Rahmenvereinbarung zu „Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Projektmanagement – Einzelprojektmanagement“ Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 12.05 - 9921/16/VV: 1
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zu „Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Projektmanagement – Einzelprojektmanagement“
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über „Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Projektmanagement – Los 1: Einzelprojektmanagement“
Für die im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung (Los 1: Einzelprojektmanagement) zu erbringenden Leistungen wurde ein geschätztes Abrufvolumen von ca. 100 000 Personentagen (PT) bezogen auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ermittelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvereinbarung zu „Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Projektmanagement – Einzelprojektmanagement"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135
GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union geltend gemacht werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über „Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Projektmanagement – Los 1: Einzelprojektmanagement" im 3-Partner-Modell.
Für die im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung (Los 1: Einzelprojektmanagement) zu erbringenden Leistungen wurde ein geschätztes Abrufvolumen von ca. 140.000 Personentagen (PT) bezogen auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit von fünf Jahren ermittelt.
Die Vorbereitung des Vergabeverfahrens zum Abschluss einer daran anschließenden Rahmenvereinbarung hat begonnen (Az.: ZIB 12.08 - 9912/22/VV : 1). Der Zuschlag wird voraussichtlich im 3. Quartal 2023 erteilt. Bis zum Abschluss der Folge-Rahmenvereinbarung sind weitere Beratungsleistungen aus den in VII.2.1 und VII.2.2 beschriebenen Gründen erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Zur Vermeidung einer Deckungslücke wird die Laufzeit der bestehenden Rahmenvereinbarung bis zum Abschluss des Nachfolgevertrages, jedoch maximal um 12 Monate, verlängert. Damit verlängert sich die ursprüngliche Laufzeit von 48 Monaten auf maximal 60 Monate.
Zusätzlich wird das geschätzte Abrufvolumen um 40.000 Personentage (PT) aufgestockt. Damit erhöht sich der ursprüngliche Schätzwert von 100.000 PT um 40% auf den neuen Höchstwert von 140.000 PT.
Viele Behörden aus unterschiedlichen Bereichen der Bundesverwaltung sind aktuell aufgrund der knappen eigenen fachlichen Ressourcen zur Umsetzung ihrer Projekte auf Unterstützung beim Projektmanagement durch externe Dienstleister angewiesen. Diese Projekte sind meist an Fristen oder gesetzliche Vorgaben gebunden, so dass ein Wegfall der Unterstützungsleistungen zu einer Gefährdung der Projekte führen könnte. Wenn eine Fortführung nicht gewährleistet werden kann, würden viele begonnene Digitalisierungsvorhaben zum Stillstand bzw. gänzlichen Abbruch kommen. Durch die hohe Relevanz der Projekte hätte deren Einstellung aufgrund nicht zur Verfügung stehender Bundes-Rahmenverträge inakzeptable Auswirkungen.
Vorliegend wäre ein Wechsel des Auftragnehmers für den Zeitraum bis Abschluss der neuen Rahmenvereinbarung, die wiederum mit großer Wahrscheinlichkeit ohnehin zu einem Auftragnehmerwechsel führt, mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und daher unzumutbar. Aufgrund der hohen Themenkomplexität, dem heterogenen Stakeholder-Umfeld sowie diffizilen Abhängigkeiten und Verzögerungen in den laufenden Projekten besteht der Bedarf nach einem geordneten Einzelprojektmanagement (EP). Bei Wechsel des externen Dienstleisters muss mit erheblichen Verzögerungen und ggf. auch Instabilitäten aufgrund der Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem mehrjährig laufenden, sehr komplexen Projekt gerechnet werden. Das Risiko, dass die Projekte bei einem möglichen zweimaligen Dienstleisterwechsel innerhalb eines Jahres nicht ausreichend arbeitsfähig sind, ist nicht akzeptabel hoch. Die fristgerechte Umsetzung der laufenden Projekte könnte gefährdet werden.