BLB DU / LV-Anlage Udo-Bunker Uedem, Civil Works to support NATO Command Structure, Neubau Stabsgebäude, Objektplanung Gebäude (020-22-00499)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB DU / LV-Anlage Udo-Bunker Uedem, Civil Works to support NATO Command Structure, Neubau Stabsgebäude, Objektplanung Gebäude (020-22-00499)
Die NATO betreibt in der LV-Anlage Uedem einen Gefechtsstand zur Führung der Luftstreitkräfte im Norden Europas, im Baltikum und in Island, das Combined Air Operations Centre (CAOC UE).
Damit die neue NATO-Kommandostruktur eingenommen werden kann, ist zusätzlicher Raumbedarf erforderlich, der mit einem Erweiterungsbau realisiert werden soll.
In diesem Erweiterungsbau sollen mehrere Operationszentralen (Gefechtsstände) für die Planung, Führung und Beauftragung von Luftoperationen untergebracht werden.
Das Projekt besitzt hohe Priorität. Für notwendige Genehmigungsverfahren sind daher kurze Zeiträume angesetzt. Abstimmungen sind dabei im Rahmen von Gesprächsrunden mit den entsprechenden Vertretern der zu genehmigenden Stellen vorgesehen.
Genaueres ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
LV-Anlage Uedem-Paulsberg Mühlenstraße 89 47589 Uedem, BLB NRW Duisburg Friedrich-Wilhelm-Str. 12 47051 Duisburg
Beabsichtigte Beauftragung:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 9
Direkt mit Vertragsschluss beauftragt werden: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 und teilweise 2 (Erstell-
ung TBCE (NATO-Vorlage B))
Genaueres ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Direkt mit Vertragsschluss beauftragt werden: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 und teilweise 2 (Erstell-
ung TBCE (NATO-Vorlage B))
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der BLB behält sich vor, erforderliche weitere Leistungsphasen / Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Da die Maßnahme lt. Angaben des Nutzers einen Verschlusssachenauftrag mit folgender Geheimschutz-Einstufung betrifft:
- geheim, für z.B. die Pläne der Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung
und die Netto-Honorarsumme oberhalb des Schwellenwertes von 215.000,- Euro liegen
wird und es sich um eine NATO-Maßnahme handelt, ist als Ausschreibungsvorschrift die
RiNato anzuwenden. VgV und VSVgV sind durch die Geheimschutz-Einstufung nicht
anzuwenden. Ausschreibungen gemäß der RiNato sind nicht abbildbar auf dem
Vergabemarktplatz, so dass hier als Verfahrensart das Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb gewählt worden ist. Dies ist zulässig, da es sich um einen Auftrag aus
dem Bereich der Verteilung und Sicherheit handelt mit einer entsprechenden Einstufung.
Zusätzlich kann die Verfahrensart mit dem Rundschreiben der OFD begründet werden.
Das Rundschreiben regelt die Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit
dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine
(Aktenzeichen: IB6-206-00#010 - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Heinle Wischer Gesellschaft für Generalplanung mbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.heinlewischer.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYWVT2FBGF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de