Klinikverbund Südwest GmbH - Vergabe Träger Betriebskindergarten am "Hochpunkt" des Flugfeldklinikums Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/965
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikverbund-suedwest.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikverbund Südwest GmbH - Vergabe Träger Betriebskindergarten am "Hochpunkt" des Flugfeldklinikums
Klinikverbund Südwest GmbH - Vergabe Träger Betriebskindergarten am "Hochpunkt" des Flugfeldklinikums
Sindelfingen
Die Klinikverbund Südwest GmbH beabsichtigt, im neu errichtenden Hochpunkt des Flugfeldklinikums eine Betriebskita zu realisieren.
Ziel ist, ein Angebot einer flexiblen und zuverlässigen, ganzjährigen Kinderbetreuung sicherzustellen, die sich an den spezifischen Arbeitszeiten im Flugfeldklinikum orientiert mit dem Ziel, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Klinikverbund Südwest GmbH die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Es soll den Eltern die Gewissheit gegeben werden, dass ihr Kind individuell gefördert und pädagogisch bestmöglich betreut wird. Mit den Familien soll eine Erziehungspartnerschaft auf Augenhöhe eingegangen werden. Es soll eine qualitätsorientierte Umgebung gewährleistet werden, die eine individuelle Entwicklung der Kinder hin zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ermöglicht. Bei der Belegung der Plätze ist sicherzustellen, dass Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Klinikverbund Südwest GmbH vorrangig einen Platz erhalten.
Die Inbetriebnahme muss bis voraussichtlich Frühjahr 2024 erfolgen. Die Kita befindet sich im Neubau Hochpunkt Flugfeld Böblingen mit einer Gesamtfläche 380 qm (siehe Lageplan). Die Klinikverbund Südwest GmbH hat die Raumplanung bereits mit KVJS abgestimmt. Die Ausschreibung für Ausstattung ist für Ende 2022 geplant. Je nach Projektverlauf besteht unter Umständen Mitspracherecht des künftigen Betreibers. Die Außenspielfläche ist fußläufig ca. 80 m entfernt von der Betriebs-Kita in der grünen Fuge Ost (Auch hier könnte der künftige Betreiber noch bei Auswahl der Ausstattung mitgestalten). Der Weg von der Kita zur Außenspielfläche führt über einen autofreien, aber ansonsten bevölkerten und öffentlichen Vorplatz des Klinikums. Außerhalb der Kita-Öffnungszeiten wird der Spielplatz als öffentlicher Spielplatz betrieben.
Zielgruppe: Aufnahme von Kindern zwischen 8 Wochen und 6 Jahren (vor Schulantritt), vorrangig Kinder von Mitarbeitern der Klinikverbund Südwest GmbH, ggf. Öffnung für Fremdkinder Öffnungszeiten: Randzeit: 5.45 Uhr - 7.00 Uhr und 17.00 Uhr - 20.00 Uhr, Kernzeit: 7.00 Uhr - 17.00 Uhr,
Schließtage: Maximale Anzahl pro Jahr: 15 (zuzügl. Wochenende und gesetzl. Feiertage)
Personal: Der gesetzliche Betreuungsschlüssel sollte (mindestens) eingehalten werden.
Elternbeiträge: Diese orientieren sich an den Beiträgen der Stadt
Förderung: Mit der Stadt bereits ausgehandelt:
Für U3: Erstattung 68 % der Betriebskosten
Für Ü3: Erstattung 63% der Betriebskosten
Verpflegung: Kann teilweise oder vollständig von der Service GmbH Schwarzwald übernommen werden.
Reinigung: Kann von der Service GmbH Schwarzwald übernommen werden.
Vertragslaufzeit: Mind. 10 Jahre
Es ist beabsichtigt einen Vertrag über den Betrieb als Träger (Kooperationsvertrag) sowie einen Mietvertrag über die Räumlichkeiten abzuschließen. Im Rahmen der Angebotsphase ist von den Bietern ein Bildungskonzept zu erstellen, welches die Philosophie der Klinikverbund Südwest GmbH zu beachten hat. Die Klinikverbund Südwest GmbH möchte Einflussnahme bei der Vergabe der Kita-Plätze. Das Belegungskonzept wird vom Klinikverbund Südwest vorgegeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, sofern die Klinikverbund Südwest GmbH sich dazu entschließen sollte, den Betrieb der Kita in eigener Verantwortung zu übernehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ69DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de