Visite- und Pflegewägen - Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-066-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Visite- und Pflegewägen - Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR
Beschaffung von digitalen Visiten- und Pflegewagen, inkl. Service, Wartung und Zubehör im Rahmen des KHZG Fördertatbestands 3
Säulenwagen
Ostalb-Klinikum Aalen Im Kälblesrain 1 73430 Aalen, Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd Wetzgauer Str. 85 73557 Mutlangen, St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen Dalkinger Str. 8-12 73479 Ellwangen (Jagst)
"Die Kliniken Ostalb sind ein selbstständiges Unternehmen des Landkreises Ostalbkreis in der Rechtsform einer gemeinnützigen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts.
Der Klinikverbund des Ostalbkreises bietet neben einer qualitativ hochwertigen Rundumversorgung der Bevölkerung auch spezielle medizinische Angebote auf einem Top-Niveau. Mit über 1.100 Betten, ca. 50.000 stationär und 100.000 ambulant behandelten Patientinnen und Patienten jährlich sind die Kliniken Ostalb nicht nur der TOP-Gesundheitsdienstleister in der Region, sondern gehören mit ihren über 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den größten Arbeitgebern im Landkreis.
Gezielte Unterstützung der mobilen Visite und Optimierung der klinischen Dokumentation durch Einsatz von digitalen Visiten- und Pflegewagen.
Beschaffung von digitalen Visiten- und Pflegewagen, inkl. Service, Wartung und Zubehör im Rahmen des KHZG Fördertatbestands 3
siehe Vergabeunterlagen
Förderung durch Krankenhauszukunftsfond (KHZF) vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
Korpuswagen
Ostalb-Klinikum Aalen Im Kälblesrain 1 73430 Aalen, Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd Wetzgauer Str. 85 73557 Mutlangen, St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen Dalkinger Str. 8-12 73479 Ellwangen (Jagst)
"Die Kliniken Ostalb sind ein selbstständiges Unternehmen des Landkreises Ostalbkreis in der Rechtsform einer gemeinnützigen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts.
Der Klinikverbund des Ostalbkreises bietet neben einer qualitativ hochwertigen Rundumversorgung der Bevölkerung auch spezielle medizinische Angebote auf einem Top-Niveau. Mit über 1.100 Betten, ca. 50.000 stationär und 100.000 ambulant behandelten Patientinnen und Patienten jährlich sind die Kliniken Ostalb nicht nur der TOP-Gesundheitsdienstleister in der Region, sondern gehören mit ihren über 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den größten Arbeitgebern im Landkreis.
Gezielte Unterstützung der mobilen Visite und Optimierung der klinischen Dokumentation durch Einsatz von digitalen Visiten- und Pflegewagen.
Beschaffung von digitalen Visiten- und Pflegewagen, inkl. Service, Wartung und Zubehör im Rahmen des KHZG Fördertatbestands 3
siehe Vergabeunterlagen
Förderung durch Krankenhauszukunftsfond (KHZF) vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß AGKAMED-Formular)
2. Eigenerklärung BMWK Sanktionen (gemäß Formblatt)
1.) Formblatt "Erklärung über den Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre"
1. Nachweis der Zertifizierung des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft nach DIN EN ISO 9000ff (oder gleichwertig).
1. Nachweis der Nachunternehmer (gemäß AGKAMED-Formular)
2. Nachweis: CE-Zertifikate für die zu liefernden Gegenstände
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
-
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YWPMT7FZL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.