2022-0225, Betrieb der öffentlichen Straßenbeleuchtung in der Stadt Leverkusen im Zeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2033 mit Verlängerungsoption bis längstens 30.06.2038 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0225
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 246-711107)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0225, Betrieb der öffentlichen Straßenbeleuchtung in der Stadt Leverkusen im Zeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2033 mit Verlängerungsoption bis längstens 30.06.2038
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Stadt Leverkusen. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Instandhaltung, die Erneuerung sowie den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen verantwortlich; nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Energiebelieferung der Beleuchtungsanlagen. Der Betreiber schuldet nicht eine rein anlassbezogene Tätigkeit, sondern den dauerhaften Beleuchtungserfolg.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der
Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung.
Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich
über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
3. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über den Vergabemarktplatz bis möglichst zum
13. Januar 2023 an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
4. Für die einzureichenden Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über
Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht
eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für
Nachunternehmen.
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1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der
Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung.
Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich
über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
3. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über den Vergabemarktplatz bis möglichst zum
10. Februar 2023 an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
4. Für die einzureichenden Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über
Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht
eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für
Nachunternehmen.
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Änderung der:
- Frist zur Einreichung von Bieterfragen
- Angebotsabgabefrist
- Bindefrist