Untersuchung der sozialen Lage von Selbstständigen in Deutschland Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-04812-1/77
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Untersuchung der sozialen Lage von Selbstständigen in Deutschland
Der vom BMAS zu vergebende Auftrag umfasst die Durchführung einer für Deutschland repräsentativen Personenbefragung mit dem Zweck, geeignete Daten zu erheben, auf deren Basis sich belastbare und differenzierte Einschätzungen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage von Selbstständigen gewinnen lassen. Die Daten der Befragung sollen zeitnah nach Abschluss des Projektes der Forschungsgemeinschaft zur Verfügung gestellt werden, um weitere Forschung in dem Themenfeld zu ermöglichen.
Die geplante Untersuchung soll die Grundgesamtheit aller Personen in Deutschland im Haupterwerbsalter abbilden, die in irgendeiner Form selbstständig tätig sind. Insbesondere sollen auch Personen, die nur im Nebenerwerb, geringfügig oder nur sporadisch selbstständig tätig sind, in die Erhebung einbezogen werden, um Einschätzungen zu der Inzidenz und den Folgen hybrider Arbeitsverhältnisse zu ermöglichen. Eingeschränkt sollen lediglich marginale selbstständige Tätigkeiten berücksichtigt werden. Inhaltlich soll der Schwerpunkt der geplanten Erhebung auf den potenziellen wirtschaftlichen und sozialen Problemlagen von selbstständig Tätigen - auch im Haushaltskontext - liegen; dagegen sind die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der von Selbstständigen betriebenen Unternehmungen nur von sekundärem Interesse.
Im Forschungsbericht 608 des BMAS werden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie verschiedene Möglichkeiten diskutiert, wie ein zielführendes und wirtschaftliches Erhebungsdesign für ein Forschungsvorhaben zur wirtschaftlichen und sozialen Lage von Selbstständigen in Deutschland ausgestaltet werden könnte. Diese Vorarbeiten könnten möglichen Antragsstellerinnen / Antragsteller als Orientierung dienen
Die Erhebungsergebnisse sollen mit Hilfe wissenschaftlich fundierter Methoden auf die Grundgesamtheit der Selbstständigen sowie die Gesamtbevölkerung hochgerechnet werden, so dass repräsentative Auswertungen zur sozialen Lage von Selbstständigen nach verschiedenen Merkmalen erstellt werden können. Hierfür ist eine Nettostichprobengröße von mindestens 5.000 auswertbaren Fällen anzustreben. Die im Angebot zu garantierende Anzahl an auswertbaren Fragebögen (Nettostichprobe) soll nicht nur eine Repräsentativität der Ergebnisse gewährleisten, sondern auch für spezifische Teilgruppen von Selbstständigen belastbare Analysen erlauben.
Das Forschungsprojekt soll unmittelbar im Anschluss an den Zuschlag mit einer Auftaktbesprechung im BMAS in Berlin beginnen und spätestens im dritten Quartal 2025 enden. Als abschließendes Ergebnis des Forschungsvorhabens sind wissenschaftliche Berichte zu erstellen (Endbericht, Methodenbericht), die bis zum 30. Juni 2025 abzugeben sind. Zusätzlich zu den wissenschaftlichen Berichten soll ein ausführlicher Tabellenband erstellt werden, der eine breite Übersicht über die Ergebnisse der Erhebung bietet. Ebenso soll ein gelabelter Datensatz geliefert werden, der alle erhobenen Variablen und die verwendeten Hochrechnungsfaktoren enthält. Eine Dokumentation des Datensatzes ist beizufügen.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02
Die Leistungserbringung ist mit Ausnahme der Präsentation nicht ortsgebunden.
siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 5 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluß des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe hierzu beigefügte Teilnahmeunterlagen
siehe hierzu beigefügte Teilnehmerunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.