Rahmenvereinbarung über Tiefbauarbeiten für Versorgungsleitungen, Los 2 (Versorgungsgebiet Süd) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-TB Los 2
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58507
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enervie-vernetzt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Tiefbauarbeiten für Versorgungsleitungen, Los 2 (Versorgungsgebiet Süd)
1. Dem Auftragnehmer werden verschiedene Tiefbauarbeiten an Versorgungsanlagen des Auftraggebers bzw. der von ihm gepachteten oder betriebsgeführten Anlagen zur vollständigen Ausführung einschließlich der hierzu erforderlichen Nebenleistungen im "Versorgungsgebiet Süd" der Auftraggeberin nach näherer Maßgabe der Rahmenvereinbarung und ihrer Bestandteile übertragen.
2. Die Rahmenvereinbarung besteht mit einem Auftragnehmer.
3. Die Tiefbauarbeiten gliedern sich in (1.) Leistungen im Bereitschaftsdienst für Störungsfälle und (2.) Leistungen für regulär geplante Bauvorhaben. Der Bereitschaftsdienst soll im Störungsfall einen schnellstmöglichen Einsatz einer Tiefbaukolonne, insbesondere auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten gewährleisten. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Bereitschaftskolonne spätestens innerhalb von 60 Minuten nach Anforderung an jedem denkbaren Einsatzort im Versorgungsgebiet ist. Die Störfallbeseitigung muss an allen Kalendertagen eines jeden Vertragsjahres (einschließlich Sonn- und Feiertage) über 24 Stunden pro Tag durchgängig gewährleistet werden.
4. Die termingerechte Ausführung der beauftragten Tiefbauleistungen und die unverzügliche Störfallbeseitigung sind wesentliche Grundlagen der Rahmenvereinbarung.
5. Zu beiden Leistungsbereichen erfolgt die Ausführung jeweils nach Einzelabrufen in Einzelaufträgen auf Grundlage der in dieser Rahmenvereinbarung und seinen Bestandteilen getroffenen Vereinbarungen.
ENERVIE Vernetzt GmbH Lennestr. 2 58507 Lüdenscheid Los 2 hat das Versorgungsgebiet Süd (Lüdenscheid, Schalksmühle, Wiblingwerde, Altena, Werdohl, Plettenberg, Herscheid, Meinerzhagen, Kierspe, Halver und Neuenrade) zum Gegenstand. Die flächenmäßige Ausdehnung des Versorgungsgebietes Süd beträgt ca. 35 x 28 km (= 980 km²). Nähere Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen.
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Tiefbauarbeiten (Aushub und Wiedereinbau einschließlich Nebenleistungen) für Versorgungsleitungen (insbesondere Trinkwasser, Strom und Gas) in zwei Losen:
Los 1 (Versorgungsgebiet Nord)
Los 2 (Versorgungsgebiet Süd)
Los 1 hat das Versorgungsgebiet Nord (Hagen, Herdecke) zum Gegenstand; Los 2 das Versorgungsgebiet Süd (Lüdenscheid, Schalksmühle, Wiblingwerde, Altena, Werdohl, Plettenberg, Herscheid, Meinerzhagen, Kierspe, Halver und Neuenrade). Die flächenmäßige Ausdehnung des Versorgungsgebietes Nord beträgt ca. 15 x 16 km (= 240 km²), die des Versorgungsgebietes Süd 35 x 28 km (= 980 km²).
Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen.
Die Tiefbauarbeiten umfassen planbar anfallende Arbeiten sowie die Störfallbeseitigung. Die eigentlichen Verlegungs- bzw. Störfallbeseitigungsarbeiten werden grundsätzlich von der ENERVIE Vernetzt GmbH selbst bzw. weiteren externen Dienstleistern durchgeführt.
Die Störfallbeseitigung muss an jedem Tag (einschließlich Sonn- und Feiertage) 24 Stunden durchgängig gewährleistet werden.
Die termingerechte Ausführung der Tiefbauleistungen ist wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge erfolgt in jedem Los durch Abruf ohne erneutes Vergabeverfahren.
Die Rahmenvereinbarung hat in jedem Los eine Laufzeit von vier Jahren. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht mit einer Frist von neun Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der ENERVIE Vernetzt GmbH gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt acht Jahre ab Zuschlagserteilung (sog. Höchstlaufzeit).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bundesautobahn A45 bei Lüdenscheid gesperrt ist. Die Sperrung wird noch mehrere Jahre andauern. Der Fernverkehr wird weiträumig umgeleitet. Hierdurch ergeben sich in beiden Versorgungsgebieten erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen.
