bestätigung des Auftraggebers über
die vertragsgemäße Ausführung.
Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter die Zahl der in den letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft abzugeben.
Benennung der Teilleistungen nach Art und Umfang, für die der Bieter sich anderer Unternehmen bedienen
wird.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der
Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche/finanzielle/technische/berufliche
Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/
Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und
diese Unternehmen geeignet sind.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Falls das Angebot
in die engere Wahl kommt, hat der Bieter 3 Referenznachweise mit den oben genannten Angaben vorzulegen.
Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung
stehen.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen
verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass das Vorhaben mit Zuwendungen des Bundes, Bundesinstitut für Berufsbildung sowie des Landes und mit Mitteln der EU finanziert wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote
(+++ § 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)