Tragwerksplanung - Angebotsphase Referenznummer der Bekanntmachung: 15-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenberge
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48341
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://altenberge.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung - Angebotsphase
Die Gemeinde Altenberge plant die Errichtung eines neuen Rathauses. Das bestehende Rathaus erfüllt nicht die Anforderungen an Funktionalität, Energieeffizienz und Barrierefreiheit. Die Gemeinde hat im Vorfeld eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeits-studie und eine Standortstudie durchgeführt. Beabsichtigt ist gleichzeitig die Stärkung der Identifikationswirkung und Zentralität der Ortsmitte in Verbindung mit der Schaffung von Barrierefreiheit und Erweiterung des Flächenangebotes. Zur Umsetzung sollen Planungsleistungen der Tragwerksplanung (Tragwerksplanung nach § 53 f. HOAI) im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung vergeben werden.
48341 Altenberge
Planungsleistungen der Tragwerksplanung gem. HOAI § 49 ff. für den Neubau des Rathauses in 48341 Altenberge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Rathaus Altenberge - Planungsleistungen Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hövelhof
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 33161
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRQ9TZL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ort: Münster
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag zulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.