Eingabestifte einschließlich kompatible Ladegeräte iRd. Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-007-10L
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-erft-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Eingabestifte einschließlich kompatible Ladegeräte iRd. Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW
Beschaffung von Eingabestiften für vorhandene schulgebundene mobile Endgeräte (Apple-iPads) für Schülerinnen und Schüler einschließlich der für den Einsatz erforderlichen Ladegeräte.
Rhein-Erft-Kreis Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim, Schule zum Römerturm Zum Römerturm 16 50127 Bergheim, Maria-Montessori-Schule Bergstr. 58 50321 Brühl, Michael-Ende-Schule Heppendorfer Str. 17-19 50189 Elsdorf, Albert-Einstein-Schule An der Mergelskaul 20 50226 Frechen, Heinrich-Böll-Schule An der Mergelskaul 22 50226 Frechen, Paul-Kraemer-Schule Badstr. 1A 50226 Frechen, Milos-Sovak-Schule Plektrudisstr. 9 50354 Hürth
Der Rhein-Erft-Kreis beabsichtigt für die in seiner Trägerschaft stehenden Schulen 1066 Eingabestifte inkl. kompatiblen Ladegeräten zu beschaffen.
Es handelt sich bei dieser Vergabe ausdrücklich um eine Beschaffung von Eingabestiften (inkl. Ladegeräten) für bereits vorhandene Apple iPads, eine entsprechende Kompatibilität ist daher zwingende Voraussetzung.
Die Beschaffung erfolgt im Rahmen der Ausstattungsoffensive NRW (zweites Ausstattungsprogramm Land - Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW).
Daher sind in diesem Verfahren bestimmte Vorgaben zu beachten.
Die Lieferung und Schlussrechnung muss zwingend spätestens zum 31.05.2023 erfolgen. Die Einhaltung der Lieferfristen und des vorgegebenen spätesten Zeitpunktes der Rechnungsstellung sind als vertragliche Bestandteile zwingend einzuhalten.
Eine frühestmögliche Lieferung ist ausdrücklich erwünscht.
Entsprechende Ausführungen können der Verfahrenserläuterung (Reiter 'Vergabeunterlagen') entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (vgl. VD 124).
Eigenerklärung Ausschlussgründe für den Bieter und für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Eigenerklärung EU-Russland-Sanktionen, (Formular 523 EU)
Wenn zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Eignungsleihe erfolgen soll, müssen die Erklärungen laut Formular 532 EU abgegeben werden und die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihers mit dem Formular 533 EU eingereicht werden.
Wenn zur Erfüllung des Auftrags Unterauftragnehmen eingesetzt werden, müssen die Erklärungen laut Formular 532 EU abgegeben werden und die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers mit dem Formular 533 EU eingereicht werden.
Wenn zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine Eignungsleihe erfolgen soll, müssen die Erklärungen laut Formular 532 EU abgegeben werden und die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihers mit dem Formular 533 EU eingereicht werden.
- Angabe von mind. 3 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. VD 124).
Die Zufriedenheit der Referenzgeber wird abgefragt und als Eignungskriterium festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Rhein-Erft-Kreis, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim.
Etage 2, Flur A, Zi. 62
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Absatz 2 Satz 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bitte beachten Sie, dass die Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel übermittelt werden dürfen. Dies gilt ebenso für die sonstige Kommunikation (vgl. § 53 Absatz 1 VgV).
Eine schriftliche Angebotsabgabe ist in diesem Fall nicht zulässig.
Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei.
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW darauf hinzuweisen.
Hinweise und Bieterfragen sind schriftlich - spätestens bis zum 21.02.2023 ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW einzureichen. Die Veröffentlichung der Fragen und deren Beantwortung erfolgt anonym.
Eingereichte Angebote verbleiben beim Auftraggeber.
Einträge beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Sollte es mehrere gleichwertige Angeboten geben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Auslosungsverfahren durchzuführen.
HINWEISE ZUR LIEFERFRIST:
Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Auftragnehmer, die vereinbarten Leistungen fristgerecht und gemäß den in dieser Ausschreibung definierten Anforderungen liefern zu können.
Die Auftragsvergabe erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der tatsächlichen Förderung der Beschaffung im Rahmen der Ausstattungsoffensive NRW (zweites Ausstattungsprogramm Land - Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW).
Eine FRÜHESTMÖGLICHE Lieferung ist ausdrücklich erwünscht. Der entsprechende Liefertermin ist in das Preisblatt einzutragen.
Kann die vorgeschriebene Lieferfrist ohne Verschulden des Auftragnehmers nicht eingehalten werden, so ist der Auftraggeber unter Angabe der geänderten Lieferzeiten und der voraussichtlichen Dauer des Lieferengpasses zu informieren. Für den Auftragnehmer besteht in einem solchen Falle eine Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber dahingehend, dass ein entstandener Lieferengpass nicht durch Versäumnisse des Auftragnehmers begründet ist.
Der verbindliche Liefertermin ist dem Auftraggeber im Rahmen einer Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Arbeitstagen ab Bestelleingang mitzuteilen, soweit im Vorfeld nichts anderes vereinbart wurde.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund der restriktiven Vorgaben im Förderverfahren eine Lieferung und Abrechnung (Schlussrechnung) ZWINGEND bis Ende Mai 2023 zu erfolgen hat.
Die Schlussrechnung muss ZWINGEND spätestens am !!31.05.2023!! gestellt sein, damit diese im maßgeblichen Förderzeitraum berücksichtigt werden kann.
Die Einhaltung der Lieferfristen und des vorgegebenen spätesten Zeitpunktes der Rechnungsstellung sind als vertragliche Bestandteile zwingend einzuhalten.
Sollte es zu Verzögerungen bei der Lieferung und Schlussrechnung kommen, so dass die v.g. Vorgaben nicht eingehalten werden können, berechtigt dies den Auftragnehmer - nach einmaliger Abmahnung - zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags ohne Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber.
An den im Leistungsverzeichnis angegebenen Preis ist der Bieter bis zur Auslieferung der Geräte als Festpreis gebunden.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUDEEN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rhein-erft-kreis.de