AfSta23001 Quartiersmanagement in vier City-Quartieren im Stadtgebiet Karlsruhe
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
AfSta23001 Quartiersmanagement in vier City-Quartieren im Stadtgebiet Karlsruhe
Die Stadt Karlsruhe hat im Herbst 2018 das „Gutachten zur Zukunftsfähigkeit der Karlsruher City als Einzelhandelsstandort 2030“ in Auftrag gegeben. Der dort mit allen Stakeholdern der City erarbeitete Maßnahmenkatalog wurde im Januar 2020 in einen Aktionsplan City 2020-2026 überführt. Dieser enthält in Summe 112 City-Maßnahmen, die darauf abzielen, die Innenstadt zukunftsfähig auszurichten und zu attraktivieren. Anlass für den breit angelegten gutachterlichen Prozess war zum einen der Strukturwandel im Einzelhandel, der letztendlich weiterhin zum Rückgang von Einzelhandelsflächen und damit zu einer anderen Funktionsmischung der City führen wird, und zum anderen die „Kombilösung“, welche durch die Tieferlegung von Straßenbahn- und Autoverkehr neue Gestaltungs- und Bespielungsmöglichkeiten für den öffentlichen innerstädtischen Raum eröffnet. Die Folgen der Corona-Pandemie sowie die aktuelle Energiekrise haben den bereits 2019 identifizierten dringlichen Handlungsbedarf noch einmal deutlich verstärkt.
Im Rahmen des Bundesförderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ hat die Stadt Karlsruhe für das Projekt „City-Transformation“ Fördermittel erhalten. Die Programmatik des Projekts „City-Transformation“ mit einem Gesamtprojektvolumen von rund 4,7 Mio. Euro basiert zu wesentlichen Teilen auf dem Aktionsplan City 2020-2026 (2020) sowie dem „Gutachten zur Zukunftsfähigkeit der Karlsruher City als Einzelhandelsstandort 2030“ (2019).
Das Projekt „City-Transformation“ hat zum Ziel, innerstädtische Quartiere zu entwickeln und damit die Resilienz und Multifunktionalität der Innenstadt insgesamt zu stärken. In einem partizipativen Prozess soll unter Berücksichtigung der individuellen Charakteristika die Neuausrichtung und Profilierung von vier City-Quartieren mit bisherigem Einzelhandelsfokus aktiv gesteuert werden. Begleitet durch ein Quartiers- und Kommunikationsmanagement sollen die Quartiersakteure jeweils zusammengeführt werden und als Partner kooperativ Lösungen für „ihr“ Quartier entwickeln und umsetzen. Flankiert wird dieser Ansatz durch räumliche Interventionen und transformative Impulse (u.a. Reallabore, Quartiersimpulse, temporäre Anmietungen) sowie gutachterliche Expertisen. Die Entwicklung der Quartiere soll in enger Abstimmung mit den bestehenden innerstädtischen Sanierungsgebieten Innenstadt Ost und Kaiserstraße-West erfolgen.
Basierend auf dem Gutachten zur Quartierprofilierung (Stadt + Handel, 2021), welches wiederum eine der im Rahmen des Aktionsplans City 2020-2026 (2020) vorgesehene Maßnahme war, konnten vier Quartiere im Bundesförderprogramm platziert werden. Diese Quartiere haben individuelle Ausgangssituationen sowie Entwicklungsziele:
1. City-Quartier: Östliche Kaiserstraße
Von Trading-Down zu einem Quartier für Kultur- und Kreativwirtschaft, Start-ups, innovative Mobilität und studentische Formate (Kreativ- und Gründerquartier)
2. City Quartier: Zentrale Kaiserstraße
Von der Shoppingmeile mit leerstehenden Einzelhandelsflächen zum individuellen, Karlsruhe-spezifischen durchgängigen Einkaufsquartier (Resiliente Einkaufsmeile)
3. City-Quartier: Marktplatz
Vom mangelnden Interaktions- und Aufenthaltsraum zum touristischen Hot-Spot („Herzstück“ der City)
4. City-Quartier: Wald-, Karl-, Herren-, Erbprinzenstraße
Vom Stadtraum mit Brüchen zum ganzheitlichen urbanen Flanierquartier (Spezialisten- und Genussviertel)
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
City-Quartier Östliche Kaiserstraße
Karlsruhe
Quartiersmanagement City-Quartier: Östliche Kaiserstraße
Von Trading-Down zu einem Quartier für Kultur- und Kreativwirtschaft, Start-ups, innovative Mobilität und studentische Formate (Kreativ- und Gründerquartier)
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
City-Quartier Zentrale Kaiserstraße
Karlsruhe
Quartiermanagement City Quartier: Zentrale Kaiserstraße
Von der Shoppingmeile mit leerstehenden Einzelhandelsflächen zum individuellen, Karlsruhe-spezifischen durchgängigen Einkaufsquartier (Resiliente Einkaufsmeile)
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
City-Quartier: Marktplatz
Karlsruhe
Quartiersmanagement City-Quartier: Marktplatz
Vom mangelnden Interaktions- und Aufenthaltsraum zum touristischen Hot-Spot („Herzstück“ der City)
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
City-Quartier: Wald-, Karl-, Herren-, Erbprinzenstraße
Karlsruhe
Quartiersmanagement City-Quartier: Wald-, Karl-, Herren-, Erbprinzenstraße
Vom Stadtraum mit Brüchen zum ganzheitlichen urbanen Flanierquartier (Spezialisten- und Genussviertel)
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt.
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
- ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular 235)
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über
- Referenzprojekte (Mindestanzahl 3):
Erklärung, dass innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt wurde.
Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
Alle Mindestanforderungen aus den Vergabeunterlagen sind zu erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E64642282.
Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über subreport/ ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über subreport/ELViS übermittelten Antworten/ Bieterinformationen.
Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ELViS
hochgeladen werden. Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Telefonnummer: +49 221 985 78-0.
Die Absageschreiben nach § 134 GWB werden ebenfalls über die Vergabeplattform subreport/ELViS versendet.
Alle Bieter, die alle Unterlagen vollständig eingereicht und die die Vorgaben und die Eignungskriterien erfüllen, präsentieren ihr Konzept für das Quartiersmanagement am Montag, 6. März 2023, oder am Dienstag, 7. März 2023, in einer etwa 10-minütigen Präsentation und anschließender Fragerunde einem Gremium bestehend aus Amt für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Karlsruhe Marketing und Event GmbH. Die Anwesenheit des späteren Projekt- bzw. Bearbeitungsteams ist zwingend erforderlich. Der genaue Präsentationsort wird den zugelassenen Bietern in einer Einladung, die voraussichtlich am 28. Februar 2023 versendet wird, mitgeteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).