Aus technischen Gründen wird jedes Los in einem eigenständigen Projektraum auf dem elektronischen Vergabeportal veröffentlicht.
Die vorliegende Ausschreibung betrifft das Los 2.
1. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.07.2023 hat eine Laufzeit von vier Jahren. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht mit einer Frist von neun Monaten zum jeweiligen Laufzeitende vom Auftraggeber gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt acht Jahre ab Zuschlagserteilung (Höchstlaufzeit).
2. Die Rahmenvereinbarung endet auch, soweit die Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden. § 625 BGB findet keine Anwendung. Einzelaufträge bleiben hiervon unberührt und sind auch nach Beendigung der Rahmenvereinbarung ordnungsgemäß durchzuführen und abzuschließen.
a) Es werden mindestens drei und höchstens fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
b) Die von der ENERVIE Vernetzt GmbH vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber lauten in jedem Los:
Referenzen
c) Maßgeblich für die Bewerberauswahl ist der Grad der Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzleistungen zu dem Leistungsspektrum des ausgeschriebenen Auftrages. Die Vergleichbarkeit wird nach folgenden Unterkriterien (Angabe mit Gewichtung) beurteilt, die einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters im Hinblick auf die hier ausgeschriebenen Leistungen ermöglichen:
(1.) Technischer Schwierigkeitsgrad (50%)
(2.) Organisatorischer Schwierigkeitsgrad (50%)
d) Jede angegebene Referenz wird zu jedem Unterkriterium mit den Punktwerten 1, 2 oder 3 anhand ihrer Vergleichbarkeit bewertet. Dabei bedeutet die Formulierung "vergleichbar" nicht "gleich" oder gar "identisch", sondern, dass die Leistungen im technischen bzw. organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2022, Verg 25/21). Maßgeblich für die Referenzwertung sind Ihre Referenzerläuterungen im Vordruck 03.
e) Einen Punkt erhält die Referenz, wenn sie hinsichtlich des technischen bzw. organisatorischen Schwierigkeitsgrades lediglich die in Ziff. 19 Buchst. c) dieser Bewerbungsbedingungen (= Ziff. III.1.3 der Auftragsbekanntmachung) dargelegten Mindestanforderungen erfüllt. Zwei Punkte erhält die Referenz, wenn sie diese Mindestanforderungen in technischer bzw. organisatorischer Hinsicht übertrifft. Drei Punkte werden vergeben, wenn die Mindestanforderungen in technischer bzw. organisatorischer Hinsicht weit übertroffen werden.
f) Die pro Unterkriterium erreichten Punkte werden für jede Referenz unter Berücksichtigung der vorgegebenen Gewichtung addiert. Bei der Bewerberauswahl berücksichtigt werden jeweils nur die Referenz mit der in Summe höchsten erreichten Punktzahl.
g) Anhand dieser Punktzahl wird eine Bewerberrangfolge gebildet. Die Bewerber auf den Rängen 1 bis 3 werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Sind die Bewerber auf den Rängen 3 und 4 punktgleich, erhält auch der Bewerber auf Rang 4 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Entsprechendes gilt im Hinblick auf Rang 5. Sind auch die Ränge 6 usw. punktgleich mit Rang 3, werden ebenfalls (nur) die Bewerber auf den ersten 3 Rängen berücksichtigt; in diesem Falle entscheidet unter den betroffenen Bewerbern das Los.
h) Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der genannten Mindestzahl liegt, kann die Auftraggeberin das Vergabeverfahren fortführen, indem sie den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen.
i) Die Auftraggeberin informiert die Bieter, deren Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt werden sollen, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Teilnahmeantrages gemäß § 134 GWB über das Vergabeportal.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jedes Los:
Bewerber und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen, sofern ihr Beruf erlaubnispflichtig ist.
Der Nachweis muss, sofern erforderlich, im Rahmen des Teilnahmeantrages als Scan der Originalurkunde oder elektronischer Registerauszug vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass die erlaubte Berufsausübung in Deutschland grundsätzlich nicht durch einen Handelsregisterauszug nachgewiesen werden kann. Weitergehende Nachweismöglichkeiten nach der SektVO bleiben unberührt.
