Sportbekleidung Bundespolizei Referenznummer der Bekanntmachung: B 23.12 - 0184/22/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]312
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sportbekleidung Bundespolizei
Sportbekleidungssystem für die Bundespolizei bestehend aus 7 Stück Bekleidungsartikeln, welche eine Festbestellmenge von 50.300 Stück umfasst.
Weitere 150.900 Stück für die Jahre 2023 bis 2026, ohne Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers.
BPOL Versandlager Hundstadt - Zentraler Versand für Bekleidung
Am Schneiderskopf 1, 61279 Grävenwiesbach
Festbestellmenge (Mindestabnahmemenge):
- Trainingsanzug, Jacke 7.400 Stück
- Trainingsanzug, Hose 8.200 Stück
-Sweatshirt, Stehkragen mit Reißverschluss 7.400 Stück
-Sporthose, kurz, Damen 4.100 Stück
-Sporthose, kurz, Herren 9.300 Stück
-Sportshirt, Damen 4.300 Stück
-Sportshirt, Herren 9.600 Stück
Weitere Bestellungen und/oder Abrufe aus Rahmenvereinbarung für die Jahre 2023-2024, ohne Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers:
-Trainingsanzug, Jacke 22.200 Stück
-Trainingsanzug, Hose 24.600 Stück
-Sweatshirt, Stehkragen mit Reißverschluss 22.200 Stück
-Sporthose, kurz, Damen 12.300 Stück
-Sporthose, kurz, Herren 27.900 Stück
-Sportshirt, Damen 12.900 Stück
-Sportshirt, Herren 28.800 Stück
Die Höchstmenge entspricht der geschätzten Gesamtbedarfsmenge, so dass aus der Rahmenvereinbarung bis zu
-Trainingsanzug, Jacke 29.600 Stück
-Trainingsanzug, Hose 32.800 Stück
-Sweatshirt, Stehkragen mit Reißverschluss 29.600 Stück
-Sporthose, kurz, Damen 16.400 Stück
-Sporthose, kurz, Herren 37.200 Stück
-Sportshirt, Damen 17.200 Stück
-Sportshirt, Herren 38.400 Stück
abgerufen werden können.
Optionale Verlängerung um 1 Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die "Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besetzt.
Für den Fall einer Bietergemeinschaft bzw. Eignungsleihe ist Ziffer 3.1 bzw. 3.2 der "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen elektronisch" zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsmuster, welche im Dokument "Hinweise für dieses Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen" gefordert werden, sind auf dem Postwege bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.