ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier BIWAQ“: Regiestelle BIWAQ Referenznummer der Bekanntmachung: FWD 2 - 10.08.40.5-23.1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/ausschreibungen/_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier BIWAQ“: Regiestelle BIWAQ
Mit dem ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier, BIWAQ“ gewährt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Zuwendungen für Projekte, die arbeitsmarktpolitische Aktivitäten und Ansätze zur Stärkung der lokalen Ökonomie mit der gebietsbezogenen integrierten Stadtentwick-lung verknüpfen. Die programmumsetzenden Stellen sind das Bundesverwaltungsamt (BVA) (BIWAQ IV) und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV-KBS) (BIWAQ V).
Bisher war das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) mit der wissenschaftlichen Begleitung von BIWAQ und den Aktivitäten der Programmsteuerung beauftragt. Diese Aufgaben sollen zukünftig von einer Regiestelle übernommen werden. Zu den Kernaufgaben gehören die fachliche Beratung der Projekte bei der Antragstellung und Projektumsetzung, das Monitoring, die Durchführung von Veranstaltungen und die Öffentlich-keitsarbeit.
53179 Bonn
Gemäß Leistungsbeschreibung und Ausschreibungsunterlagen
Die optional anzubietenden Leistungen ergeben sich aus Ziffer 2.2 der
Leistungsbeschreibung.
ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) einzureichen.
Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu
erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der
Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur
Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist
handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht
ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?
lang=de (vgl. Formular zur EEE gemäß Ausschreibungsunterlagen).
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) einzureichen.
Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu
erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der
Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur
Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist
handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht
ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?
lang=de (vgl. Formular zur EEE gemäß Ausschreibungsunterlagen).
Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
53179 Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Dokument "Informationen zur Vergabe"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.