Für jedes Los:
Bewerber bzw. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Die Erklärung muss auf dem erstellten Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten nach der SektVO bleiben unberührt.
Mindestbedingung:
Der Umsatz des Bewerbers bzw. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammen im Tätigkeitsbereich des Auftrages muss in die letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils mindestens 3.000.000 EUR pro Geschäftsjahr betragen haben. Tätigkeitsbereich des Auftrages sind Tiefbauarbeiten (Aushub und Wiedereinbau einschließlich Nebenleistungen) für Versorgungsleitungen (insbesondere Trinkwasser, Strom und Gas)
Für jedes Los:
Nachweis von geeigneten Referenzen des Bewerbers bzw. der Mietglieder einer Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Dienstleistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind nicht zulässig.
Der Nachweis muss durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Soweit ein Bewerber mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten nach der SektVO bleiben unberührt.
Mindestbedingungen
Nachzuweisen sind mindestens eine geeignete Referenz des Bewerbers bzw. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammen. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie jeweils sämtlich folgende Merkmale aufweisen:
- Tiefbauarbeiten (Aushub und Wiedereinbau einschließlich Nebenleistungen)
- für Versorgungsleitungen (insbesondere Trinkwasser, Strom und Gas)
- einschließlich Bereitschaftsdienst für Störfälle (24/7)
- über mindestens ein abgeschlossenes Leistungsjahr im Referenzzeitraum
- mit mindestens 5.000 m³ Bodenaushub in diesem Leistungsjahr für den Referenzkunden
Ziff. 20 der Bewerbungsbedingungen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen
a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bewerber bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Weitergehende Nachweismöglichkeiten nach der SektVO bleiben unberührt.
b) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
c) Die Vordrucke 04, 04a und 04b sind für Bewerber bzw. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften im Rahmen des Teilnahmeantrages vorzulegen.
d) Die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen setzt voraus, dass der Bewerber bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften über alle zur Leistungserbringung erforderlichen privaten und öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse verfügen, soweit diese nicht vom Auftraggeber einzuholen oder zu stellen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anlage zu den Bewerbungsbedingungen:
Für den Erhalt der vertraulichen Teile der Vergabeunterlagen vorzulegende Unterlagen:
Nr. Unterlage
1 Vordruck 01a Verpflichtung zur Vertraulichkeit
1. Mit jedem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegende Unterlagen:
Nr. Unterlage
1 Vordruck 01 Teilnahmeantrag
2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4 Vordruck 04a Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn
5 Vordruck 04b Eigenerklärung EU-RUS-Sanktionstatbestände
6 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
7 Handelsregisterauszug
8 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich)
2. Ergänzend für eine Bewerbergemeinschaft abzugeben (für jedes Mitglied):
Nr. Unterlage
1 Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur 1x für die Gemeinschaft)
2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4 Vordruck 04a Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn
5 Vordruck 04b Eigenerklärung EU-RUS-Sanktionstatbestände - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst -
6 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
7 Handelsregisterauszug
8 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich)
3. Ergänzend bei Nachunternehmern /Eignungsleihe abzugeben:
Nr. Unterlage
1 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
2 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher
4. Mit jedem Erstangebot vorzulegende Unterlagen:
Nr. Unterlage
1 Vordruck 07 Angebot
2 Leistungsverzeichnis, bepreist (im GAEB-Datenaustauschformat X84)
3 Leistungsverzeichnis, bepreist (als PDF-Druck der GAEB- /.x84-Datei)
4 Vordruck 09 Konzept zur Auftragsorganisation
5 Vordruck 10 Konzept zum Personaleinsatz
6 Vertraulichkeitserklärung externe Dienstleister gemäß § 6a EnWG
5. Mit jedem überarbeiteten Angebot vorzulegende Unterlagen:
(soweit nicht abweichend angefordert)
Nr. Unterlage
1 Vordruck 07 Angebot
2 Leistungsverzeichnis, bepreist (im GAEB-Datenaustauschformat X84)
3 Leistungsverzeichnis, bepreist (als PDF-Druck der GAEB- /.x84-Datei)
4 Vordruck 09 Konzept zur Auftragsorganisation
5 Vordruck 10 Konzept zum Personaleinsatz
6 Vertraulichkeitserklärung externe Dienstleister gemäß § 6a EnWG
- Weitergehende Nachweismöglichkeiten bleiben unberührt. -
Bekanntmachungs-ID: CXP4YPU69CQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.