L-Bank - Beratung "IT-Compliance-Programm" Referenznummer der Bekanntmachung: 3045/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.l-bank.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
L-Bank - Beratung "IT-Compliance-Programm"
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Beratungsleistungen zur Begleitung und Unterstützung des "IT-Compliance-Programms".
Fachliche Unterstützung
Karlsruhe
Gegenstand der Leistungen von Los 1 sind über alle fachlichen Streams hinweg
- konzeptionelle Unterstützungsleitungen z.B. bei der Ermittlung eines Target Operating Models (TOM),
- Unterstützungsleistungen bei der operativen Umsetzung,
- Unterstützungsleistungen bei der technischen Implementierung, insbesondere der Einführung eines Softwareprodukts zur Ablösung der bestehenden CMDB sowie
- abhängig vom jeweiligen Stream die Übernahme der Projektleitung bzw. die Unterstützung der internen Projektleitung.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden.
Bis zu drei Referenzen werden separat hierzu wie folgt bewertet und die Punkte addiert:
Kriterium "geleistete Beratertage"
- bei Los 1:
2.000 bis einschließlich 3.000 Beratertage 10 Punkte
Über 3.000 Beratertage 20 Punkte
Kriterium "Auftraggeber"
Kreditinstitut mit Sitz in Deutschland 15 Punkte
Förderbank in der Bundesrepublik Deutschland (Bund/Land) 20 Punkte
Kriterium "Deckungsgrad zwischen Referenzleistung und der ausgeschriebenen Leistung"
durchschnittlicher Deckungsgrad 20 Punkte
hoher Deckungsgrad 30 Punkte
sehr umfassender Deckungsgrad 50 Punkte
Kriterium "Aktualität" (tatsächliches bzw. erwartetes Ende der Leistungserbringung)
nach 01.01.2022 10 Punkte
zwischen 01.01.2020 und 31.12.2021 5 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Programmleitung
Karlsruhe
Gegenstand der Leistungen von Los 2 ist die Programmleitung des unter Los 1 beschriebenen Vorgehens.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden.
Bis zu drei Referenzen werden separat hierzu wie folgt bewertet und die Punkte addiert:
Kriterium "geleistete Beratertage"
- bei Los 2 und 3:
300 bis einschließlich 450 Beratertage 10 Punkte
Über 450 Beratertage 20 Punkte
Kriterium "Auftraggeber"
Kreditinstitut mit Sitz in Deutschland 15 Punkte
Förderbank in der Bundesrepublik Deutschland (Bund/Land) 20 Punkte
Kriterium "Deckungsgrad zwischen Referenzleistung und der ausgeschriebenen Leistung"
durchschnittlicher Deckungsgrad 20 Punkte
hoher Deckungsgrad 30 Punkte
sehr umfassender Deckungsgrad 50 Punkte
Kriterium "Aktualität" (tatsächliches bzw. erwartetes Ende der Leistungserbringung)
nach 01.01.2022 10 Punkte
zwischen 01.01.2020 und 31.12.2021 5 Punkte
Kriterium "Besondere Relevanz des Programmscopes" (nur Los 2)
IT-Compliance-Programm 10 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Qualitätssicherung
Karlsruhe
Gegenstand der Leistungen von Los 3 ist die Qualitätssicherung der fachlichen Ergebnisse / Einzelmaßnahmen des unter Los 1 beschriebenen Vorgehens.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden.
Bis zu drei Referenzen werden separat hierzu wie folgt bewertet und die Punkte addiert:
Kriterium "geleistete Beratertage"
- bei Los 2 und 3:
300 bis einschließlich 450 Beratertage 10 Punkte
Über 450 Beratertage 20 Punkte
Kriterium "Auftraggeber"
Kreditinstitut mit Sitz in Deutschland 15 Punkte
Förderbank in der Bundesrepublik Deutschland (Bund/Land) 20 Punkte
Kriterium "Deckungsgrad zwischen Referenzleistung und der ausgeschriebenen Leistung"
durchschnittlicher Deckungsgrad 20 Punkte
hoher Deckungsgrad 30 Punkte
sehr umfassender Deckungsgrad 50 Punkte
Kriterium "Aktualität" (tatsächliches bzw. erwartetes Ende der Leistungserbringung)
nach 01.01.2022 10 Punkte
zwischen 01.01.2020 und 31.12.2021 5 Punkte
Kriterium "Besondere Eignung des Auftragnehmers" (nur Los 3)
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 10 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Russland-Bezug
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(1) Eigenerklärung über die jahresdurchschnittliche Beschäftigtenzahl sowie beschäftigter Fachkräfte/Spezialisten für die ausgeschriebenen Leistungen
(2) Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den vergangenen fünf Jahren (Ende der Leistungserbringung nicht vor dem 1. Januar 2018
Eine Angabe von mehr als 3 Referenzen je Los ist nicht erwünscht.
Für die Prüfung der Referenzobjekte sind folgende Nachweise bzw. Angaben zwingend erforderlich:
1. Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner),
2. Angaben zu erbrachten Leistungen (Leistungszeitraum, Leistungsumfang in bereits erbrachten Beratertagen, kurze Beschreibung von Art und Inhalt der Beratungsleistungen),
3. - Aufgliederung der erbrachten Leistungen auf die Handlungsfelder der MaRisk / BAIT im Kontext von IT-Risk
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6902
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.