Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Motorrädern (Krafträder) "Krad mittel GL" Referenznummer der Bekanntmachung: 23/KRAD/01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Motorrädern (Krafträder) "Krad mittel GL"
Gegenstand dieser Ausschreibung ist Beschaffung von Motorrädern "Krad mittel GL" nebst zugehörigen Dienstleistungen gem. Ziffer 2 und Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung. Die Beschaffung durch die BwFuhrparkService GmbH erfolgt ausschließlich im Kauf.
BwFuhrparkService GmbH 53831 Troisdorf Folgende Bereitstellungsszenarien innerhalb Deutschlands kommen in Betracht:
- an einem Anlieferort der BwFPS GmbH
- an einen Vertragshändler der angebotenen Marke
- in einem Werk des Herstellers in Deutschland (Werksabholung)
Der genaue Anlieferort wird in der Bestellung angegeben.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist Beschaffung von Motorrädern "Krad mittel GL" nebst zugehörigen Dienstleistungen gem. Ziffer 2 und Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung. Die Beschaffung durch die BwFuhrparkService GmbH erfolgt ausschließlich im Kauf.
Motorräder "Krad mittel GL"
Die Bezeichnung "Krad mittel GL" steht für ein geländegängiges mittleres Kraftrad. Dies umfasst alle geländegängigen Motorräder, welche die gemäß Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung von der BwFuhrparkService GmbH geforderten technischen Daten, Mindestausstattungsmerkmale und mögliche optionale Ausstattungspakete erfüllen.
Die Leistung umfasst die Produktion der von der BwFuhrparkService GmbH konfigurierten Motorräder, die Bereitstellung und / oder Überführung der Motorräder, die zugehörige Einweisung in die betriebssichere Bedienung, mögliche notwendige Schulungen, die Lieferung von Ersatzteilen nebst möglichen Sonderwerkzeugen und Zubehör, die Lieferung von möglichen Diagnosegeräten, die kaufmännische und technische Beratung sowie die Bereitstellung einer elektronischen Bestell- und Rechnungsabwicklung. Ergänzend sind die Servicierbarkeit der Motorräder sowie Instandhaltungsleistungen, die im Zuge von Gewährleistung, Garantie und Rückrufen erfolgen und in den Markenwerkstätten der Hersteller durchgeführt werden müssen, Bestandteil der Leistung.
Ziel ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem
Rahmenvereinbarungspartner zu schließen.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Der unter Ziffer II.2.6 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.)
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
- Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt und Produkthaftpflicht mit den folgenden Versicherungssummen gefordert:
-- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 10 Mio. EUR
-- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz im Bereich Lieferung von Motorrädern aus den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (2020, 2021, 2022).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes, folgender Mindestumsatz in Euro netto pro Geschäftsjahr für die aufgeführten Jahre erforderlich:
-- Mindestens 2.000.000,00 Euro netto im Geschäftsjahr 2020
-- Mindestens 2.000.000,00 Euro netto im Geschäftsjahr 2021
-- Mindestens 2.000.000,00 Euro netto im Geschäftsjahr 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
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Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
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Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) und beim Bundesamt für Justiz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
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Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU6CW4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.