Parkettarbeiten im Baudenkmal, Energetische Sanierung Hauptgebäude Katholische Hauptschule Im Hederichsfeld, 51379 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 112-2021
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Parkettarbeiten im Baudenkmal, Energetische Sanierung Hauptgebäude Katholische Hauptschule Im Hederichsfeld, 51379 Leverkusen
Katholische Hauptschule Im Hederichsfeld Im Hederichsfeld 19 51379 Leverkusen
Baubeschreibung:
Denkmalgeschütztes Schulgebäude, kleinteiliger, deferenzierter Baukörper meist 2-geschossiger Ziegelmauerwerksbau mit Stahlbeton- und sanierten, eingeschränkt tragfähigen Hohlkörperdecken, teilunterkellert, mit geschiefertem, ausgebautem Mansarddachstuhl mit mehreren Nutzungsanpassungen und Sanierungsmaßnahmen im letzten Jahrhundert. Grundsteinlegung 1913.
Nettogrundfläche: gesamt 4.250 m², EG 1.500 m²
Netto-Rauminhalt: 16.000 m³
Eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung kann der Veröffentlichung entnommen werden.
PARKETTARBEITEN IM BAUDENKMAL
Art und Umfang der Leistung:
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um folgende Maßnahmen:
circa 225 m2 Lieferung und Verlegung von Hochkantlamellenparkett aus Eiche, Dicke 10 mm
circa 245 m2 Lieferung und Verlegung von Hochkantlamellenparkett aus Eiche, Dicke 16 mm
einschließlich Untergrundvorbereitung und Nebenarbeiten.
Qualifizierte Dokumentation der verwendeten Materialien als Nebenleistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Parkettarbeiten im Baudenkmal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Mergentheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97980
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
3. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch bis zum 24. August 2021 um 12:00 Uhr an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
4. Für die unter Pkt. III.1) aufgeführten Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1DHVH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Katholische Hauptschule Im Hederichsfeld Im Hederichsfeld 19 51379 Leverkusen
Baubeschreibung:
Denkmalgeschütztes Schulgebäude, kleinteiliger, deferenzierter Baukörper meist 2-geschossiger Ziegelmauerwerksbau mit Stahlbeton- und sanierten, eingeschränkt tragfähigen Hohlkörperdecken, teilunterkellert, mit geschiefertem, ausgebautem Mansarddachstuhl mit mehreren Nutzungsanpassungen und Sanierungsmaßnahmen im letzten Jahrhundert. Grundsteinlegung 1913.
Nettogrundfläche: gesamt 4.250 m², EG 1.500 m²
Netto-Rauminhalt: 16.000 m³
Eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung kann der Veröffentlichung entnommen werden.
PARKETTARBEITEN IM BAUDENKMAL
Art und Umfang der Leistung:
Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um folgende Maßnahmen:
circa 225 m2 Lieferung und Verlegung von Hochkantlamellenparkett aus Eiche, Dicke 10 mm
circa 245 m2 Lieferung und Verlegung von Hochkantlamellenparkett aus Eiche, Dicke 16 mm
einschließlich Untergrundvorbereitung und Nebenarbeiten.
Qualifizierte Dokumentation der verwendeten Materialien als Nebenleistung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Mergentheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97980
Land: Deutschland
Schützen des Parkettbodens wurde erforderlich, da aufgrund der verspäteten Putzarbeiten der Parkettboden vor Fertigstellung eingebaut werden musste. Die maschinelle Reinigung und Einpflege erfolgt nach Freigabe des Mehrzweckraumes. Zur Zeit ist die Abdeckung noch auf dem Boden, da die Außenanlagen noch nicht fertiggestellt waren.
Epoxydharzbeschichtung wurde seitens der Fachplanung Hörschleifen gewünscht. Es war eine Sperrung des Estrichs vor Einbau der Hörschleifen erforderlich, um die Abgabe alkalischer Bestandteile in den Estrich zu verhindern.
Entkopplungsvlies wurden aufgrund der Anforderungen an die Barrierefreiheit (Hörschleifen im Estrich Versammlungsstätte) gefordert. Nachdem die Hörschleifen verlegt waren, wurde das Vlies erforderlich, um Haftungsprobleme zu vermeiden.
Schützen des Parkettbodens wurde erforderlich, da aufgrund der verspäteten Putzarbeiten der Parkettboden vor Fertigstellung eingebaut werden musste. Es war eine Sperrung des Estrichs vor Einbau der Hörschleifen erforderlich um die Abgabe alkalischer Bestandteile in den Estrich zu verhindern. Nachdem die Hörschleifen verlegt waren wurde das Vlies erforderlich um Haftungsprobleme zu vermeiden.