Wartung, Reinigung und Instandsetzung von RLT-, Teilklima-, Prozesskälte- und MSR-Anlagen in Gebäuden der ZGL Referenznummer der Bekanntmachung: 8-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung, Reinigung und Instandsetzung von RLT-, Teilklima-, Prozesskälte- und MSR-Anlagen in Gebäuden der ZGL
Ausgeschrieben werden Arbeiten im Bereich Wartung, Reinigung und Instandsetzung (nach DIN 31051:2019-06 Grundlagen der Instandhaltung) von RLT-, Teilklima-, Prozesskälte- und MSR-Anlagen in Gebäuden der ZGL (Zentrale- Gebäudebewirtschaftung- Lünen)
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Wartung und Hygienekontrolle RLT-Anlagen
44532 Lünen
Ausgeschrieben werden Arbeiten im Bereich Wartung, Reinigung und Instandsetzung (nach DIN 31051:2019-06 Grundlagen der Instandhaltung) von RLT-, Teilklima-, Prozesskälte- und MSR-Anlagen in Gebäuden der ZGL (Zentrale- Gebäudebewirtschaftung- Lünen)
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Wartung und Hygienekontrolle Teilklima- und Prozesskälteanlagen
44532 Lünen
Ausgeschrieben werden Arbeiten im Bereich Wartung, Reinigung und Instandsetzung (nach DIN 31051:2019-06 Grundlagen der Instandhaltung) von RLT-, Teilklima-, Prozesskälte- und MSR-Anlagen in Gebäuden der ZGL (Zentrale- Gebäudebewirtschaftung- Lünen)
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
Sachschäden mindestens 1.000.000,- EUR je Schadensfall, mindestens 2.000.000,- EUR insgesamt
Vermögensschäden mindestens 500.000,- EUR je Schadensfall, mindestens 1.000.000,- EUR insgesamt
Personenschäden mindestens 1.000.000,- EUR je Schadensfall, mindestens 3.000.000,- EUR insgesamt
- Drei Referenzen über ausgeführte Aufträge der letzten drei Jahre welche mit den ausge- schriebenen Leistungen vergleichbar sind, inklusive Auftragsvolumen, Zeitpunkt der Auftragser- bringung und Auftraggeber
- Durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre
- Qualifizierungsnachweis (VDI-Urkunde) über die erfolgreiche Teilnahme an der Hygiene- schulung nach VDI 6022 der Kategorie B oder gleichwertiger Nachweis
sh. Vergabeunterlagen.
- Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung bestehen nach dem TVgG-NRW (Tariftreue/Mindestentlohnung)
- Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) (VOL/B)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 03.03.2023, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 20 Abs. 3 VgV genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDCVZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.