GBA23002 Landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten- Naturnahe Mahd 2024-2025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
GBA23002 Landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten- Naturnahe Mahd 2024-2025
Zur Förderung der Biodiversität hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe entschieden, mehr in die Pflege der städtischen Wiesenflächen (Wiesen, die Blütenpflanzen und einen hohen Grasanteil aufweisen) zu investieren. Die Stadt Karlsruhe als Auftraggeberin legt großen Wert auf eine naturnahe Pflege der Grünflächen, die auch einen wichtigen Beitrag an den Klimaschutz leistet. Die Grünflächen sollen mit leichten Maschinen strukturreicher, kleinflächiger und insektenschonender gepflegt werden.
Das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe hat im Auftrag des Gemeinderates im Jahr 2020 ein neues Mahdkonzept zur Förderung der Biodiversität entwickelt (im Nachfolgendem „naturnahe Mahd“ genannt). Die naturnahe Mahd wurde 2022 als eigenes Mähprogramm in die Regelpflege überführt. Zur Fortführung dieses Mähprogramms werden die Pflegeleistungen anfangs 2023 für weitere zwei Jahre (2024-2025) ausgeschrieben.
Die Pflegearbeiten naturnahe Mahd sind in 4 Flächenlose mit den Nummern 30, 31, 32 und 33 aufgeteilt. Mit dieser Vorgehensweise haben auch kleinere Firmen, die sich auf die naturnahe Wiesenpflege spezialisiert haben, sich am Ausschreibeverfahren zu beteiligen. Die Firmen können für mehrere Lose ein Angebot abgeben, jedoch ist die Zuteilung auf maximal 2 Lose begrenzt.
Je nach leistbarer Höchstkapazität des Bieters sind folgende Loskombinationen möglich:
bei 12 ha leistbarer Höchstkapazität Los 30,32 oder 33
bei 24 ha leistbarer Höchstkapazität Los jedes Los einzeln, Los 30 mit 32, Los 30 mit 33 oder Los 32 mit 33
bei 36 ha leistbarer Höchstkapazität: Alle Lose wie bei 24 ha Los 30,32,33, kombiniert mit Los 31
Landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten - Naturnahe Mahd 2024 - 2025
Karlsruhe
Im Los 30 Bezirk Mitte sind folgende Pflegeleistungen auszuführen:
Inselmahd mit Grüngutaufnahme in zwei Durchgängen ca. 55.000 qm
Streifenmahd mit Grüngutaufnahme in zwei Durchgängen ca. 38.000 qm
Laubaufnahme in einem Durchgang 33.000 qm
Landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten - Naturnahe Mahd 2024 - 2025
Karlsruhe
Im Los 31 Bezirk West und Ortsverwaltung Neureut sind folgende Pflegeleistungen auszuführen:
Inselmahd mit Grüngutaufnahme in zwei Durchgängen ca. 43.000 qm
Inselmahd Sandmagerwiesen mit Grüngutaufnahme in zwei Durchgängen ca. 10.000 qm
Streifenmahd mit Grüngutaufnahme in zwei Durchgängen ca. 124.000 qm
Flächige Mahd mit Grüngutaufnahme in zwei Durchgängen ca. 11.000 qm
Laubaufnahme in einem Durchgang 4.000 qm
Landschaftgärtnerischen Pflegearbeiten - Naturnahe Mahd
Karlsruhe
Im Los 32 Bezirk Ost sind folgende Pflegeleistungen auszuführen:
Inselmahd mit Grüngutaufnahme in zwei Durchgängen ca. 62.000 qm
Streifenmahd mit Grüngutaufnahme in zwei Durchgängen ca. 36.000 qm
Streifenmahd Sandmagerrasen mit Grüngutaufnahme in zwei Durchgängen ca. 7.000 qm
Laubaufnahme in einem Durchgang 10.000 qm
Landschaftgärtnerische Pflegearbeiten - Naturnahe Mahd 2024 - 2025
Karlsruhe
Im Los 33 Stadtamt Durlach und Bergdörfer sind folgende Pflegeleistungen auszuführen:
Inselmahd mit Grüngutaufnahme in zwei Durchgängen ca. 50.000 qm
Streifenmahd mit Grüngutaufnahme in zwei Durchgängen ca. 68.000 qm
Laubaufnahme in einem Durchgang 4.000 qm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens)
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über
- Referenzprojekte (Mindestanzahl 1):
Erklärung, dass innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt wurde.
Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
- Firmenangaben
- Ausrüstung und Leistungsausführung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E16511871
Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über subreport/ ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über subreport/ELViS übermittelten Antworten/ Bieterinformationen.
Teilnahmeanträge und Angebote müssen ausschließlich
elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ELViS
hochgeladen werden. Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Telefonnummer: +49 221 985 78-0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).