Rechenzentrum Colocation Referenznummer der Bekanntmachung: ZI RCL 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rechenzentrum Colocation
Das Zentralinstituts für seelische Gesundheit in Mannheim (ZI) plant den Großteil seiner 3 Rechenzentren vom Campus des ZI in Mannheim, J4 in ein extern betriebenes Colocation Rechenzentrum auszulagern.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen einer grundlegenden strategischen Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur des Zentralinstituts für seelische Gesundheit in Mannheim (ZI) und den gesteigerten technischen und gesetzlichen Anforderungen, plant das ZI den Großteil seiner 3 Rechenzentren vom Campus des ZI in Mannheim, J4 in ein extern betriebenes Colocation Rechenzentrum auszulagern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Handelsregister oder einem anderen Berufsregister für das Unternehmen.
Bei Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrags darf der Auszug nicht älter als 3 Monate sein.
Soweit der Bewerber aus rechtlichen Gründen weder im Handelsregister noch in einem anderen
Berufsregister eingetragen ist, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen (vom Bieter zu erstellende
Eigenerklärung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.