A 8 (Albaufstieg) - sechsstreifige Erweiterung zwischen der Anschlussstelle Mühlhausen und Hohenstadt Referenznummer der Bekanntmachung: A.03012.00.132
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 280000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 8 (Albaufstieg) - sechsstreifige Erweiterung zwischen der Anschlussstelle Mühlhausen und Hohenstadt
Neben einer Plausibilisierung der faunistischen Grundlagenermittlung, sind eine
Anpassung der FFH-Verträglichkeitsprüfungen sowie des Artenschutzbeitrags vorzunehmen.
In den Artenschutzbeitrag sind unter anderem die Ergebnisse ergänzender faunistischer Kartierungen (2022/2023) einzuarbeiten.
Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest
Augsburger Straße 748
70329 Stuttgart
Deutschland
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südwest, plant die sechsstreifige Erweiterung der Bundesautobahn (BAB) A 8 zwischen der Anschlussstelle (AS) Mühlhausen und Hohenstadt (Albaufstieg). Die Maßnahme ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als fest disponiertes Vorhaben enthalten und stellt den wesentlichen Lückenschluss im durchgängig (mindestens) sechsstreifigen Ausbau der A 8 zwischen Karlsruhe und München dar.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens erfolgte im Frühjahr 2022 die Offenlegung der 4. Planänderung. In der Folge kam es zu zahlreichen und vielgestaltigen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB), insbesondere der Naturschutzverwaltung sowie den beteiligten Verbänden (NABU). Hier wurden der Vorhabenträgerin unter anderem diverse Versäumnisse im Artenschutzbeitrag bzw. Erhebungsdefizite unterstellt.
Um diese Versäumnisse zu beheben, sind Überarbeitungen der bisherigen Antragsunterlagen vonnöten. Neben einer Plausibilisierung der faunistischen Grundlagenermittlung, sind eine Anpassung der FFH-Verträglichkeitsprüfungen sowie des Artenschutzbeitrags vorzunehmen.
In den Artenschutzbeitrag sind unter anderem die Ergebnisse ergänzender faunistischer Kartierungen (2022/2023) einzuarbeiten.
Der Ausbau des Albaufstiegs der BAB A 8 zwischen AS Mühlhausen - Hohenstadt erfolgt in einer neuen, kürzeren Streckenführung von nur noch 3,8 km und einer Neigung von 3,5 %, statt vorher von 7,6 km Länge und 6,3 % Neigung. Möglich machen dies zwei Tunnel namens "Himmelsschleife" (1.200 Meter Länge) und "Drackenstein" (1.700 Meter). Ergänzt werden diese durch zwei neue Brücken:
"Filstalbrücke" (800 Meter) und "Gosbachtalbrücke" (470 Meter). Zudem bleibt die alte Auf-stiegsstrecke mit Gegenverkehr als Landesstraße für den Verkehr und als Ausweichstrecke erhal-ten. Die alte Richtungsfahrbahn hinab nach Stuttgart dagegen besteht als Landesradweg weiter.
- Pos. 2.03 Prüfen und Auswerten der fortzuschreibenden Unterlagen sowie Überprüfung und Überarbeitung der Aussagen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung "Filsalb"
- Pos. 3.02: Prüfen und Auswerten der fortzuschreibenden Unterlagen sowie Überprüfung und Überarbeitung der Aussagen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung "Mittlere Schwäbische Alb"
- Pos. 4.02: Prüfen und Auswerten der fortzuschreibenden Unterlagen sowie Überprüfung und Überarbeitung der Aussagen im Artenschutzbeitrag
- Pos. 5.03: Erörterungstermin
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eine Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist mittels Angaben zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise nachzuweisen. Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Angebotsunterlagen vorzunehmen.
§ 45 (4) Nr.2 VgV Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personen und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Vergabeunterlagen).
§ 46 (3) 2 VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Vergabeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV Referenzprojekte: Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV Technische Leitung: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV Personalstand:Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
Zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Nachweis über eine/n FachplanerIn mit mind. 3-jähriger Berufserfahrung in der faunistischen Kartierung von mind. zwei Tiergruppen und eine/n weitere/n FachplanerIn mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung in der Bearbeitung von Artenschutzbeiträgen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen.
Zu § 46 (3) Nr. 1 VgV Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Referenzen sind unter Angabe des Auftragswertes und des Auftraggebers in der Eigenerklärung zur Eignung aufzuführen. Referenzen sind nur gültig, wenn jeweils ein Entwurfsstadium vorliegt und bereits durch den Vorhabenträger geprüft wurde.
Nachweis über die Erstellung einer FFH-Vorprüfung und einer Vorprüfung zu einem Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiet). Nachweis über die Durchführung einer Kartierung nach den aktuellen Methodenstandards für zwei Tiergruppen/-arten.
Nachweis über die Erstellung eines Artenschutzbeitrags für ein Untersuchungsgebiet ≥ 100 ha. Die Referenzen müssen aus einem UVP-pflichtigen Neu- oder Umbauvorhaben an einer Autobahn stammen. Referenzen aus unterschiedlichen Projekten sind möglich.
Zu § 46 (3) Nr. 6 VgV Nachweis über eine/n ProjektleiterIn mit mind. 10 Jahren Tätigkeit als ProjektleiterIn von vergleichbar komplexen Umweltfachplanungen aus einem vergleichbaren Projekt. Ein Projekt ist vergleichbar, wenn mind. zwei vergleichbare Leistungen (LBP, ASB, Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung) zu koordinieren waren.
Zu § 46 (3) Nr. 8 VgV Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Maßgeblich ist die durchschnittliche
Zahl der angestellten Fachplaner (LandschaftsplanerInnen, ÖkologInnen, GeographInnen oder vergleichbare Qualifikation bzw. faunistische Erfasser und floristische Kartierer) (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden. Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten. Erklärung über einen entsprechenden Personalbestand der Bewerber(-gemeinschaft) zur termingerechten Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung. Die Mindestzahl der beschäftigten Flachplaner (m/w/d) soll 10 nicht unterschreiten.
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" mit abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Vergabeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Angebot mit Signatur ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.autobahn.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln des Angebotes zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Vergabeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Wertung werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
- HVA F-StB Vertragsbedingungen
- Leistungsverzeichnis (GAEB und pdf)
- HVA F-StB Honorarübersicht
- HVA F-StB Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage, Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 10 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage. Angabe zum Personalbestand, der jahresdurchschnittlich beschäftigten Fachplaner der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag, soweit zutreffend, einzureichen:
- Erklärung Bewerbergemeinschaft
- EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
- Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder
den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
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Telefon: [gelöscht]
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