Erstellung eines Indikatorensets sowie Entwicklung und Durchführung einer umfragebasierten Erhebung zur Darstellung des Stands und Fortschritts bei der Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen. Referenznummer der Bekanntmachung: IC4-23305/007#004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines Indikatorensets sowie Entwicklung und Durchführung einer umfragebasierten Erhebung zur Darstellung des Stands und Fortschritts bei der Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen.
Die Leistungsbeschreibung ist unter „Teilnahme“ abrufbar.
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin /Deutschland.
Siehe Ziffer II 1.4.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit ist anhand folgender Kriterien zu erbringen:
- Angaben zum Unternehmen bzw. der Einrichtung (Leistungsspektrum, Kerngeschäft).
- Sozialwissenschaftliche Fach- und Methodenkompetenz, insbesondere belegt durch entsprechende Veröffentlichungen: Vorlage der Lebensläufe des eingeplanten Personals.
- Sachkompetenz im Bereich statistischer Methoden, insbesondere bzgl. der Durchführung wissenschaftlicher Befragungen, sowie hinsichtlich der Analyse gleichwertiger Lebensverhältnisse Angabe von mindestens zwei Projekten aus den letzten drei Jahren, die entweder durch das Unternehmen oder durch die vorgesehenen Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter durchgeführt wurden, unter Angabe des Auftragsgegenstandes (kurze Projektbeschreibung), des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und des Auftragszeitraumes.
- Auskunft aus dem Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezentralregister nach
§ 150 der Gewerbeordnung.
Die wirtschaftliche, organisatorische und finanzielle Leistungsfähigkeit ist anhand folgender Kriterien nachzuweisen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bzw. das Budget der Einrichtung für die letzten drei Geschäftsjahre.
- Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB.
- Eigenerklärung- bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG sowie nach § 21 Abs. 3 AEntG nicht vorliegen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
- Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern, sofern zutreffend, unter genauer Bezeichnung des vom Unterauftragnehmer zu übernehmenden Leistungsteils, sowie unter Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer zu übernehmen. Sofern der Bieter Unterauftragnehmer einsetzen will, handelt es sich bei der Vorlage der Eigenerklärung und der Verpflichtungserklärung um ein Ausschlusskriterium.
- Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft, sofern zutreffend. Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet wird, handelt es sich bei der Vorlage der Eigenerklärung um ein Ausschlusskriterium.
- Eigenerklärung gem. Art. 5k EU-VO 833/2014 zur Einhaltung der Russland-Sanktionen.
Bei Zuschlagsabsicht ist die Vergabestelle gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vom zu Beauftragenden eine Registerabfrage zu starten.
Bei Bietergemeinschaften betrifft die Abfragepflicht alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.
Dazu werden nachfolgende Angaben benötigt:
1) Registerangaben: inländisches oder ausländisches Register, Registergericht, Registertyp und Registernummer
a.Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist.
2)Falls vorhanden: Umsatzsteuer-ID
Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs behält sich die Vergabestelle vor, nach § 6 Absatz 1 WRegG abzufragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will.
Soweit die Bieter eine vergleichbare Tätigkeit für einen anderen Auftraggeber bearbeiten, ist dies (ohne Nennung des Auftraggebers) offen zu legen. Auf eventuell dadurch entstehende Interessenkonflikte ist hinzuweisen.
Die Bearbeitung des gesamten Vorhabens erfolgt in enger Abstimmung mit dem Fachreferat im BMWK. Wichtige Meilensteine/Ergebnisse des Vorhabens werden im Rahmen von Ressortbesprechungen unter Teilnahme des Auftragnehmers diskutiert
Der Bieter legt seine besondere Expertise für die Aufgabenstellung dar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihren Teilnahmeantrag reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Eine Signierung ist nicht erforderlich. Der Teilnahmeantrag muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 27.02.2023 bis 12:00 Uhr eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „[gelöscht]“ erhalten.
Wenn bis zum 10.03.2023 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWK bedarf der Genehmigung des BMWK.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind. Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).
Bieterfragen richten Sie bitte auch an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de