Beratungszentrum "Gemeinsam klimafit in die Zukunft" Referenznummer der Bekanntmachung: Z II 2-VSt. 1366/2020
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmuv.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungszentrum "Gemeinsam klimafit in die Zukunft"
Beratungszentrum "Gemeinsam klimafit in die Zukunft"
Das Klima ändert sich weltweit. Und mit ihm ändern sich die Lebensbedingungen der Menschen. Schon heute
ist klar, dass Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels notwendig sind. Eine zeitgemäße
Klimapolitik baut auf zwei Säulen auf: der Vermeidung von Treibhausgasen und der Anpassung an die
Folgen des Klimawandels, die nicht mehr zu vermeiden und heute schon deutlich spürbar sind. Anpassung
und Vorsorge sind neben dem Klimaschutz wichtige Zukunftsthemen, für die in vielen Bereichen und auf
unterschiedlichen Ebenen unserer Gesellschaft noch nicht das erforderliche Bewusstsein besteht, auch
wenn vor Ort bereits die Auswirkungen schon besonders spürbar sind. Insbesondere bei Kommunen und
Trägern sozialer Einrichtungen besteht bundesweit ein erheblicher Bedarf an Information, Beratung und
Begleitung für die zunehmend wichtige Anpassung an den Klimawandel. Vorsorge ist zwingend notwendig
zur Vermeidung von umfangreichen Schäden an Gesundheit, Infrastrukturen und wirtschaftlichen Grundlagen
sowie für den Erhalt und die Verbesserung unserer Lebensqualität, auch für künftige Generationen. Derzeit
existieren nur vereinzelt Institutionen, die ein derartiges Angebot offerieren können. Auf Bundesebene gilt
es, ein fundiertes, einheitliches und umfassendes Angebot zu schaffen und diese Lücke zu schließen. Das
Bundesumweltministerium wird daher mit dem geplanten Beratungszentrum, dessen Leistungen sich an
unterschiedlichste Akteure auf regionaler und lokaler Ebene richtet, länderübergreifend tätig. Informationen
und Wissen sollen durch das Beratungszentrum gebündelt, politische Ziele vermittelt, Austauschplattformen
geschaffen, die Vielfalt von Anpassungsmaßnahmen dargestellt und Entscheidungsträger*innen, Akteure und
Fachexpert*innen miteinander vernetzt sowie Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden. Im besonderen Fokus
des Beratungszentrums steht die lotsende Information und Beratung über bestehende Förderrichtlinien und -
angebote für die Klimaanpassung auf Bundes- und Länderebene.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Beratungszentrum "Gemeinsam klimafit in die Zukunft"
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe der Auftragswerte i. H. v. 0,01 EUR erfolgt aus rein technischen Gründen und gibt nicht die
tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bmuv.bund.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Erweiterung bereits beauftragter Leistungen und zusätzliche Leistungen im Projekt Beratungszentrum "Gemeinsam klimafit in die Zukunft"
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
4. Änderung (zwei Änderungen De-minimis-Regelung, eine Änderung gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB i. V. m. Abs. 2 Satz 2 GWB)
Seit der Eröffnung fand das ZKA äußersten Zuspruch insbesondere auf der Ebene der Kommunen und der sozialen Einrichtungen. Die bisherigen Angebote wurden vielfach wahrgenommen. Durch die massiven Entwicklungen von Extremwettereignissen (Flutkatastrophe im Juli 2021, Hitzesommer 2022) ist der Bedarf an Beratung und Umsetzungswissen und Vernetzung größer, als ursprünglich angelegt. Die zusätzlichen und erweiterten Leistungen haben einen direkten Bezug zu den Säulen des Sofortprogramms Klimaanpassung, welches im März 2022 von der Bundesumweltministerin verkündet wurde, in denen das ZKA als Umsetzungspartner und zentrale Anlaufstelle genannt ist.
Es handelt sich um Leistungen im Bereich Bildung sowie Vernetzung, die bisher bundesweit einmalig sind. Eine effektive Umsetzung des Sofortprogramms und damit auch die Unterstützung des Koalitionsvertrages erfordern den Bedarf an erweiterten und zusätzliche Leistungen, mit denen die Orientierungs-, Beratungs-, Vernetzungs- und Kommunikationsfunktionen des ZKA gestärkt und für mehr Kommunen bzw. soziale Einrichtungen verfügbar gemacht werden sollen.
Konkret geht es dabei um die Erweiterung, Aufstockung und zusätzliche Angebote für diverse nachgefragte Beratung, Vernetzungstreffen sowie Fortbildungen, der Öffentlichkeitsarbeit und Intensivierung der Koordination.
Wirtschaftliche Gründe, die für die Vertragsänderung sprechen: Administrative Gründe (kein zusätzlicherAbstimmungsbedarf; Abläufe sind bereits bekannt und eingespielt), prozessuale Gründe (die Leistungenwerden in die bestehende Arbeit mit aufgenommen). Ein neuer AN müsste sich darüber hinaus vollständigin Genese, Verlauf und aktuellen Stand der Arbeit des Beratungszentrums einarbeiten. Dies würde beimbisherigen AN und dem BMUV Mehraufwände verursachen. Die Änderung entspricht 28,38 % und somit wenigerals 50% des ursprünglichen Auftrags/ -Zuschlagswertes. Ferner ändert sich der Gesamtcharakter des Auftragsnicht.