Oberer Brühl - Erschließung Referenznummer der Bekanntmachung: 16/2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78054
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.villingen-schwenningen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Oberer Brühl - Erschließung
Kanal- und Straßenbauarbeiten, Tiefbauarbeiten für Versorgungsleitungen, Breitbandversorgung
Sanierungsgebiet Oberer Brühl Stbz. Villingen, 78048 Villingen-
Schwenningen
Die Ausschreibung umfasst die Erschließung der Oberen Brühl und beeinhaltet u . a . die Ausführung der abwassertechnischen Entsorgung im Trennsystem und der verkehrstechnischen Erschließung des Baugebietes, sowie die Anbindung an die vorhandene Infrastruktur . Auch die Tiefbauarbeiten für die erforderlichen Versorgungseinrichtungen ( Strom , Wasser , Wärme , Breitband ) sind enthalten .
Zur Zeit laufen bereits die Rückbauarbeiten der bestehenden Gebäude , sowie die Altlastensanierung des Untergrundes im Bereich der alten Verkehrsflächen . Diese Arbeiten laufen teilweise noch mit Beginn , und parallel zu den in dieser Ausschreibung enthaltenden Erschließungsarbeiten .
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter
ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle).
2.) Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe gem.
§6e EU VOB/A, insbesondere dass
2.1) keine rechtkräftige Verurteilung oder Festsetzung eine
Geldbuße im Sinne des § 6e EU VOB/A Absatz 1 Nr. 1 bis Nr.
10 vorliegen, welche dem Unternehmen zuzurechnen sind
2.2) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
nachgekommen ist
2.3) über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder
vergleichbar gesetzliches Verfahren weder beantragt noch
eröffnet wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation
befindet
2.4) keine schweren Verfehlungen begangen wurden, welche
die Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere in den letzten
zwei Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden
sind (§ 6 Arbeitnehmerentsendegesetz; § 21
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz).
2.5) im Angebot vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen
in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
abgegeben wurden.
2.6) eine erforderliche Anmeldung bei Berufsgenossenschaft
(Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei
ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen
Versicherungsträgers) erfolgt ist.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU
VOB/A Absatz 1 in Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so
muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen
erfolgen.
Zur Nachweisführung siehe VI.3 "Zusätzliche Angaben".
1.) Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er
Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU
VOB/A Absatz 1 in Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so
muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen
erfolgen.
Zur Nachweisführung siehe VI.3 "Zusätzliche Angaben".
1.) Angaben über die Ausführung von mindestens drei durch
den Bieter in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (jeweils
unter Angabe der in Formblatt "KEV 179 AngErg Eignung" unter
Buchstabe b) in Verbindung mit Seiten 3 und 4 geforderten
Eintragungen).
2.) Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert
ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
3.) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt:
3.1) Art und Umfang der vorgesehenen
Nachunternehmerleistungen unter Bezugnahme auf die
Leistungsbeschreibung (Formblatt "KEV 177 AngErg AU EU").
3.2) Name, Anschrift, Firmensitz der/des Nachunternehmer(s).
3.3.) Verpflichtungserklärung der/des Nachunternehmer(s)
(Formblatt "KEV 178 AngErg AU Verpfl").
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU
VOB/A Absatz 1 in Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so
muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen
erfolgen.
Zur Nachweisführung siehe VI.3 "Zusätzliche Angaben".
Angaben über die Ausführung von mindestens 3 durch den
Bieter in den letzten 5 abgeschlossenenKalenderjahren, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
1.) Die Leistungen fallen unter den Geltungsbereich des
'Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in
Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz -
LTMG)'. Bieter und deren Nachunternehmer haben die
Einhaltung der sich aus diesem Gesetz ergebenden
Verpflichtungen durch Eigenerklärungen mit Formblatt KEV
179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn zu bestätigen.
2.) Auftragnehmer haben bei der Ausführung die in der
Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften für
Sicherheit und Gesundheitsschutz" der Unfallkasse Baden-
Württemberg (UKBW) bzw. der jeweiligen
Berufsgenossenschaft näher bezeichneten Vorschriften und
Regeln zu beachten. Bieter und deren Nachunternehmer haben
mit Angebotsabgabe die Einhaltung der sich aus diesem
Vorschriften ergebenden Verpflichtungen durch
Eigenerklärungen zu bestätigen.
3.) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag
vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit Bestellung eines
Alleinvertretungsberechtigten.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Villingen-SchwenningenRefBM - Zentrale VergabestelleMarktplatz 178054 Villingen-SchwenningenDeutschland
Unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist von mind. 2
Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam (§ 14 EU
VOB/A). Vertreter der Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Zu den unter Abschnitt III geforderten Eignungsnachweisen
wird folgendes erläutert:
Der Nachweis kann geführt werden:
a) durch die vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in
die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder
b) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem.
Formblatt KEV 179 AngErg Eignung (Eigenerklärungen zur
Eignung). Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen,
haben diese auf Verlangen durch entsprechende
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen oder
c) als vorläufiger Nachweis durch Abgabe einer "Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE)". Bieter, deren Angebote in
die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch
entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu
bestätigen.
2) Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt
zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien.
Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften
vorzulegen.
3) zu einer freiwilligen Registrierung und Informationen über
beantragte Auskünfte und sonstige Informationen des
Auftraggebers wird folgendes erläutert:
Die Vergabeunterlagen stehen unter der bei Ziffer I.3)
aufgeführten URL für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung.
Der Auftraggeber verwendet für die Informationsübermittlung
i.S.v. § 11 EU Absatz 1 VOB/A die genannte
Veröffentlichungsplattform ("vergabe24.de"), welche über den
unter Ziffer I.3 genannten Zugang jederzeit uneingeschränkt,
gebührenfrei und vollständig zugänglich ist. Hierzu gehört
insbesondere auch die Erteilung rechtzeitig beantragter
Auskünfte über die Vergabeunterlagen im Sinne von § 12a EU
Absatz 3 VOB/A und sonstiger für das Vergabeverfahren
möglicherweise zusätzlicher relevanter Informationen.
Bieter, welche sich beim Bezug der Vergabeunterlagen freiwillig
registrieren, werden über entsprechende Informationen des
Auftraggebers aktiv informiert. Interessierten Bietern, welche
keine freiwillige Registrierung durchführen, sind gehalten sich
selbständig regelmäßig darüber zu informieren, ob zusätzliche
verfahrensrelevante Informationen zur Verfügung stehen.
Eine Registrierung ist erforderlich, um Bieterfragen an die unter
Ziff. I.1 genannte Stelle zu übersenden und für die
elektronische Einreichung von Angeboten oder
Teilnahmeanträgen. Die Registrierung umfasst die eindeutige
Unternehmensbezeichnung sowie eine elektronische Adresse.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Sofern ein am Auftrag interessierter Wirtschaftsteilnehmer
durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften eine Verletzung
seiner Rechten geltend machen will, ist ein Nachprüfungsantrag
nur zulässig wenn:
1.) Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der erkannte Verstoß gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt wird.
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2
GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt sind.
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3
GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
(Vergabestelle) gerügt sind.
4.) Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge
nicht abhelfen zu wollen nicht innerhalb von 15 Kalendertagen
ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt
wird gem. § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen und Bewerber, die keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten
haben, in Textform über die beabsichtigte anderweitige
Angebotsannahme informiert. Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen
werden. Wird diese Information auf elektronischen Weg oder
per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber. Auf den Tag des Zuganges beim
Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland