Generalplanungsleistungen zur Neuerrichtung von Seniorenwohnungen im "Betreuten Wohnen" und einer Tiefgarage Referenznummer der Bekanntmachung: ZV99/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA2C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://Stadtbetriebe-Siegburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen zur Neuerrichtung von Seniorenwohnungen im "Betreuten Wohnen" und einer Tiefgarage
Gegenstand der Vergabe sind Generalplanungsleistungen zur Realisierung von Seniorenwohnungen im "Betreuten Wohnen" und einer Tiefgarage auf dem Baufeld zwischen der Straße Haufeld und der Von Stephan-Straße in Siegburg. Der Planung und Bebauung liegt der "Masterplan Haufeld" zugrunde. Dieser stellt kein abschließendes Planwerk dar, sondern liefert vielmehr einen konsensbasierten Ausgangspunkt, eine Zielrichtung und einen Ansatz für die Entwicklung, welche der vorgenannte Bereich in Zukunft nehmen kann. Die Planungsleistungen umfassen Grundleistungen in den Leistungsbildern Objektplanung (Hochbauplanung/ Architektenleistungen und Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 - 8) und Fachplanung (Technische Ausrüstung mit Anlagengruppen 1 - 8 , Leistungsphasen 1 - 8 und Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1- 6), die stufenweise beauftragt werden, sowie besondere Leistungen in den Leistungsbildern Objektplanung und Technische Ausrüstung (TA) und Tragwerksplanung, die optional beauftragt werden.
Die Stadtbetriebe Siegburg AöR beabsichtigen auf dem Baufeld S01 im Masterplan Haufeld die Realisierung von Seniorenwohnungen im "Betreuten Wohnen" und einer Tiefgarage. Es ist beabsichtigt, auf dem Baufeld eine 2-geschossige Tiefgarage mit ca. 500 Stellplätzen als in Teilen öffentliche Garage zu realisieren. Weiter sollen ca. 100 Wohnungen mit einer mittleren Größe von 70 m2 realisiert werden. Gegenstand der Beschaffung sind die in der Leistungsbeschreibung genannten Planungsdisziplinen, wobei der Generalplanervertrag für Architekten- und Ingenieurleistungen eine stufenweise Beauftragung von Grundleistungen und eine optionale Beauftragung von besonderen Leistungen vorsehen wird. Die im Generalplanervertrag genannten Grundleistungen und besonderen Leistungen entsprechen den Vorgaben der HOAI und dienen neben der Leistungsbeschreibung der Definition der Leistungen. Für die Honorarvereinbarung und Honorarabrechnung gelten ausschließlich die Regelungen des Generalplanervertrages; die Regelungen der HOAI gelten hierfür nicht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Stadtbetriebe Siegburg AöR die Möglichkeit in Anspruch nimmt, Wohnungsbauförderung zu beantragen. In diesem Falle benötigt die Stadtbetriebe Siegburg AöR hierbei ebenfalls Unterstützung.
Mit Zuschlagserteilung werden für alle Leistungsbilder zunächst nur die Leistungsphasen 1-2 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt optional (stufenweise) gemäß Vertrag. Auch die Beauftragung der bereits genannten besonderen Leistungen erfolgt optional gemäß Vertrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lohmar
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53797
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53229
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51107
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Die Unwirksamkeit nach 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html